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1. August 2013: Von Magnus Kopfer an Stephan Schwab
Bei einer N-Registrierung wird das Flugzeug auf einen US trust angemeldet. Aufgrund dessen kann dann z.B. eine deutsche Bank oder Leasinggeber das Flugzeug gar nicht als Sicherheit nutzen.

Ich würde mal mit diesen Banken sprechen ob es wirklich nicht geht: https://www.agcorp.com/whyag.cfm
1. August 2013: Von Stephan Schwab an Magnus Kopfer
Das sieht interessant aus. Da werde ich mal das Gespräch suchen. Vielen Dank für den Hinweis.

Die Frage der FAA IR Lizenz vs EASA IR Lizenz wird sich ja bald beantworten. Nach dem Weg über das "competency IR" kann man dann sogar Flugzeuge aus beiden Welten benutzen - auch wenn mir die Beweggründe dahinter noch immer schleierhaft sind.

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