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30. Januar 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

Beides (MwSt und EkSt) geht in dem von mir beschriebenen Weg ja Hand in Hand. Wie beschrieben und wenn sich an der Steuergesetzgebung nichts geändert hat, dann stellt die Flugschule im Rahmen einer Berufsausbildung die Rechnungen ohne MwSt aus. Das Absetzen der MwSt ist nicht erforderlich, da sie gar nicht erst anfällt. So war das bei mir auch.

Zusätzlich hat man die Möglichkeit die Kosten als Sonderausgaben in der EkSt-Erklärung anzugeben und steuerlich geltend zu machen.


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