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4. Dezember 2022 Jan Brill
Behörden: IFR Anflüge Streichung von IFR-Verfahren: Bürokratie in Höchstform Genau jetzt im Herbst, wenn das Wetter schlecht wird, werden an einigen kleinen und mittleren deutschen Flugplätzen die IFR-Verfahren komplett gestrichen. Zuerst zeigen alle auf das BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung). Bei genauerem Hinsehen sind die Gründe jedoch vielschichtiger. Ein Fall zeigt allerdings deutlich, dass die bundesdeutsche Luftfahrtbürokratie zwischen EASA, BAF, DWD und den Flugplätzen komplett aus dem Ruder gelaufen ist.
Um erreichbar zu sein, hatte der Platz auch ein IFR-Verfahren. Als einer der ersten Plätze in Deutschland führte Straubing vor mehr als 20 Jahren einen damals noch verpönten GPS-Anflug ein. Inklusive mehrerer RNAV SIDs. Bei richtig dickem Nebel im Donautal hilft zwar auch der nichts mehr, aber für die meisten normalen Schlechtwetterlagen ist der RNAV (GPS) Rwy 27 eine enorme Hilfe, um sicher in EDMS anzukommen. Wer im November allerdings nach Straubing fliegen wollte, der fand ein ungewöhnliches NOTAM für den Platz vor: „ALL IFR PROCEDURES SUSPENDED“ und zusätzlich: „AFIS NOT AVAILABLE“ Was war passiert? Die IFR-Verfahren in Straubing sind komplett GPS basiert. Es gibt kein NDB oder DME, das für die Verfahren genutzt würde. Ist den Niederbayern also der Himmel auf den Kopf gefallen? Machen die GPS-Satelliten seit Neuestem einen Bogen um die Region?
Das zuständige BAF begann also, die Plätze bezüglich der Einhaltung der Regeln zu auditieren. Aus dem Ministerium (BMVD) hieß es erstmal: „Keine Panik – Wir sehen das als Aufbauhilfe für die Plätze.“ Jedem auch nur halbwegs mit Compliance befassten Menschen ist klar: Wenn eine höchst diverse Organisationsstruktur erstmals nach neuen Regeln auditiert wird, kommt eine Menge Arbeit (= Findings) zum Vorschein. Wer jetzt mit der Brechstange ans Werk geht, der hat bald keine Struktur mehr, die er auditieren kann. Insofern war die Ansage aus dem Ministerium ebenso normal wie vernünftig. Das entsprechende Memo ist aber wohl nicht ganz bis zum BAF durchgedrungen. Nunja, es gab natürlich einige Missstände, da halfen keine noch so weichen Samthandschuhe. Beispiel: Wenn man AFISOs (AFIS-Mitarbeiter) vorfindet, deren Lizenz schon lange abgelaufen ist, und beim Betreiber auch wenig Verständnis antrifft, dass AFISO-Lizenzen (wie so ziemlich alles in der Luftfahrt!) erneuert werden müssen, dann bleibt der Behörde halt kaum noch etwas anderes übrig, als den AFIS-Dienst und damit auch den IFR-Betrieb mittels Findings de-facto zuzusperren. Das sind nun mal die Spielregeln. Das kennt jeder aus AOC, ATO oder CAMO. Nichts Derartiges hat sich allerdings in Straubing zugetragen. In Niederbayern hatte man den Laden in Ordnung – dachte man.
