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2. Juni 2021 Jan Brill
Behörden: Prüferaufsicht durch das LBA LBA verlangt von bestimmten Prüfern zehn Tage Voranmeldung für alle Prüfungsereignisse Das Luftfahrtbundesamt war bezüglich Voranmeldung von Prüfungsereignissen bislang immer sehr pragmatisch und bürgerfreundlich. Es gab keine. Bis auf wenige seltene Ereignisse zum Ersterwerb bestimmter Lizenzen und Berechtigungen konnte man mit einem Prüfling ohne Voranmeldung fliegen wenn Flugzeug/Wetter/Kandidat und Prüfer überein kamen. Nun schwenkt das LBA hier um und verlangt eine zehntägige Vorankündigung von Checkflügen. Das aber auch nur von bestimmten Prüfern, was diese Kollegen massiv benachteiligt.
Es gehört zum täglichen Geschäft eines Prüfers diese ständig wechselnden Anforderungen im Examiner Differences Document nachzulesen, nur um dann eine behördliche Ermahnung zu kassieren, weil diese Informationen eh nicht mehr aktuell waren und man natürlich nicht stundenlang auf der Website der in Landessprache nach dem aktuellsten Hinweis sucht (wozu man auch nicht verpflichtet ist). Okay. Aber bislang lief das in Deutschland ausgesprochen gut. Ratings und IRs konnten geprüft werden sobald Prüfer, Flugzeug, Kandidat und Wetter eine Schnittmenge gefunden hatten. Nun verschickt das LBA an bestimmte Prüfer aber die folgende Aufforderung: Wir bitten Sie daher, die nächsten 10 von Ihnen geplanten Prüfungsereignisse mindestens 10 Tage vor der Durchführung anzuzeigen. Begründung ist die Pflicht der Behörde zur Erstellung eines "Aufsichtsprogramm[s] zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Prüfern". Das LBA führt weiter aus: Integraler Bestandteil dieser Aufsicht sind Inspektionsbesuche vor Ort und die Teilnahme an Prüfungsereignissen. Das ist richtig. Allerdings: Inspektionsbesuche gab es auch bislang. Ohne die Frist von zehn Tagen. Ich bin bei einem der wenigen schon immer meldepflichtigen Ereignisse selber mal in den Genuss eines solchen (unangekündigten) Aufsichtsbesuchs gekommen. Das lief pragmatisch, professionell und unproblematisch. Kein Problem also.
Bislang galt: Welche Fristen man einzuhalten hatte stand im Differences Document der EASA und das galt für alle. In Deutschland gilt nun: Bestimmte Prüfer müssen zehn Tage vorher anmelden, andere Prüfer nicht und ausländische Kollegen sowieso nicht. Nur bitte jetzt nicht eine Zehn-Tages-Frist für alle einführen. Das wäre massiv schädlich. Nicht mal Italien, das so ziemlich als schlimmstes Land für ausländische Prüfer gilt, hat eine so lange Frist für reguläre Prof-Checks. Denn: Airline-Prüfungen die im Simulator stattfinden kann man vielleicht ausreichend lange vorausplanen. Im Simulator ist immer Wetter, ATC spielt immer mit und der Simulator ist nie "im Einsatz" unterwegs. Prüfungen auf dem Flugzeug sind aber eine andere Sache. Da muss das Wetter passen, der COVID-Test, die Termine, die Öffnungszeiten, die lokalen Beschränkungen, das Verkehrsaufkommen und das Flugzeug muss einsatzbereit sein. Und jemandem noch schnell einen Gefallen zu tun nach dem Motto "okay, leider hast Du die 12 Stunden nicht damit wir das SEP mitziehen können, aber wenn nachher noch Zeit ist können wir den SEP-Flug noch machen", geht dann auch nicht mehr. Wechsel, wie sie vor allem bei gewerblichen Flugbetrieben ständig vorkommen sind auch passé: "Die Anne ist gestern viel später vom Einsatz zurückgekommen als geplant. Wir machen den Check heute lieber mit dem Olli, der ist fit." Solche Dinge kommen ständig vor. Hinzu kommt, dass gerade bei teuren Flugzeugen Prüfungen gerne mit Leerflügen z.B. zur Werft kombiniert werden. Auch das ist nur selten zehn Tage im Voraus planbar. Am gravierendsten sind aber die Unterschiede zwischen den Prüfen. "Wir haben am Freitag die Maschine hier, kannst Du den Walter checken?". Da muss der Prüfer dann sagen: "nein, ich stehe unter Zehn-Tages-Frist." Der ausländische oder deutsche Kollege (ohne Frist) kann den Check aber ohne Probleme machen.
