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20. Juni 2008: Von Thomas Endriss an Hubert Eckl
Hallo Polarius,

inzwischen hat sich ja so einiges geändert. Wer seinen eigenen Flieger warten will, muß dafür ab September diesen Jahres ein vom LBA genehmigtes Instandhaltungsprogramm vorweisen können. Ich will hier jetzt nicht sämtliche Richtlinien aufzählen, empfehle dazu z.B. das Studium des auf der folgenden Seite hinterlegten Dokumentes:

https://www.lba.de/cln_009/nn_57212/SharedDocs/download/Formulare/T5/T52__Info/Privat-Flugzeuge.html__nnn=true

Es stimmt, daß der Halter eines privaten, nicht gewerblich genutzten Flugzeugs sehr viel selber machen darf. Dürfen heißt aber noch nicht können. Da hilft auch keine Unterschrift hinter jedem Wartungspunkt. Wer im Ernstfall nicht nachweisen kann, daß er kompetent ist, was die Wartung betrifft, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Schwierigkeiten mit seiner (Kasko)versicherung rechnen.

Hier empfehle ich an der Teilnahme an einem Wartlehrgang, normalerweise in einer Woche zu machen.

Wie gesagt: es geht um den eigenen Popo.
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21. Juni 2008: Von Florian Guthardt an Thomas Endriss
Bei guten Werften ist Mitschrauben normal kein Problem, das drückt die Kosten ein wenig und man hat trotzdem jemanden für die kritischeren Dinge dabei!

Ausserdem ist bei einem kleineren Flieger ohne Altlasten die Jahresnachprüfung / 100h Kontrolle sowieso nicht unbedingt teuer, da überwiegen Hangar, Versicherung etc.
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