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Erfahrungen mit der polnischen Behörde kann ich keine beisteuern. An sich ist das ein häufiger Fall, aber grundsätzlich kommt es darauf an, wie der Wartungszustand des Flugzeugs ist (unabhängig vom ARC). Wenn alle Kontrollen schon Jahre überzogen sind, wird es schwieriger als wenn es nur um ein Paar Monate geht. An sich sind die Regeln für ein EASA-Flugzeug in jedem EASA-Land gleich. Wenn das Flugzeug später deutsch regisitert werden soll, würde ich bei der deutschen Verkhrszulassung nachfragen/nachlesen, was die für Nachweise wollen, das Flugzeug in Polen deregistrieren und mit deutschem aufgeklebten Kennzeichen und deutschem Permit-to-fly zu einer Werft meiner Wahl. Dazu FAQ https://www.lba.de/DE/Technik/Verkehrszulassun und Antragsformular, Zweck Nr. 11 https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads | ||||||
Entscheidend für das permit to fly ist ob das Kennblatt des Luftfahrtzeugs national oder EASA ist. EASA ist in dem Fall von Vorteil, um die Fluggenehmigung zu kriegen ist das wesentlich einfacher. | ||||||
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