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Ich habe gerade in der aktuellen PuF-Ausgabe den Bericht über die Beinahekollision in Langenthal (Schweiz) gelesen, soweit so lehrreich. Jetzt würde mich interessieren wodurch initiiert die SUST diesen Vorfall analysiert hat. Gibt es da bei VFR/VFR am unkontrollierten Platz Meldepflichten in der Schweiz? Wie ist das eigentlich in Deutschland? | ||||||
Das ist im Flugunfalluntersuchungsgesetz (geiles Wort) geregelt. Die gibt es als Kopie auf der Seite der BFU. Darin heißt es unter anderem: "Fastzusammenstoß/gefährliche Begegnung; gefährliche Annäherung von zwei Luftfahrzeugen, bei der mindestens ein Luftfahrzeug nach Instrumentenflugregeln betrieben wurde und ein Ausweichsmanöver eerforderlich war oder angemessen gewesen wäre, um einen Zusammenstoß oder eine gefährliche Situation zu vermeiden." VFR/VFR also grundsätzlich erst einmal nicht. Die BFU kann aber immer eine Untersuchung durchführen, wenn durch das Ergebnis, in Zukunft, ähnliche Vorfälle vermieden werden können. Dafür muss die BFU auch erst einmal Kenntnis vom Vorfall erhalten. Das wird in den meisten Fällen, bei VFR/VFR, nicht geschehen. | ||||||
Wir sind alle, auch VFR, verpflichtet Störungen zu melden... https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__7.html Ist auf EU Ebene und in der LuftVO hinterlegt. Ein Beinahe-ZUsammenstoss ist eine schwere Störung. Ausfall Funk ist ebenfalls eine verpflichtende Meldung wert - ich bin mal daran erinnert worden, nachdem ein ausländischer Lotse sich berufen fühlte, eine Meldung anzustossen (und ich habe gelernt, dass ich auch verpflichtet gewesen wäre, ohne seine Erstmeldung) | ||||||
Ja sicher muss man das melden. Meine Erfahrung ist aber das die meisten Piloten genau das aber nicht machen, wenn man sie nicht dazu zwingt. Die haben alle Angst vor den Konsequenzen. | ||||||
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In der Regel gibt es keine negativen Konsequenzen. Das wäre ja auch Kontraproduktiv. Das wissen die von mir genannten Piloten aber nicht und wollen daher keine schlafenden Hunde wecken. | ||||||
...in der Schweiz gilt das leider so nicht, hier sind die Staatsanwaltschaften sehr fleissig dabei, Piloten (oder Fluglotsen) auf Basis von Untersuchungsberichten anzuklagen. Eine sehr unschöne Entwicklung... | ||||||
Also Staatsanwaltschaft ist in D nur für Straftaten zuständig. Und dafür muss man schon einiges falsch machen. Owis machen Länderbehörden, Bundesaufsichtsamt für die Flugsicherung und in einigen Fällen auch das LBA. | ||||||
Hallo Achim, das BAF hat auf Grundlage der VO (EU) 376/2014 ein Meldeverfahren für NICHT meldepflichtige Vorfälle eingerichtet - näheres dazu findest Du hier (letzter Absatz): Hier kannst Du Vorfälle melden, die Deiner Meinung nach sicherheitsrelevant sind und somit ggf. eine Untersuchung triggern. Speziell für Airproxe findest Du auf dieser Seite im rechten Bereich einen Download-Link für das einschlägige Meldeformular. Das geht dann direkt an die APEG (Airprox Evaluation Group) und wird dort entsprechend behandelt. Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Beste Grüße, | ||||||
@Holger - Jetzt verstehe ich Dich nicht mehr... Auf die Frage: "
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Ich bin mal auf der 06 gestartet und dann meldete einer "Queranflug Piste 06" und kam uns im Querabflug Piste 06 entgegen - er flog schön die 24 an. Hat sich entschuldigt und ist nichts passiert - ist aber ein blödes Gefühl wenn ca 50m entfernt auf gleicher Höhe einer entgegen kommt. Wäre so etwas in Golf bei einem unkontrollierten Platz Meldepflichtig? | ||||||
Ich hatte aus dem Flugunfalluntersuchungsgesetz zitiert und nach diesem wird VFR/VFR grundsätzlich nicht untersucht. Das war meine Aussage. | ||||||
Nach Aussage des LBA Mitarbeiters, mit dem ich meinen völlig unspektakulären Event Funkausfall besprochen habe, auf jeden Fall. Und zwar nicht nach diesem putzigen Flugunfalluntersuchungsgesetz, sondern nach einer EU Verordnung und der entsprechenden Umsetzung in DE, in der LuftVO. Schau Dir die Links oben mal an... ;-) | ||||||
Im Schweizer Beinahe-Zusammenstoß finde ich bemerkenswert, wie das "Der Pilot der Votec erreichte nun den Platz, überflog diesen und gab seine Absicht bekannt, über die normale veröffentlichte Linksplatzrunde anzufliegen. ... Seine Meldung wurde vom Piloten der Robin wahrgenommen." zu diesem hier "Während der Endanflugkurve hatte er [der Pilot der Robin] Sichtkontakt zur Votec, die ca. 300 ft höher flog. Die größere Flughöhe brachte ihn zu der Annahme, dass die Votec nicht im Platzverkehr sei und weiterflöge." im Widerspruch steht. Also gehört, aber nicht verarbeitet. Warum nicht nachgefragt, wenn der visuelle Eindruck nicht zur gehörten Meldung passt? Genauso umgekehrt, dass der Robin-Pilot den Queranflug meldet und der Votec-Pilot (zu dem Zeitpunkt offenbar auch im Queranflug) nicht antwortet. Warum nicht eine Positionsmeldung in der Platzrunde direkt mit einer eigenen Positionsmeldung beantworten, wenn man sich noch nicht gegenseitig in Sicht hat? Man kann draus lernen, in der Platzrunde ganz bewusst _miteinander_ zu reden. "Melden macht frei" hat noch nie gestimmt... | ||||||
Und zwar nicht nach diesem putzigen Flugunfalluntersuchungsgesetz, sondern nach einer EU Verordnung und der entsprechenden Umsetzung in DE, in der LuftVO. Schau Dir die Links oben mal an... ;-) Mmh, ich habe das jetzt alles nochmal gelesen und wundere mich warum die BFU in der auf ihrer Website präsentierten Definition von "Schwere Störung" dieses "... bei der mindestens ein Luftfahrzeug nach Instrumentenflugregeln betrieben wurde ..." hat, das es bei den anderen, ansonsten sehr, sehr ähnlichen Quellen nicht gibt. | ||||||
Eigendefinition, für was die BFU zuständig ist. Es beschreibt nicht die allgemeine Pilotenverpflichtung, sondern die Aufgabe der BFU ;-) | ||||||
Ich versteh das so dass der | ||||||
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