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10. April 2026 10:35 Uhr Jan Brill
Behörden: LBA Medical Situation LBA Medical: Auch am Runden Tisch kann man in der Ecke sitzen Zoe Monate ist es nun her dass ein von Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, einberufener Runder Tisch zum Thema Flugmedizin beim LBA hat nicht nur – erneut – gezeigt, wie gravierend die Missstände bei der Behörde sind, das Treffen zeigte auch, dass die Defizite spezifisch und strukturell beim LBA liegen und keinesfalls „typisch deutsche Verwaltung“ sind. Denn an anderer Stelle können Bundesbehörden mit sehr ähnlichen Aufgabenstellungen schnell und effizient umgehen. Der „Runde Tisch Flugmedizin“ fand am 9. Februar 2026 im Ministerium statt. Drei Stunden Zeit inklusive Kaffeepausen und Networking waren für das Treffen vorgesehen. Also sicher keine endlose Seminarveranstaltung.
Außerdem anwesend waren Vertreter des DAeC und der EASA. In den Vorträgen wurde im Wesentlichen die bekannte Situation im Bereich Flugmedizin rekapituliert: unzumutbar lange Bearbeitungszeiten, willkürliche Untersuchungs- und Prüfungsaufträge, fehlende Kommunikation mit den Betroffenen.
Das BAF erzielt aber sehr viel bessere Ergebnisse. Es lässt Verweisungen durch motivierte externe Fliegerärzte abarbeiten und trifft Entscheidungen spätestens innerhalb einer Woche, oft sogar in weniger als drei Arbeitstagen. Das – in anderem Zusammenhang – durch Pilot und Flugzeug viel gescholtene BAF zeigt also, dass auch in der deutschen Verwaltung geht, was in anderen EASA-Ländern ohnehin üblich ist: zügige Entscheidungen innerhalb von Tagen anstatt von Monaten oder Jahren. Denn niemand verlangt vom LBA, einfach alles durchzuwinken. Aber das Amt muss Arbeitsabläufe etablieren, nicht Verwaltungsverfahren. Das hat auch eine vom Verkehrsministerium beauftragte Aufgaben- und Strukturanalyse der Unternehmensberatung PwC gezeigt. Wenn jede Rückfrage, jede Abklärung und jede Information immer wieder als Einzelvorgang zwischen Ärzten, Ämtern und Gutachtern hin- und hergeschoben und jeweils immer „nach Posteingang“ behandelt wird, dann kommt man eben auf Entscheidungszeiträume von Monaten und Jahren. Die deutsche AOPA konstatiert in einem Bericht vom 11. Februar 2026 zu dem Treffen vor allem einen massiven Vertrauensverlust auf allen Ebenen der Flugmedizin. Verweisungen müssen auf den konkreten Anlass beschränkt werden. Der Fall einer Linienpilotin, die eine schwere Krebserkrankung durchlitten hatte, verdeutlicht im Extrem, zu welchen Auswüchsen die Nichteinhaltung dieses Prinzips führen kann. Die Erkrankung ging für die Betroffene glimpflich aus und eine Rückkehr ins Berufsleben im Cockpit erschien medizinisch möglich. Wer aber Krebserkrankungen erlebt oder miterlebt hat, der weiß, dass ein Behandlungsverlauf extreme Höhen und Tiefen aufweist. Der Patient muss durch eine Menge tiefer Täler gehen bevor es besser wird. In einem solchen Moment äußerte die Pilotin wohl auch die Sorge um ihre Kinder und ihre Familie für den Fall, dass sie die Erkrankung nicht überlebt. Man kann dieses Vorgehen als abgrundtief gemein bezeichnen. Es zerstört nachhaltig