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Muss beim Eigentümerwechsel eines Flugzeugs die "Zuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur" gleich an das LBA mitgeschickt werden – oder kann man das getrennt/später erledigen? Danke! | ||||||
Was vorgelegt werden muss steht als Checkliste auf dem LBA Formblatt. Nein, die Urkunde muss nicht vorgelegt werden. Steht auf Seite 4. Formblatt lässt sich leicht googeln mit LBA Formblatt 10 Eigentumswechsel. | ||||||
Ja, danke - die Checkliste habe ich natürlich gesehen. Ich will nur vorsichtig sein, was das LBA betrifft – es ist bekannt, dass die Vorgänge die nicht komplett sind zurück schicken, bzw. nicht bearbeiten. Das würde ich gern verhindern :-) | ||||||
Vor gut 3 Wochen habe ich aufgrund einer Adressänderung einen Eigentümer- und Halterwechsel beantragt und den neuen Eintragungsschein bereits 6 Werktage danach erhalten - sehr erfreulich. Noch kürzer war die Bearbeitungszeit aus dem selben Grund bei der Neuausstellung der Lizenz mit 3 Werktagen. Es kann also auch zügig gehen... | ||||||
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