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2. Juni 2021: Von Sven Walter an Jan Brill

Warum nicht noch einfacher - der Prüfer führt einen Prüfungsonlinekalender beim LBA, und Änderungseinträge muss man begründen. So können die ihrer Prüfungspflicht nachkommen und im Regelfall sehen, was für operationelle Gründe zu welchem Wechsel oder welcher Kurzfristigkeit geführt haben. Erlaubt einfachen Plausibilitätscheck, Texte sind extrem kurz, und die Behörde kann auch so ein Muster erkennen ("der prüft halt immer die Flugschüler lokal für SEP und TMG, und guckt da fast nur auf den Seitenwind und so", "der checkt die PC12er immer aus, meist ab dort auf dem Weg in die Werft XYZ" etc.).

Missbrauch stelle ich mir jetzt einfach mal bei "Kumpelprüfungen" vor, alles andere kommt ja vermutlich recht flott raus.


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