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5. September 2024 Jan Brill
Behörden: LBA Flugmedizin Behördenversagen gefährdet die Flugsicherheit Unser Artikel zum Thema LBA-Flugmedizin aus der August-Ausgabe von Pilot und Flugzeug, der eigentlich die von der deutschen AOPA vermeldeten positiven Entwicklungen zum Gegenstand hatte, hat eine Flut von Zuschriften an die Redaktion ausgelöst. Tatsächlich stellt sich die Situation sehr viel dramatischer dar als vor einigen Monaten. Brennpunkt der Auseinandersetzung ist vor allem die Prozesstaktik der Behörde, die auch schon beim VG Braunschweig für Unmut gesorgt hat. Inzwischen ist aber auch die EASA auf die Situation im Referat L6 Flugmedizin aufmerksam geworden.
Deshalb nennen wir in unserer Kritik auch Namen und Verantwortliche. Weil eben nicht das ganze LBA eine Katastrophe ist sondern punktuell in einem – allerdings sehr wichtigen – Referat vieles im Argen liegt. Zuschriften wie: „Mein Freund wartet seit fast drei(!) Jahren auf die Verlängerung seiner oder: „Es ist wirklich eine Katastrophe, bei denen ändert sich nichts. Wir schicken nach wie vor regelmäßig E-Mails und versuchen anzurufen, um mal einen Schritt weiter zu kommen, und erhalten keinerlei Reaktion.“ gehören zumindest noch zu den Leserbriefen, die wir im Heft zum Thema L6 zitieren könnten. Viele Betroffene haben hingegen den Versuch, bezüglich der Situation noch höflich oder sachlich zu formulieren, schon lange aufgegeben. Die Situation im Zuständigkeitsbereich der Abteilung L unter Referatsleiterin Yvonne-Christine Dams ist aber schon lange kein deutsches Problem mehr. Bereits Ende November letzten Jahres hatte der Kölner Fachanwalt für Medizinrecht Michael Schroeder, der auch im Luftrecht tätig ist, die EASA auf die katastrophale Situation in Deutschland aufmerksam gemacht.
Die unvermeidliche Folge: Medizinische Sachverhalte werden massenhaft verschwiegen oder allenfalls noch „off-the-records“ mit dem Arzt besprochen. Erkrankungen bleiben unbehandelt, Piloten fliegen, die das gar nicht oder zumindest nicht in diesem Zustand sollten. Wer noch glaubt, irgendein Pilot würde eine physische oder psychische Erkrankung melden und freiwillig durch den Konsultationsprozess oder den Verweis an das LBA gehen, der träumt ganz einfach.
Schroeder schreibt in einem Brief an die EASA u.a.: „Aufgrund einer Vielzahl von Fällen, in denen insbesondere Verkehrspiloten großer Luftfahrtgesellschaften betroffen sind, habe ich jedoch die Erkenntnis gewinnen müssen, dass das Luftfahrt-Bundesamt ganz offensichtlich mit der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben absolut überfordert ist. Es ist keine Seltenheit, dass einfach gelagerte Sachverhalte über mehr als ein halbes Jahr unbeantwortet liegen bleiben. Selbst das Weiterleiten von Akten zum Zwecke der Einsichtnahme oder das Weiterleiten von Akten an medizinische Sachverständige, die das Luftfahrt-Bundesamt selbst vorschlägt, machen dem Luftfahrt-Bundesamt erhebliche Schwierigkeiten. Bitten um Akteneinsicht bleiben – auch nach mehrmaliger Erinnerung – unbeantwortet. Die EASA bestätigte den Erhalt von Schroeders Brandbrief am 20. Dezember 2023: „Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wird die Agentur im Rahmen ihres Mandates [...] die dazu notwendigen Inspektionen durchzuführen, berücksichtigen.“