Das enorme Sicherheitsrisiko, das in Straubing den sofortigen Stopp aller IFR-Verfahren notwendig machte, war ein Temperatursensor. AFIS-Stationen müssen eine zertifizierte Wetterbeobachtung aufbieten. Das ist noch halbwegs nachvollziehbar. Im einfachsten Fall sind das nur die Mindestparameter Luftdruck, Temperatur und Wind. In einer normalen Welt ist das leicht lösbar. Man kauft eine entsprechende Wetterstation, stellt sie halbwegs sinnvoll auf und gut. In der Luftfahrt muss die Wetterstation natürlich zertifiziert sein. Und in Europa natürlich ganz speziell. Klar. Wir wollen das ja so. Die europäischen Regeln zum AFIS schreiben also eine nach EU-Regeln zugelassene Wetterstation vor. Soweit normal und nicht zu beanstanden. Combitech in Schweden und Vaisala aus Finnland sind typische Anbieter solcher Anlagen. Und genau das hatte man in Straubing getan. Eine nach EU-Regeln zertifizierte Station von Vaisala versieht dort seit vielen Jahren ihren Dienst. Da hatte man allerdings die Rechnung ohne den DWD gemacht. Denn in Deutschland darf nur der DWD Wetterstationen zertifizieren und fortlaufend nachprüfen. Und der DWD ist per Gesetz ein Monopolist. Man kann mit der Wetterstation nicht zum TÜV und auch nicht zur DEKRA oder einer anderen Stelle, die Eichungen und technische Nachprüfungen vornimmt. Geht nicht. Kalibrieren kann zwar der Hersteller oder ein Labor, aber die „freigebende Vergleichsmessung am Flugplatz“? Das kann nur der DWD. So will es das Bundesgesetz. Und der DWD hat ganz eigene Vorstellungen, was eine zertifizierte Wetterstation ist. Lange nicht alle in Europa zugelassenen Temperatursensoren beispielsweise sind dem Monopolisten genehm. Der DWD hat eigene Messprotokolle und was da nicht drin steht, wird auch nicht zertifiziert – EU-Recht hin oder her. Und genau da hat‘s die Straubinger erwischt! Die genutzte Vaisala-Wetterstation war zwar EU-zugelassen (um der EU-Vorschrift zu genügen), aber nicht vom DWD! Treffer!! Aber – wir haben es hier ja mit dem BAF zu tun. Das BAF sagt: „Ihr habt keine zertifizierte Wetterstation, das ist Level 1, damit habt Ihr kein AFIS“, und empfiehlt dem Platzhalter dringend „sofort“ und „aus Sicherheitsgründen“ die IFR-Verfahren zurückzuziehen. Der Platzhalter muss dieser Empfehlung dann in der Praxis folgen, sonst steht er mit eineinhalb Beinen im Gefängnis.
Es ist aber nicht nur der DWD. Es ist das Zusammenspiel der Behörden, bei dem jeder „nur seine Pflicht“ tut. Der DWD hat die Aufgabe, die Wetterstationen zu prüfen, stellt fest, dass der Temperatursensor nicht auf der hauseigenen Zulassungsliste steht und verweigert – streng nach Vorschrift – das Testat. Das BAF hat die Aufgabe, die AFIS-Stelle zu prüfen, stellt fest, dass es keine zertifizierte Wetterstation gibt und verweigert – streng nach Vorschrift – das Testat. Und der Flugplatz stellt fest, dass er keine AFIS-Stelle mehr hat und muss – streng nach Vorschrift – die IFR-Verfahren streichen. Wer in die Röhre guckt, das sind die Nutzer, da der Platz nur noch VFR-angeflogen werden kann. DWD und BAF können sich also wirklich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Mitten in der Schlechtwettersaison kann einer der wichtigsten GA-Plätze in Europa nur noch im Sichtflug erreicht werden. Weil „nur“ ein EU-zertifizierter Temperatursensor in der Wetterstation werkelt. Da haben beide Behörden die Sicherheit in Luftverkehr wirklich enorm vorangebracht – Glückwunsch! Was fehlt, ist jemand, der das Gesamtbild im Auge hat. Denn vielleicht ist es im Sinne der Sicherheit eben nicht die beste Lösung, die IFR-Verfahren dicht zu machen, nur weil der DWD ausschließlich nationale Temperatursensoren kennt. Aber aus dem Ministerium kommen leider nur beruhigende Worte von der „Aufbauhilfe“ statt eines gepfefferten Erlasses an die untergeordneten Behörden mit dem Inhalt (vereinfacht ausgedrückt): „Leute, lasst den Quatsch!“ Von behördlicher „Aufbauhilfe“ kann in Straubing jedenfalls keine Rede sein. Da wurde gerade kräftig abgebaut.