und endgültig jegliches Vertrauen, das in der Kette aus Fachärzten, Fliegerärzten, Amt und Bürger noch bestanden haben könnte. Eine besonders unverständliche Spielart dieses regelwidrigen Verhaltens des LBA ist auch die Praxis, die tieferen Medical-Klassen zu kassieren, wenn z.B. Voraussetzungen, die ausschließlich für eine höhere Medical-Klasse bestehen, nicht oder nicht eindeutig gegeben sind. Rechtsanwältin Nina Coppik, die früher selbst in der Abteilung L6 arbeitete und als Whistleblowerin zahlreiche Missstände ans Tageslicht brachte, vertritt einen solchen Fall gegenüber der Behörde. „In der Sache ist festzustellen, dass Ihre Ausführungen nicht nur rechtlich unzutreffend sind, sondern auch logische Fehler aufweisen. Das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 war meinem Mandanten aber auszustellen, denn dieser war und ist flugmedizinisch tauglich für die Klasse 2.“ Weiterhin führt sie aus: „Es ist im Übrigen sachlich falsch, zu schreiben, dass ‚eine Beurteilung‘ der Klasse 1 die Klassen 2 und LAPL beinhaltet. Es steht nicht einmal in dem von Ihnen so gern zitierten AMC. Diesem ist lediglich zu entnehmen, dass die Privilegien und die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 jene der niedrigeren Tauglichkeitsklassen einschließen. AMC1 lit. a) zu MED.A.030 lautet: A class 1 medical certificate includes the privileges and validities of class 2 and LAPL medical certificates. Wo hier nun bitte von einer Beurteilung die Rede sein soll, wäre von Ihnen darzulegen. Dass Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 auch für die Klassen 2 und LAPL flugmedizinisch tauglich sind, ergibt sich wiederum denklogisch schon daraus, dass diese Tauglichkeitsklasse bekanntermaßen die höchsten Anforderungen hat.“ All das hat Nina Coppik nicht erst seit ihrem Ausscheiden aus dem LBA erfahren. Diese simplen Rechtsgrundlagen sind dem LBA seit Langem bekannt und als interne Kompetenz abrufbar. Sie werden bewusst ignoriert bzw. verletzt. Und bei bewusstem – also vorsätzlichem – Handeln kann es auch persönlich eng werden für die verantwortlichen LBA-Mitarbeiter. Ob das BMV auch das meinte, als der Vertreter des Ministeriums in seinen Schlussworten am Runden Tisch sagte, dass „Folterwerkzeuge“ zur Verfügung stünden, sollte das LBA als untergeordnete Behörde sich nicht weisungsgemäß verhalten? Welche irren Auswüchse die Sachverhalts-fernen Extra-Schleifen des LBA annehmen können, zeigt, dass die Abteilung L6 im Fall der für das Upgrade von Klasse 2 auf Klasse 1 erforderlichen augenärztlichen Verweisung nicht nur einen, sondern sogar zwei Alkoholtests (!) anordnete. Dazu schreibt Coppik süffisant: „Die Nachforderung eines weiteren Alkoholtests zur Überprüfung des Konsums über einen längeren Zeitraum hinweg wird von Ihnen bedauerlicherweise nicht mit einer Rechtsgrundlage verziert – was allerdings auch nicht möglich wäre, da weder der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 noch dem in Ihrem Hause regelmäßig fälschlicherweise in den Gesetzesrang erhobenen AMC-Material Entsprechendes zu entnehmen ist. Ansonsten zeigt sich auch hier wieder einmal, dass die medizinischen