Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen? 



Das neue Heft erscheint am 1. September
Das LBA hat einen neuen Präsidenten!
KI in der Fliegerei
Leserflyout 2026 nach Schweden und Finnland
Wartung: Kleckern, tropfen, fetten
UL: Die Grenzen der Autodidaktik
GPS-Jamming und Risk-Stacking
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Oktober 2024: Von Philipp Tiemann an Michael Söchtig

Richtig. Zwar ist dieser konkrete Fall "Erinnerung Lärmschutzverfahren" nicht ganz explizit in den Listen der erlaubten und nicht erlaubten Funksprüche aufgeführt, aber es fällt letztlich unter das nicht erlaubte "Jegliche Bewegungslenkung".

Wobei - ganz am Rande - es schon traurig ist, dass z.B. in Koblenz beim Start auf der 23 bisher gefühlt ungefähr jeder dritte Startende per Funk daran erinnert werden muss, jetzt doch bitte mal nach Westen zu drehen...


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.30.02
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang