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Das wird dir das LBA auch nicht beantworten (fällt nicht in deren Zuständigkeit). Aber: wieso solltest du als Deutscher nicht Halter eines im europäischen Ausland gekauften / registrierten Flugzeugs sein können? Das ist nur bei N-registrierten Experimentals ein Problem, bei dem du einen Trust bzw. einen amerikanischen Verwandten brauchst. Beispielsweise bietet die Firma Dyn Aero französisch registrierte MCR-Experimentals (F-P...) an. Bei einem europäisch registrierten Experimental solltest du also m. E. in den meisten europäischen Staaten keine Probleme haben. Ich glaube, die britische LIGHT AIRCRAFT ASSOCIATION hat zum Thema "travelling abroad in a permit aircraft" etwas veröffentlicht. Wenn ich's finde, melde ich mich. Ro Hie | ||||||
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