Hallo zusammen, wir haben aus unserer Haltergemeinschaft mit drei etwa gleich lautenden Schreiben geantwortet: ###-MYBR-###Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Ihr Schreiben vom 28.10.2005 mit Ihrem Zeichen: 6.303 83
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin grundsätzlich nicht bereit, einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz zu stellen.
Begründung: Das Gesetz wurde mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen, die ZÜP verstößt gegen die Grundrechte die ZÜP verstößt gegen Datenschutzrecht, die ZÜP ist in meinem konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig das Verfahren wurde ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung begonnen.
Ich beantrage daher hiermit, das Verfahren bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und verweise auf die dieses Gesetz betreffenden anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und insbesondere die ZÜP betreffende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Az.: 2 B 247 / 05 und dem Verwaltungsgericht Minden Az.: 3 L 735/ 05 .
Mit freundlichen Grüßen
Da für meinen Wohnort auch das Verwaltungsbericht Braunschweig zuständig ist, hoffe ich, dass die Wolfenbüttler "einsichtig" sind.
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