1. Juni 2014: Von Stephan Schwab an Jan Brill
Wenn nun ein Deutscher auf Basis eines FAA IR die praktische Prüfung zum EASA CB-IR besteht - in Deutschland - und dann das Rating nicht eingetragen wird, fliegt er dann auf einer D-registrierten Maschine illegal?

Müßte derjenige also weiterhin darauf achten ein FAA-registriertes Flugzeug zu benutzen?
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1. Juni 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Stephan Schwab
Man fliegt immer "illegal", wenn eine Berechtigung, die zum Flug erforderlich ist, noch nicht eingetragen ist. Es zählt nicht, dass die Prüfung bestanden ist, sondern dass es von der Behörde (in Form von Lizenzeintrag) bestätigt wurde.

Gilt vom PPL bis zum A380-Rating...
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1. Juni 2014: Von Stephan Schwab an Mich.ael Brün.ing
So dachte ich mir das.

Gibt es da nicht mittlerweile die Version der "temporären Lizenz"? Als ich mein FAA IR bestanden hatte, konnte ich in der nächsten Minute legal IFR fliegen.

Gerade bei einer "Umschreibung" - extra in Anführungszeichen - wäre das doch sehr sinnvoll.
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1. Juni 2014: Von Markus Doerr an Stephan Schwab
Temporäre Lizenz? Vergiss einfach alles was du von Behördenverhalten aus Amiland kennst.
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1. Juni 2014: Von Jan Brill an Markus Doerr
Temporäre Lizenz? Vergiss einfach alles was du von Behördenverhalten aus Amiland kennst.


Gibt es. Bei Klassen- und Musterberechtigungen. Das deutsche Prüfungs-Formular dient gem ARA.FCL.215 d) nach bestandenem Skill-Test acht Wochen lang als temporäre Berechtigung. Das LBA ist zu diesem Vorgehen allerdings mehr oder minder gezwungen worden, da große Flugbetriebe hier angesichts der langen Bearbeitungszeiten an die Decke gegangen sind.

Man sieht aber: Es geht wenn man will...

viele Grüße
Jan Brill
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1. Juni 2014: Von Markus Doerr an Jan Brill
Oder es geht wenn man genug Druck ausüben kann.
Die nichtkomerzielle GA hat nichts davon.
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1. Juni 2014: Von Jan Brill an Markus Doerr
Die nichtkomerzielle GA hat nichts davon.

Doch schon. Musterberechtigung MEP bestanden und (wie in USA) als PIC vom Hof fliegen. Das ist in ARA.FCL.215 eine Kann-Vorschrift. Ich finde es erfreulich dass das LBA das mitmacht. Wäre gem. FCL.ARA übrigens auch beim IR möglich...

viele Grüße
Jan
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1. Juni 2014: Von Markus Doerr an Jan Brill
Wenn es richtig pressiert, gibt ja noch den counter-service.
Ich war schon 2 mal in Gatwick. Wenn man alle Formulare hat und am Morgen rechtzeitig da ist, kann man seine Lizenz am selben Tag gleich mitnehmen.
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2. Juni 2014: Von Lutz D. an Markus Doerr
Das ist im kleinen Belgien auch usus. Die belgische CAA hat ihren Sitz direkt am Brüsseler Nordbahnhof, viele kommen morgens mit Dokumenten aus dem Zug, zahlen mit Maestro und nehmen das benötigte Dokument später wieder mit. So funktioniert zB auch Umregistrierung eines Flugzeugs taggleich. Man sollte aber alles vorher abklären, für viele Tätigkeiten gibt es nur einen oder zwei Mitarbeiter, wenn die im Urlaub oder krank sind, funktioniert das nicht.
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2. Juni 2014: Von Christof Edel an Markus Doerr

Für neue Lizenzen (erstmaliger CAA PPL, CPL, ATPL) geht das - leider - nicht, nur für JAR -> EASA Umschreibungen und Berechtigungen...

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3. Juni 2014: Von Markus Doerr an Christof Edel
Stimmt nicht. Ich hab meinen JAR PPL der ganz neu war 2008 und unabhängig von meinem dt. PPL dort abgeholt.
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