Sachverständigen des LBA nicht willens oder in der Lage sind, organisiert zu arbeiten. Andernfalls wäre der Test ja bereits mit der Nachforderung des Kontrastsehens angefordert worden, hätte man ihn tatsächlich für so wichtig gehalten. Es dürfte sich bei der jetzigen Nachforderung vielmehr um eine – mehr als leicht zu durchschauende, weil wenig kreative – Retourkutsche dafür handeln, dass sich mein Mandant rechtswidrigen Aufforderungen Ihres Hauses nicht beugt. Mein Mandant hat den Test ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch absolviert, selbstverständlich mit negativem Ergebnis, stellt sich mittlerweile allerdings die berechtigte Frage, ob er als nächstes von Ihren geschätzten medizinischen Sachverständigen zu gynäkologischen Untersuchungen entsandt werden soll.“ Und schließlich noch der Knaller, mit dem sich das LBA selbst entlarvt. Denn die Behörde erklärte der Anwältin gegenüber, ihr Mandant könnte sich der Verweisung, die ihm das Klasse 2 Medical im Moment versperrt, ja jederzeit entziehen, wenn er den Antrag auf Klasse 1 zurückzöge. Coppik beschreibt dieses Vorgehen in deutlichen Worten: „Die Tatsache, dass Sie sinngemäß schreiben, mein Mandant sei ja selbst schuld, wenn er die Unverschämtheit besitze, sich einer Tauglichkeitsuntersuchung für die Klasse 1 zu unterziehen und die Tauglichkeit für Klasse 2 käme umgehend zurück, wenn er diese Untersuchung abbrechen lasse, zeigt die Absurdität Ihres Vorgehens in einer Art und Weise, die deutlicher kaum sein könnte. Sie entlarvt, dass es Ihrer Behörde an keiner Stelle tatsächlich darum geht, festzustellen, ob mein Mandant irgendwelchen gesundheitlichen Einschränkungen unterliegt.“ Halten wir also fest:
Da muss man tatsächlich erst einmal draufkommen! Das Angebot des EASA-Vertreters, die LBA-Mitarbeiter kostenlos zu den geltenden Regeln nachzuschulen, ist ehrenhaft – ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob der EASA-Vertreter weiß, welchen Arbeitsumfang er sich damit möglicherweise eingehandelt hat … Das LBA hat die Skala des üblichen Behördenfrusts schon lange verlassen und bewegt sich tief im Bereich Staatsversagen. Die AOPA schreibt: „Der Runde Tisch war ein dringend notwendiger Auftakt.“ Die Frage ist, was das Ministerium tut, wenn – wie nach den letzten Treffen und Gesprächen – mal wieder nichts passiert. Das Treffen liegt nun zwei Monate zurück. Es kommt nicht oft vor, dass wir in Pilot und Flugzeug auf die Bergpredigt zurückgreifen müssen. Aber selten war das Mt 7,16–20 angebrachter: „Nicht an ihren Worten, sondern ihren Taten sollt ihr sie erkennen.“ |
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"Die Frage ist, was das Ministerium tut, wenn – wie nach den letzten Treffen und Gesprächen – mal wieder nichts passiert." Der (super geschriebene) Artikel bezieht sich auf den ersten Runden Tisch am 09.02. Inzwischen gab es ein 2. Meeting, dieses Mal online am 09.03. und bereits jetzt ist die Tendenz sichtbar, dass man sich schon wieder typisch deutsch ins Klein-Klein verabschiedet, z.T. sinnlose Diskussionen führt, zudem betroffene Bewerber nach wie vor nicht als Teilnehmer eingeladen werden. L6 kann sich vor Lachen nicht mehr halten. Die angekündigten "ernsthaften Konsequenzen" stellen reine Makulatur dar, denn niemand will die Verantwortung für den einzig sinnvollen Weg übernehmen, nämlich L6 sofort zu schließen und deren Kompetenz, siehe BAF auf die AME (bei leichteren Fällen) oder AeMC zu legen. Nur das kann aktuell der Misere abhelfen. | ||||||