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Treffender Artikel, wer so ein bisschen im Thema "IFR an kleinen Plätzen" drin ist der bekommt bei der Nennung des DWD sofort Gänsehaut. Das Thema ist allerdings - wie so häufig bei der GA und damit verbundenen Einrichtungen - eigentlich ein politisches. Der DWD unterliegt der Fachaufsicht des Verkehrsministeriums, und dieses hohe Haus lässt es seit Jahren (wenn nicht Dekaden) zu, dass der DWD für massive Verzögerungen und Behinderung im Betriebsablauf an der Flugplatzinfrastruktur verantwortlich ist. Neben Geschichten wie der obigen (die offen gesagt auch vermeidbar gewesen wäre, denn die Liste der vom DWD zugelassenen Sensoren ist ja kein Geheimnis) wären hier auch irrsinnig lange Laufzeiten bei der Abnahme von Anlagen zu nennen. MfG, | ||||||
Der GPS-Approach wird also lahm gelegt weil ja die Temperatur im METAR eventuell (und das wahrscheinlich auch nicht) um ein Grad falsch sein könnte. ... Für den RNAV Approach ist das zwar komplett irrelevant, aber man legt wegen so einer lächerlichen Lappalie das komplette Anflugverfahren für ein häufig frequentierten GA-Airport einfach lahm .. Ein, schlechter, Witz. | ||||||
Ist der Spuk vorbei? Ich habe die NOTAM in 2 Tools nicht mehr gefunden. EDIT: habe gerade im EDMS Newsticker gesehen, dass die beiden NOTAM tatsächlich aufgehoben sind. IFR ist wieder möglich in Straubing. | ||||||
Freitag war das NOTAM noch aktiv, heute nicht mehr. Die Verfahren sind also wieder nutzbar. Der "Spuk" zwischen DWD und BAF ist allerdings nicht vorbei ;-) viele Grüße | ||||||
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"Da hatte man allerdings die Rechnung ohne den DWD gemacht. Denn in Deutschland darf nur der DWD Wetterstationen zertifizieren und fortlaufend nachprüfen. Und der DWD ist per Gesetz ein Monopolist. Man kann mit der Wetterstation nicht zum TÜV und auch nicht zur DEKRA oder einer anderen Stelle, die Eichungen und technische Nachprüfungen vornimmt. Geht nicht. Kalibrieren kann zwar der Hersteller oder ein Labor, aber die „freigebende Vergleichsmessung am Flugplatz“? Das kann nur der DWD. So will es das Bundesgesetz. Und der DWD hat ganz eigene Vorstellungen, was eine zertifizierte Wetterstation ist. Lange nicht alle in Europa zugelassenen Temperatursensoren beispielsweise sind dem Monopolisten genehm. Der DWD hat eigene Messprotokolle und was da nicht drin steht, wird auch nicht zertifiziert – EU-Recht hin oder her." Das dürfte europarechtlich allerdings schwer haltbar sein und ist eigentlich ein Fall für ein Vertragsverletzungsverfahren. Außerhalb der Luftfahrt gibt es da m.E. Inspiration aus der Energiewirtschaft. Da gilt nämlich nach § 49 EnWG auch, dass Kabel besondere Anforderungen erfüllen müssen damit man sie einbauen darf: (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. In Absatz 3 steht dann aber auch, dass (3) Bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewährleisten, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 an die Beschaffenheit der Anlagen erfüllt sind. In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt sind. Nun kann man natürlich sagen dass der DWD hier die zuständige Behörde wäre, der DWD hätte aber dieses Recht nur in begründeten Einzelfällen. Wie gesagt, gilt im EnWG, die dahinter liegende Intention des Gesetzgebers ist aber m.E. übertragbar.
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Ihr könnt ja mal dem Steffen Bilger MdB ein mail schicken, der kann im Verkehrsministerium was bewegen. | ||||||
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