Wer überhaupt Gehör finden will, muss sich also an das BMVI wenden. Anfragen und Eingaben ans LBA perlen an dieser Abteilung nämlich inzwischen spurlos ab. Das gilt interessanterweise auch für die deutsche Gerichtsbarkeit. Zunächst einmal gewährt das LBA bei diesen Sachverhalten kaum noch Akteneinsicht. Nun kann der gegnerische Anwalt im Verwaltungsrecht alleine leider keine Akteneinsicht im Vorverfahren durchsetzen, das kann nur das Gericht, das dann die Akten an die Partei weiterleitet. Die Zeiten einer chronisch behördenfreundlichen Rechtsprechung sind nämlich zumindest bei der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig inzwischen vorbei. Aber auch da hat das Referat L6 unter Frau Dams inzwischen einen Weg gefunden: Einfach totstellen. Anfragen des Verwaltungsgerichts Braunschweig werden schlicht nicht mehr beantwortet. „Ihr Verhalten ist für mich nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich sind Sie nach verschiedenen Vorschriften, die ich an dieser Stelle nicht im einzelnen aufführen möchte, verpflichtet, Aufforderungen des Gerichts in einem laufenden Verfahren nachzukommen. Wenn aufgrund erhöhter Geschäftsbelastung, wegen Personalmangels oder aus anderen Gründen mit längeren Stellungnahmefristen bei Ihnen zu rechnen ist, halte ich es nicht für zu viel verlangt, dass Sie dies dem Gericht auf eine konkrete Anfrage unter Hinweis auf den denkbaren zeitlichen Rahmen, in dem Ihnen eine Stellungnahme möglich sein wird, kurz mitteilen. Sprechen Sie mit uns. Zumindest ein telefonischer Hinweis an das Gericht sollte die Grenzen des Ihnen Möglichen nicht überschreiten.“ Die gleiche Hilflosigkeit legen Eltern von Teenagern an den Tag, wenn das Kind zum hundertsten Mal seinen haushaltlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Und das gleiche Ergebnis erzielen sie auch: Null, Zero, Zipp, Nada! (ask me how I know). "Ungeachtet dieser Hinweise und Interventionen verschiedener Stellen ändert das Luftfahrt Bundesamt an der Sachbearbeitung nichts. An dieser Stelle kommt es dann zu ganz erheblichen Sicherheitsrisiken, die dem Luftfahrt-Bundesamt, namentlich der Leiterin der Abteilung L, Frau Dams, mehrfach offengelegt worden sind, ohne dass diese für eine Änderung Sorge getragen und eine Änderung herbeigeführt hätte. Piloten berichten gegenüber Pilot und Flugzeug in zahlreichen Fällen, dass ein in Deutschland untauglicher Befund in z.B. Österreich nach einer konkreten Untersuchung innerhalb von wenigen Wochen zu einer Tauglichkeit führt. Nicht weil in Österreich irgendwas laxer gehandhabt würde – dort beurteilt man nach den gleichen europäischen Regeln –, sondern weil dort überhaupt sachbezogen und zeitnah gehandelt wird. Mit dieser harschen, aber meiner Ansicht nach vollkommen berechtigten Kritik konfrontiert, reagiert Behördenleiter Jörg Mendel beleidigt und sieht das „Sachlichkeitsgebot verletzt“. Wenn das Referat Flugmedizin aber grottenschlecht arbeitet und flächig eine Nicht-Leistung abliefert, die direkt und indirekt die Flugsicherheit gefährdet, dann verlangt das Sachlichkeitsgebot nun mal, dies auch genau so zu beschreiben und zu benennen. Doppelwirkung bei Ausfallversicherungen Das deutsche Rechts- und Verwaltungssystem ist nicht dafür ausgelegt, dass eine Bundesbehörde ein Verwaltungsgericht ignoriert oder anderweitig einfach die Tätigkeit einstellt. Denn selbst die wenigen Piloten, die mittels Versicherung oder Arbeitsvertrag gegen medizinische Probleme abgesichert sind, laufen jetzt in ein Problem: Da die Fälle ja gar nicht bearbeitet werden, stellen sich die Versicherungen auf den Standpunkt, dass die eigentliche Ursache ja nicht der (z. B. in Österreich triviale) medizinische Sachverhalt sei, sondern das Versagen der Behörde. Und damit greifen die Versicherungen nicht. Denn gegen Staatsversagen kann man sich (noch?) nicht versichern! Keine Änderung zu erwarten Kurzfristig verfügbare Hilfsangebote z. B. aus dem Bereich der Bundeswehr-Medizin lehnt das Referat bislang ab: „Dams fragt uns ja nicht“, sagt ein hochrangiger Mediziner der deutschen Streitkräfte.
