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5. Juni 2017 Jan Brill
Behörden: EASA GA Roadmap EASA: Aktueller Stand der GA-Roadmap Während der AERO gab die EASA eine ausführliche Präsentation zum aktuellen Stand der GA-Roadmap. Viele dieser Vorgänge und Entwicklungen haben wir in unserer Berichterstattung der letzten zwei Jahre ausführlich behandelt. Andere Entwicklungen sind neu. Eine kleine Sensation gab es bei der Einzelfall-Anerkennung von STCs aus den USA.
Größere in Friedrichshafen vorgestellte Initiativen dürften Lesern dieses Magazins bereits bekannt sein:
Diese dicken Brocken sieht die EASA mehr oder weniger als erledigt an, was aber keinesfalls bedeutet, dass sie der Branche bereits zugute kommen. Denn „erledigt“ bedeutet lediglich, dass die EASA ihren Entwurf in den Gesetzgebungsprozess gegeben hat. Alle drei Initiativen befinden sich in unterschiedlichen Stadien der sog. Comitology, also des undurchdringlichen und intransparenten europäischen Gesetzgebungsprozesses. Was am Ende tatsächlich verabschiedet wird, kann man noch nicht absehen.
Eine kleine aber entscheidende Änderung im Part-MED ist nach Angaben der EASA-Mitarbeiter nur wenige Monate entfernt: Ein Klasse 1 Medical ist nur noch erforderlich, wenn die verbundenen Rechte von CPL oder ATPL tatsächlich ausgeübt werden. Lizenzinhaber, die – aus welchem Grund auch immer – auf ein Klasse 2 Medical wechseln, können also CPL oder ATPL behalten. CS-STAN, CS-23 und Part-21 Einen Großteil der Präsentation nahmen CS-STAN und CS-23 sowie Part-21 in Anspruch. Hier gibt es deutliche Erleichterungen für Herstellungs- und Entwicklungsbetriebe. Unter anderem soll die völlig idiotische Dreifaltigkeit aus Entwicklungs-, Herstellungs- und Wartungsbetrieb vereinfacht werden. Alles Dinge, die die Branche schon bei Einführung der neuen Regeln klipp und klar dargelegt hatte. Bei den Standard-Änderungen nach CS-STAN wies Jannes Neumann nochmals darauf hin, dass es sich hier um ein kollaboratives Projekt handle. Zahl und Umfang der Standard-Änderungen an Luftfahrzeugen würden ständig erweitert, dafür sei die EASA jedoch auf Vorschläge und Daten aus der Branche angewiesen.
Bei Jubelmeldungen zur Anerkennung von US-STCs sollte man vorsichtig sein. Der letzte große Schritt nach vorn, die Implementation des FAA-EASA Bilateral Aviation Safety Agreement, Revision 5, vom September 2015 zur angeblich problemlosen gegenseitigen Anerkennung von ergänzenden Musterzulassungen, entpuppte sich bei genauem Hinsehen zwar als Erleichterung, aber nur in einer sehr begrenzten Anzahl von Fällen. Für die zahlreichen Problemfälle einer STC, bei der der STC-Holder entweder nicht mehr existiert oder an einer Mitarbeit nicht interessiert ist, ergab sich nach TIP Revision 5 keinerlei Erleichterung. Solche Änderungen waren nach wie vor nur sehr schwer zulassbar. In vielen Fällen scheiterten Importvorhaben an diesen Hindernissen oder die Flugzeuge mussten hier weiterhin n-registriert betrieben werden.
Der Flugzeughalter muss für eine Anerkennung das EASA Form FO.CERT.00134 ausfüllen und bekommt einen Einkleber für die Wartungsunterlagen zurück, der bescheinigt, dass die STC im Einzelfall und nur für sein Flugzeug von der EASA akzeptiert wurde. Für diese Validation wird eine Gebühr fällig, die sich nach EU VO 319/2014 errechnet. Dieser Berechnungsprozess sieht die hier dargestellte Anerkennung allerdings nicht vor. Falls normale Gebühren für eine STC nach Part 1 Tabelle 3 zum Ansatz kommen, muss der Antragsteller mit Kosten von 220 bis 5.140 Euro rechnen. Man darf gespannt sein, in welchem Maße sich die EASA hier finanziell bedient. Was fehlt?
Auch zu den Änderungen in der Basic Regulation gibt es seit dem Document 52015PC0613 vom Dezember 2015 keine Neuigkeiten. Die EASA Roadmap ändert auch nichts an den strukturellen Problemen der europäischen GA-Wirklichkeit. Dies sind zuvorderst:
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