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18. November 2024: Von Flieger Max Loitfelder an Tim Harris Bewertung: +2.00 [2]

Ich spreche schon von Deutschland, das "D-" oder "N" oder was auch immer ist hier vorgeschrieben:

" das erste Zeichen des Eintragungszeichens und mindestens die zwei letzten Zeichen des Rufzeichens
Typ b): die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrzeugbetreibers und mindestens die zwei letzten Zeichen des Rufzeichens;
Typ c): kein abgekürztes Rufzeichen.

Abgekürzte Rufzeichen im Sprechfunkverkehr dürfen nur verwendet werden, nachdem ein Funkkontakt erfolgreich hergestellt wurde und eine Verwechslung unwahrscheinlich ist. Ein Luftfahrzeug darf sein abgekürztes Rufzeichen erst verwenden, nachdem es die Bodenfunkstelle bereits verwendet hat."


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