8. Februar 2006 Jan Brill Die ZUP im Fernsehen – unsere Argumente werden ein weiters Mal bestätigt Nach und nach interessieren sich auch die großen Politmagazine für den bürokratischen Irrsinn. Nicht zuletzt auch dank der stetigen Arbeit der Deutschen AOPA zum Thema Zuverlässigkeitsprüfung brachte das ZDF Politmagazin Frontal am 07.02.2006 unter dem Titel „Die deutsche Angst vom Fliegen“ die ZUP als Bürokratenglosse. Sehen Sie hier den Auschnitt der Sendung.
Ein entscheidendes Argument haben die Fernsehkollegen unserer Ansicht nach jedoch nicht berücksichtigt; den Umstand nämlich, dass von den Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt schon aus rein physikalischen Gründen keine auch nur näherungsweise dem Aufwand entsprechende Gefährdung ausgeht. Es ist eine Binsenweisheit, aber sie die Grundlage der ganzen Diskussion: Mit einer Einmot oder Zweimot der AL können Sie nicht mehr Schaden anrichten als mit jedem PKW oder Lieferwagen. Die rechtliche und bürokratische Bürde, die hier dem fliegenden Bürger im Vergleich zu einem Autofahrer aufgelastet wird ist schon allein deshalb unverhältnismäßig. Unklar ist wieso sich das ZDF in dem Beitrag an den irreführenden Begriff der „Hobbypiloten“ klammert. 600.000 Privatpiloten in Deutschland sind so wenig Hobbyflieger wie 51 Millionen private Führerscheininhaber „Hobbyfahrer“ sind. Der Begriff soll wohl die Harmlosigkeit der Personengruppe unterstreichen führt aber zu der irreführenden Annahme, man habe es hier mit Dilettanten zu tun. Es wäre wünschenswert, dass die Deutsche AOPA, die in diesem Feld sehr viel wichtige und wirkungsvolle Arbeit leistet, in der Arbeit mit Fernsehkollegen auf eine präzise Terminologie drängt. Kleine Ungenauigkeiten Leider unterliefen dem ZDF auch in diesem Beitrag einige fernsehtypische Ungenauigkeiten. Sie seien hier der Vollständigkeit halber richtig gestellt:
Das ZDF glaubt’s ungeprüft und baut darauf die Argumentation auf, dass – da man zum Fliegen von ULs keine staatliche Lizenz benötigt - der Frankfurter Vorgang von dem Gesetz nicht betroffen wäre. Das stimmt so natürlich nicht. Richtig und schlüssig ist dagegen die Aussage in der Schlussmoderation von Theo Koll: „Ein Hobbypilot, dem seine Lizenz abgenommen wird verliert dadurch natürlich nicht die Fähigkeit zu Fliegen, und wenn er denn wirklich ein Flugterrorist wäre würde er sich schwerlich um eine Lizenz bemühen.“ Richtig – mit der ZUP werden gesetzestreue Bürger verdächtigt, kriminalisiert und bürokratisch gegängelt. Die Wirkung dieses Rot-Grünen Schnellschusses ist – wie so oft – gleich null! Apple Quicktime 7 H.264 34 kb/s). Mit freundlicher Genehmigung des ZDF. Einen Mitschnitt in alternativen Formaten und Größen finden Sie auch auf der Internetseite der deutschen AOPA. |
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Bezüglich der Flugzeugkategorien ist es leider so, dass weder die Öffentlichkeit noch die Journalisten (Aviatiker natürlich ausgenommen) von den Flugzeugklassen irgend eine Ahnung haben. So wird schon mal eine Beech 350 oder eine Cessna Citation als Klein- oder Leichtflugzeug bezeichnet, und das Wort Ultraleichtflugzeug scheint wegen des Fremdwordes Ultra geradezu magische Anziehungskraft auf die schreibende Zunft zu besitzen. So habe ich kürzlich in einem Artikel Steve Fossets Global Flyer mit Ultraleichtflugzeug bezeichnet gesehen, das bei einem MTOW von 8 Tonnen! Wie der alte Sysiphus müssen wir halt immer wieder aufklären, auch beim Begriff Hobbypilot. Vielleicht nützt es einmal was.
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Das ist alles unwichtig! Die Politiker und Behördenbürokraten sind wissen noch wesentlich weniger und dme größten teil des Publikums ist das eh egal. Das tut der Sendung genau so viel Abbruch, wie der falsche Medikamentenname in der Sendung aus dem Altenheim. Wichtig ist, dass es jetzt zum ersten mal gelungen ist, das Fernsehen mit einem wirklich bekannten Magazin für dieses Thema zu interessieren. Wichtig ist, dass der Tenor nicht war, "die Geldsäcke wollen noch mehr Sonderrechte" sondern der Tenor war "die Bürokraten gehen an unser aller Bürgerrechte". Toller Job, AOPA! Konrad | ||||||
Hallo, OVG Münster hebt positives ZÜP-Urteil vom VerwG Minden auf! Die Begründung des OVG zeigt, dass das blose Befolgen eines (zweifelhaften) Gesetzes, offenbar wichtiger ist als die Argumente des Klägers! Die Wortwahl und Begründungen des Gerichts sind haarsträubend! Bitte folgendes bei Forum.streckenflug.at mal lesen: Zum Beitrag >> Grüße, TS | ||||||
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