Andere Alternative wäre ein Kreuztausch: Führungskraft BAF bleibt, gesamte medizinische Belegschaft des LBA kommt rüber. Einnorden, zack reinbringen, Warnschuss (auch geographisch) "das ist eure letzte Chance", Changemanagement mit knallharter Ansage. Führungskraft LBA lernt, dass es auch anders geht, und hat letzte Chance auf Bewährung, sonst ab nach Nürnberg, um dort Asylanträge zu prüfen bzw. eine der Abteilungen zu leiten. Sechs Monate, wer dann nicht spurt, darf ja bundesweit versetzt werden. Nachteil: Größe der Belegschaft vermutlich nicht identisch, aber die Fristwahrung kann dann ganz schnell pro Sachbearbeiter trotzdem bewertet werden. Vorteil: Das spricht sich ganz schnell in anderen Behörden rum. Wir haben nunmal Elitebehörden und Schnarchbuden. Jeder von uns hatte vermutlich schonmal sowohl mit der einen, als auch der anderen zu tun. | ||||||
Das LBA L 6 hat bei austrocontrol fachliche Hilfe bekommen. Was hat das genutzt? | ||||||
Du hast meinen Vorschlag nicht verstanden. Vermutlich nicht einmal versucht, ihn zu verstehen. Gell? | ||||||
Ich fürchte nur, dass die L6-Altlasten das BAF "versauen" und nach unten ziehen. Das hängt auch vom Personalstand BAF im Vergleich zu L6 ab. Das Problem bei L6 ist, dass es sich nicht um korrigierbare Einzelfälle handelt, sondern dass das gesamte Referat komplett von Bräsigkeit, Missmut, Pilotenhass und mehr durchsetzt ist, von oben (Referatsleitung) bis unten. Wichtig ist, DASS etwas passiert! | ||||||
Die Androhung von "Folterwerkzeugen" zeigt, dass auch H. Schnorr erkannt hat, dass beim LBA nicht ein oder zwei Mitarbeiter Amoklaufen, sondern, dass es sich bei der geübten Praxis in L6 um ein systematisches Verhalten handelt. Es darf einfach nicht sein, dass die Verursacher der Problematik als Belohnung in die nächste Gehaltsstufe gelobt werden, um keinen Schaden mehr anrichten zu können. | ||||||
Das ist schlichtes Organisations- und Führungsversagen, strafrechtlich ist da fast nix zu holen. Kann man mit den Dieselverfahren nicht ansatzweise vergleichen. Bis du da bewusstes Schädigen von Dritten ohne finanzielles Eigeninteresse in obskuren Teile des StGB nachweisen kannst, wird das äußerst grenzwertig. Da hat die StA - gerade in Braunschweig... - Dringlicheres zu tun. Das Krasse ist aber ja, dass das gar nicht vonnöten ist. Man muss nur mal wirklich kompetent und willensstark von oben durchgreifen. Es ist schlicht massives administratives Führungsversagen. | ||||||
"Man muss nur mal wirklich kompetent und willensstark von oben durchgreifen. "
Und genau das wird nicht passieren, weil dann, siehe Jürgens Beitrag herauskäme, dass die "oben" möglicherweise konkrete Anweisungen für genau jenes Verhalten von L6 gegeben haben, welches hier zur Debatte steht. | ||||||
Habe ich in Jans Artikel richtig gelesen....