Bei Punkt eins und zwei können wir ebenfalls von Österreich lernen. Verwaltungshandeln der AustroControl ist im Nachbarland sehr viel teurer für die Bürger. Aber es passiert wenigstens. Es gilt: „You get what you pay for!“ Das gerichtliche Mauern des LBA ist mehr als kurzsichtig: Deutsche Gerichte mögen einer arbeitsverweigernden Behörde gegenüber temporär hilflos sein. Aber vergesslich sind sie nicht! Das weiß jeder, der schon mal mit Gerichten zu tun hatte. Die Causa LBA-Flugmedizin ist inzwischen weit über den normalen Rahmen des behördlichen Powerplays hinausgewachsen. Das ist kein Fall mehr von „Naja, wir lassen das mal ein bisschen hochkochen, dann gibt‘s im nächsten Jahr mehr Budget und mehr Personal“. |
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Wir sollten hier vielleicht nicht die Diskusison beginnen wo und für was in Deutschland öffentliche Gelder ausgegeben werden = das wird sofort zu einem politischen und unschönen Thema und das können wir mM getrost der Boulevardpresse überlassen. | ||||||
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Da fällt mir wieder eine Erfahrung aus Dänemark ein, aus dem Jahr 2005 (nur 19 Jahre her). Ich habe damals als Student in DK gearbeitet und dabei Steuervorschuss gezahlt, den ich aber zurück bekam weil ich aufs Jahr gerechnet unter dem Freibetrag war. Kontonummer angegeben, kurz darauf kam die Erstattung an. Und 2 Wochen später ein weiterer Brief: "Wir haben Ihre Kontoverbindung als Nemkonto registriert. Nemkonto bedeutet, dass immer, wenn Sie zukünftig von dänischen Behörden Erstattungen oder Leistungen bekommen, diese automatisch auf dieses Konto überwiesen werden. Bitte teilen Sie mit, wenn sie dies nicht wünschen". Nie mehr Formular ausfüllen mit Kontoverbindungen. Das war jetzt nur ein Beispiel dafür was eine volldigitale Verwaltung schon 2005 konnte. | ||||||
Hier die Weichen zu stellen und die Vorraussetzungen zu schaffen das liegt nunmal an den entsprechenden Ministerien und am Gesetzgeber, nicht beim LBA. Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen müssen wie es bei allen anderen abhängig Angestellten auch ist mit den Mitteln arbeiten wie Ihnen der Arbeitgeber zur verfügung stellt. Dieser deiner Logik nach braucht es dann auch keinen Leiter des LBA´s, da dies in Berlin geregelt wird. Das ist aus meiner Sicht falsch. Der Chef vom LBA bekommt von Berlin einen Auftrag. Diesen hat er dann auszuführen. Und wenn es dazu Technik/Geld braucht, ist es seine Aufgabe als Chef vom LBA, dafür zu sorgen, dass er das bekommt. Tut er das nicht, ist er als Chef für das LBA ungeeignet, was sich auch ganz deutlich im Bereich Medical zeigt. Ein seit Jahren bekanntes Problem, das sich immer mehr verschlimmert, wird nicht erfolgsorientiert angegangen bzw. erst überhaupt offiziell erwähnt, wenn Verbände deutlich Sturm laufen und 20.000 Unterschriften sammeln. Wenn das in einem börsennotierten Betrieb passieren würde, wäre der dortige Chef schneller weg, als er gucken kann. Beim LBA-Chef ist es nicht so, er kommt aus der Politik und wurde dort hin versetzt (geparkt?, Belohnt?), Jörg Mendel war lange im Verkehrsministerium tätig. Hier sein Lebenslauf Man kann deutlich sehen, das er immer im "Staatsdienst" tätig war. D. h. sein Gehalt kam immer vom Staat, also von uns allen. Ein wirtschaftliches Denken und Verständnis für privatwirtschaftliche Zusammenhänge und "sein Geld selber verdienen" sind aufgrund seines Lebenslaufes vermutlich eher bescheidener ausgeprägt. Finanzieller Druck und Sorge um seinen Lebensunterhalt wegen eines vertrödeltem Medical bei einem Berufspiloten, kennt er nicht bzw. kann er vermutlich auch nicht wirklich nachvollziehen, könnte er das, wäre es nicht zu diesen katastrophalen Zuständen gekommen. Ich hatte private Kontakte ins LBA, was ich von da erfuhr, war zum Teil haarsträubend. Das LBA hat inzwischen deutlich mehr Mitarbeiter als in den 1990er Jahren, kommt aber seinen Auftrag in wichtigen Teilen nicht hinterher. PS:Zum Glück ist das Thema LBA/Lizenz für mich inzwischen Geschichte. | ||||||