Sinnvoll wäre eine E-Mail-Benachrichtigung die die betroffenen Prüfer abzugeben haben, mit den ausdrücklichen Hinweis, dass man um soundsovielte Tage Vorlauf bittet, die Einhaltung der Frist aber keine Voraussetzung für die Akzeptanz der Prüfung ist. Zwei oder drei Tage sind auch in der GA realistisch, das klappt meistens, aber halt nicht immer. Wenn dann ein Prüfer alle seine Ereignisse nur 30 Minuten im Voraus meldet, dann kann man ja mal mit dem Kollegen reden und eine etwas kooperativere Mitarbeit bei der gesetzlichen Aufsichtspflicht einfordern. Dazu sind die Prüfer nämlich auch verpflichtet. Oder man beschränkt die Meldepflicht auf Skill Tests. Die fallen nicht vom Himmel und sind meist besser planbar, da der Kandidat ja vorher eine längere Ausbildung durchläuft. Oder man meldet nur Prüfungsereignisse, lässt aber Wechsel bei Kandidat und Prüfling bis eine Stunde vorher zu. Dann kann das Amt kommen, aber die Umplanungen, die nunmal Teil des täglichen Lebens sind wenn man mit echten Flugzeugen im echten Wetter und echter Logistik hantiert, bleiben möglich. Wichtig ist aber dass für alle – auch ausländische Kollegen – das gleiche gilt. Und zehn Tage sind für den Kontakt mit der flugbetrieblichen Realität viel, viel zu lang ... |
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Warum nicht noch einfacher - der Prüfer führt einen Prüfungsonlinekalender beim LBA, und Änderungseinträge muss man begründen. So können die ihrer Prüfungspflicht nachkommen und im Regelfall sehen, was für operationelle Gründe zu welchem Wechsel oder welcher Kurzfristigkeit geführt haben. Erlaubt einfachen Plausibilitätscheck, Texte sind extrem kurz, und die Behörde kann auch so ein Muster erkennen ("der prüft halt immer die Flugschüler lokal für SEP und TMG, und guckt da fast nur auf den Seitenwind und so", "der checkt die PC12er immer aus, meist ab dort auf dem Weg in die Werft XYZ" etc.). Missbrauch stelle ich mir jetzt einfach mal bei "Kumpelprüfungen" vor, alles andere kommt ja vermutlich recht flott raus. | ||||||
Ist derzeit ein Muster für die Auswahl der betroffenen Prüfer durch das LBA erkennbar? | ||||||
Soweit ich weiss sind hauptsächlich Kollegen betroffen, die in den in den nächsten 12 Monaten mit der Verlängerung dran sind.
UPDATE 2.6. 21.20 Uhr: Das LBA hat in einer Mail vom späten Nachmittag heute die Frist deutlich entschärft. Nach der neuen Formulierung ist die 10-Tages-Meldung keine Vorbedingung für die Durchführung der Prüfung mehr. Nach den Wortlaut der aktuellen Mail ist die zuständige Abteilung beim LBA wirklich bestrebt eine vernünftige Lösung zu finden um die EASA-Anforderungen auf der einen und die flugbetrieblichen Zwänge auf der anderen Seite vereinbar zu halten. Das ist erfreulich, wir werden in der nächsten Woche detailliert berichten. viele Grüße, | ||||||
Kann ich so nicht bestätigen. Ich bin seit diesem Jahr Prüfer und auch in den Genuss dieser Reglung gekommen. | ||||||
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