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Das ist beim Beharrungsvermögen der Lähmschicht möglich und leider eher die Regel als die Ausnahme. Andererseits gibt ein VM öfters Pressekonferenzen und man kann ihn mit Urteilen und der funktionierenden BAF-Struktur triezen. Und Minister, die sich intern nicht durchsetzen können, bekommen ganz schnell einen gewissen Ruf im Haus weg. Hat das bundespolitische Bedeutung? Klar nein. Aber wenn nicht mal Gerichtsurteile von der Verwaltung umgesetzt werden, kann man die Führungskräfte flott und elegant durch die Republik versetzen. Wenn man denn will. Und auf einmal wird jeder Beamter um sein Häuschen vor Ort fürchten. Da gibt man eine Zielvereinbarung vor, ein Zeitfenster und dann wird mal lapidar lakonisch wegversetzt. Es gibt Organisationen, bei denen das immer schon normal war (Zoll, BGS/ Bundespolizei, Bundeswehr), dann muss man es eben auch bei Bundesoberbehörden machen. | ||||||
Beim 2. Runden Tisch saß nicht nur Yvonne Dams mit dabei, sondern weitere Beamte inkl. der Referatsleitung sowie ein Fliegerarzt, der auf Honorarbasis für L6 zuarbeitet. | ||||||
Und alle zusammen achten darauf, dass eine Krähe der anderen ....... | ||||||
Ich bin kein Jurist sondern ein naturwissenschaftlich gebildeter Anhänger des Prinzips "Ursache und Wirkung". Vor nicht all zu langer Zeit waren da über 2000 (in Worten zweitausend) Piloten in der Warteschleife von L6. Um da "bewußtes Schädigen" nachzuweisen dürfte nicht wirklich schwer sein. Aber da müsste schon ein wirkliches Interesse vorhanden sein. Genau da liegt aber ein Teil des Problems: Niemand hat die Absicht einer Bundesbehörde ans Bein zu pinkeln. Das könnte Fragen aufwerfen deren Antworten für viele sehr peinlich sind. | ||||||
Aus meiner Erfahrung mit hierarchischen Strukturen, Führung und Verwaltung hat Sven vollkommen recht: es ist ein komplettes Biotop des Stillstands. Auf der Arbeitsebene Ressourcenmangel gepaart mit Horizont bis zur Zimmerpflanze, eingebettet in ein Wertesystem aus vermeintlicher Vorschriftentreue, unstrukturiertem Wurschteln, informell gesteuert von unreflektierten bräsigen Alteingesessenen Machtausübern, über denen eine hilflose Referatsleitung sitzt, der Werte, Ideen und Persönlichkeit fehlen, um das umzusetzen, was sonst alle in Europa hinbekommen. Und der Präsident des LBA sieht in "weiter so!" offensichtlich den besten, weil kurzfristig reibungslosesten Weg. Wenn Du Dich wunderst, da müsse es doch eine Dienstanweisung/Absprachen geben: unterstelle nicht Boshaftigkeit (die gibt's nur in Einzelfällen ("Morbus ...")), wenn auch Inkompetenz und geringe Begabung als Erklärung ausreichen. | ||||||
Das LBA hat aktuell keinen Präsident, nur einen Vize... | ||||||
Naja, beim EASA-Audit des L6 2010 gab es neun Findings, beim Re-Audit 2014 war kein einziges angegangen worden und es kamen ein paar auf insgesamt 13 hinzu, 2024 waren es dann nur noch acht findings, davon 6 sicherheitsrelevante. Da war die Präsidentschaft noch besetzt. | ||||||
Beitrag vom Autor gelöscht
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Das nächste Audit ist demnächst, ich meine am 10.05. | ||||||
Lieber Alexander, ich glaube Du machst es dir, wie viele bei deisem Thema, zu einfach. So dumm, unmotiviert und bräsig mag zwar der eine oder andere Mitarbeiter im Braunschweig sein, aber bei der Fluktuation die dort herrscht kommen genügend neue hinzu die aber offensichtlich sofort eingenordet werden. Da zählt auch kein jahrelanger Frust als Erklärung. Im Moment wird jeder, der auswandern will, damit gequält, dass im Saustall LBA der psychologische Fragebogen nicht auffindbar ist. Man sollte in diesem Zusammenhang einmal prüfen, wieviele Suizide es aus Verzweiflung über das LBA gegeben hat. | ||||||