vorsicht lieber Marco. Du machst Dich nicht unbeliebt. Du machst Dich lächerlich. Würdest Du Dich unbeliebt machen können, müsste man Dich ernst nehmen. Bitte, in Deinem Interesse, bleibe bei Deiner Technik, werde nicht politsch. Deine politischen Ansichten gleichen Deiner Grammatik. Schuster bleib bei Deinen Leisten. Mechaniker bleib bei Deinem Motoröl. | ||||||
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Hubert , es gibt auch im ÖD die Möglichkeit, Schlüssel-oder Fachpersonal mit AT Verträgen an sich zu binden. Zumindestens auf Landesebene ist das nicht unüblich. Bund? | ||||||
AT-Verträge im ÖD sind nur absoluten Spezialisten, Wissenschaftlern, IT-eggheads vorbehalten, wie Nobelpreisträgern, Fraunhoferinstitut, oder z.B. Charité. Glaube nicht, daß beim LBA sich Verantwortliche die Mühe machen solche Anträge erst zu wagen. | ||||||
Ich kenne einige mit AT-Verträgen ,sogar bei brandenburgischen Sparkassen ;) und im Umfeld meiner Frau (universitäre Forschung und Lehre) sowie bspw bei den Berliner Wasserbetrieben. Da sind allerdings keine Nobelpreisträger dabei. Doktortitel bei den Wissenschaftlern ja.(gehört ja zur Grundausstattung). Spezialisten bejahe ich ebenso. Nur so kann man eben Spitzenpersonal im ÖD binden. Wobei, um mal ein Besipiel heraus zu greifen , Ärzte an einer Uniklinik bereits besser bezahlt werden ,zuzüglich zu der Option, privat liquidieren zu dürfen. | ||||||
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stimmt schon! Kulturbereich hätte ich beinahe vergessen, Intentanten, Dirigenten haben alle Staatsverträge. Die "spielen" die Kohle 1:1 rein. Das LBA hingegen scheint nicht von öffentlichem Interesse. | ||||||
Aber davon abgesehen, wenn man mich ohnehinn nicht ernst nimmt, dann ist es doch im Grunde komplett egal was ich tue, oder wie ich mich verhalte. Wahre Worte, aber lass man das "wenn" einfach weg. Aber mich freiwillig zum Forums-Clown zu machen? Nein, danke... Und wenn mich jemand nicht ernst nimmt, gehe ich "in mich" bzw. "vermeide den Kontakt". Beides ist bei dir leider nur sehr gering ausgeprägt. Es kann ja gut sein, das du wirklich was kannst, aber mit diesem Auftreten hier wirst du das wohl kaum unter Beweis stellen können. Ja klar, du machst das mehr aus Hobby und nimmst nicht jeden. Aber nicht jeder ist so wie die paar hier, die im Forum auch posten. Es gibt vermutlich Faktur 50-100 mehr stille Mitleser und die Fliegerwelt im deutschsprachigen Raum ist klein. ich wurde mal in Slovenien angesprochen, ich wäre doch der mit der Aerostar.... | ||||||
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"Charlie", bist Du das? | ||||||
"Charlie", bist Du das? Nee, es gibt mehrere "ausser gewöhnliche" Menschen. | ||||||
@Marco, ist recht. Das mit dem "nicht ernst nehmen" erweiterst du täglich, und das sehr fleißig.... | ||||||
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Und 2 Wochen später ein weiterer Brief: "Wir haben Ihre Kontoverbindung als Nemkonto registriert. Nemkonto bedeutet, dass immer, wenn Sie zukünftig von dänischen Behörden Erstattungen oder Leistungen bekommen, diese automatisch auf dieses Konto überwiesen werden. Bitte teilen Sie mit, wenn sie dies nicht wünschen" Die Dänen sind halt anders drauf, als wir. Würde eine deutsche Behörde so etwas machen, dann bekäme sie tausende von "Dienstaufsichts-"beschwerden, Klagen, Verfassungsbeschwerden und hast Du nicht gesehen, was sie sich erlauben würde, die Personenbezogenen Daten einfach so auf unbestimmte Zeit zu speichern. | ||||||
" Würde eine deutsche Behörde so etwas machen, dann bekäme sie tausende von "Dienstaufsichts-"beschwerden, Klagen, Verfassungsbeschwerden und hast Du nicht gesehen, was sie sich erlauben würde, die Personenbezogenen Daten einfach so auf unbestimmte Zeit zu speichern. Die älteren Erinnern sich noch daran, wie laut der Aufschrei war, dass das LBA medizinische Daten speichern wollte - und wie laut ebenso der Aufschrei war (und teilweise immer noch ist), wenn das LBA sagt "sorry, die Daten durften wir nicht speichern also können wir natürlich auch nicht sagen, ob sie richtig sind"." Das mag ja alles sein, all fine and dandy, aber ich habe im weiteren Bekanntenkreis einen Kollegen seit weit mehr als einem Jahr auf eine Entscheidung wartet, ALLE nötigen Befunde (Daten) sind beim Amt. Es tut sich: nix, nada, nieente, zilch. Die Leute sind weder per email noch Telefon oder Anwaltschreiben zu erreichen - so sagte Er mir. Der Mann fliegt (ne, flog) beruflich und geht jetzt in den Frühruhestand. Ich kenne seinen Lohnzettel nicht, aber als Kapitän auf einem Execjet eines DAXkonzerns denke ich, man kann von nem 5-Stelligen Betrag im Monat ausgehen. Der wird jetzt vom Steuer-und Beitragszahler zum Leistungsempfänger. Man könnte fast schon sagen das das LBA die Rentenkasse sabotiert. Ich kann mittlerweile nicht mehr verhindern das mir der Kamm schwillt, wenn irgend so ein Politkclown vom Rechtsstaat faselt, wenn selbiger Rechtsstaat seinen Funktionen zumindest teilweise nicht mehr nachkommt. Diese Behörde spielt mit dem Livelihood völlig unbescholtener Bürger die NICHTS falsch machen. Ein weitere Bekannter war mehrere Monate gegroundet wegen einem Befund der nicht auf dem richtigen Papier stand - also Untersuchung gemacht und als Tauglich befunden, aber das Amt hat das nicht berücksichtigt. Der Kollege hat ebenfalls über Monate einfach gar keine Auskunft erhalten. Kein "das Formular ist das alte, wir brauchen das auf dem Neuen" oder dergl. Das ist schon fast psychische Folter, speziell wenn man gerade gbaut und ein Kind bekommen hat. | ||||||
Ich weiß von einem Fall, da hat der Fliegerarzt schon vor ca einem Jahr gesagt, kannst wieder fliegen, das LBA muss "nur" zustimmen (Klasse 2). Er fliegt bis heute wegen fehlenden Medical nicht. Anderer Fall, ähnliche OP. 6 Monate nach der OP nach Kardiologenbefund das Medical bekommen. Würfeln Die die Medicals aus oder machen die eine Jahresziehung? | ||||||
Es ist überhaupt kein Problem, bei der Leistungserbringung nicht zu genügen, wenn die Ressourcen nicht da sind. Das kann sich jeder selbst ausrechnen, man braucht die Ressourcen für die durchschnittliche Bearbeitungszeit nur um wenige Prozent unterschreiten, schon staut sich die zwangsläufig die Arbeit Wenn ich mich recht erinnere, bekommt ein externer Arzt als Sachverständiger beim LBA 50-70 €. Brutto (ich weiß es nicht mehr genau.). Als medizinischer Sachverständiger Vor Gericht bekomme ich 120 €. Und auch bei dem Stundensatz haben die Gerichte extreme Mühe, Gutachter zu finden (hier nicht unbedingt wegen des Geldes, sondern wegen der Feigheit vieler Kollegen). Dazu kommt, dass sicherlich nicht die Besten eines Jahrgangs in eine Behörde gehen. Außerdem hat ein Behördenleiter fast keine Machtmittel gegen Minderleister. Die KommunikationMit der Öffentlichkeit und den Kunden ist allerdings natürlich katastrophal/eine Unverschämtheit. Das Mindeste wäre, die Notlage zu erläutern. Die Behörde vermittelt nicht den Anschein, als würde sie sich verzweifelt bemühen, diesen Notstand zu lindern. | ||||||
Vor allem könnte Sie - die Behörde - doch auf Resourcen zurückgreifen, die Jahrzehntelang genau das gemacht um was es geht: die Fliegerärzte. Wenn sich das nicht mit EASA deckt, Notlage erklären und gut ist. Aber nein, dem vernehmen nach hackt das LBA auch auf den Fliegerärzten rum und macht da Dinge, die einen Fassungslos machen. Ein FA den ich kenne hat grade die Berechtigung nicht mehr, weil Er eine Weiterbildung ich meine 12 Tage zu spät gemacht hat. Der Mann praktiziert seit Jahrzhenten. Als Big C around war, wurden jede Menge Termine flexibel gehandhabt und ich kenne keine Issues deswegen. Die melden sich auch bei dem FA einfach nicht. Auch der Rechtsbeistand bekommt keinerlei Auskunft.
EIne Verwandte von mir hat mal einen Herren achtkantig durch nen Checkride fallen lassen wegen absolutem Nichtskönnen.. Kommentar: der kann nur beim LBA noch was werden. Wenige Wochen später war Er dort und hat mir - Jahrzehnte später - ne Prüfung abgenommen. Ich hatte die Hoffnung, nach einiger Zusammenarbeit mit einigen NCClern dort beim "Amt", die meist wirklich okay sind, das sich was zum Besseren geändert hat. In L6 scheint das leider nicht der Fall zusein. | ||||||
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