30. Juli 2019: Von Malte Höltken an Alfred Obermeier Bewertung: +3.00 [3]

Für den Solo Überland einer Flugschülerin ist die Theorieprüfung nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Fluglehrerin der Schülerin die theoretische Überlandflugreife im Ausbildungsnachweis dokumentiert.

Als Fluglehrerin übernimmt man in beiden Systemen die gleiche Verantwortung: Die für das Leben der Schülerin.

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