"...dass im Saustall LBA..." Hier werden Säue (bzw. Schweine) zu Unrecht beleidigt, denn es handelt sich hierbei um intelligente Tiere, die zu Unrecht so einen schlechten Ruf haben..... "Nina Coppik hat es gewagt als Juristin den Wistlebower zu geben" Die wirklich interessanten Sachen wie z.B. internen Vorschriften hat sie auch nicht preisgegeben, sondern nur ein paar prägnante Beispiele, welche aus den katastrophalen Verhältnissen resultieren. Dieses nur sehr selektive "Whistleblowing" ist der Grund, warum bisher der große "Wums" ausgeblieben ist und die Treffen zum Runden Tisch schon wieder versanden. | ||||||
Aus eigenen Antrieb und Interesse habe ich die Europäische Kommission von den Vorgänge Flugmedizin im Luftfahrtbundesamt angeschrieben und die Kommission mit meiner ( autistischen ) Wahrnehmung und Denkweise konfrontiert. Dabei habe ich mich zusammengefasst auf die Beiträge hier im Forum bezogen, und dazu meine eigenen Erlebnisse, bei der Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit, mit der tschechischen Flugmedizin in Prag, in Vergleich gebracht. Die Antwort der Kommission bezog sich auf zwei Sachlagen, die erste war mein Vorschlag, eine Lizenz und ein Tauglichkeitszeugnis in ein anderen Mitgliedstaat zu übertragen, selbst wenn medizinische Probleme vorliegen, die eine Weiterleitung des Falls vom Fliegerarzt an die Behörde eines Mitgliedstaat erforderlich macht, und die Behörde bereits mit diesen Fall beauftragt wurde ( Konsultation/Verweisung ). Darauf bezogen argumentierte die Kommission: "Der Grund, warum dieser spezielle Vorschlag bei den Behörden der Mitgliedstaaten voraussichtlich keinen Zuspruch finden wirdliegt darin, dass wir bereits mit dem Phänomen des Behörden-Shoppings konfrontiert sind. Den Behörden sollte es jedoch gestattetsein, Fälle, in denen medizinische Probleme festgestellt wurden, eingehend zu prüfen und über angemessene Massnahmen zu entscheiden, bevor die medizinische Akte an eine andere Behörde übertragen wird, der möglicherweise nicht alle Einzelheiten des Falls vorliegen."
Die zweite Sachlage bezieht sich auf das Tätigwerden der Kommission gegenüber dem Luftfahrtbundesamt, und somit indirekt auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission schreibt mir:"Dennoch kann ich ihnen versichern, dass wir angesichts der hinlänglich bekannten Probleme mit dem LBA keineswegs untätig geblieben sind, zudem sind sie nicht die einzige Person, die sich diesbezüglich an und gewandt hat. Wir haben sowohl das Verkehrsministerium als auch das LBA auf hoher Ebene kontaktiert. Darauf wurde in Bonn ein runder Tisch organisiert, an dem Vertreter des Ministeriums, des LBA, der EASA sowie verschiedener Interessensgruppen aus dem Bereich Flugmedizin und allgemeine Luftfahrt teilnahmen. Im Rahmen dieses Treffens wurde vereinbart, Arbeitsgruppen einzurichten, um diverse organisatorische Fragen sowie Themen der rechtlichen Auslegung und der personellen Ausstattung zu klären. Die EASA hat zudem ihre Unterstützung für das LBA angeboten. Wir verfolgen gemeinsam mit dem Ministerium weiterhin den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Änderungen, darüber hinaus steht das Thema im Rahmen der Standardisierungsaudits der EASA unter deren besonderer Beobachtung. Allerdings fällt die organisatorische Ausgestaltung der nationalen Behörden in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und wenngleich langsamere Bearbeitungszeiten zweifellos problematisch sind, stellen sie nicht zwangsläufig einen Verstoss gegen das EU-Recht dar." Ich hoffe, dies trägt zur Klärung der Sachlage bei. Wir werden und weiterhin für diesen Fall einsetzen und hoffen auf baldige Fortschritte.
Ich möchte alle interesssierte Leser dieses Forum informieren. | ||||||
mit dem letzten satz vollziehen sie das pilatus-prinzip....mit EASA-wasser die hände in unschuld gewaschen... mit anderen worten: was kümmert uns der mist in euren behörden.... | ||||||
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