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ChatGPT .... :-) Der Forist zitiert einen korrekten Satz, aber zieht die falsche Schlussfolgerung – und er zitiert zudem nur einen Teil des Gesetzes.
„Keiner Zulassung als Luftfunkstelle bedürfen … Luftfunkstellen an Bord von Das hat NICHTS mit dem Sprechfunkzeugnis (BZF) zu tun. Es geht ausschließlich um die technische Genehmigung der Funkstelle.
❌ „Berechtigung, die Funkstelle zu betreiben“ Das sind zwei komplett verschiedene Rechtsbereiche.
§ 125 LuftPersV – Berechtigung zum Flugfunk UL
UL/Segler/Ballone brauchen keine ZULASSUNG für das Funkgerät, wenn sie in G oder E betrieben werden. dass Piloten ohne BZF funken dürfen.
Dann gilt: ✔️ Das Funkgerät braucht keine Zulassung (FlugfunkV §2 Abs. 2) Der Forist hat nur den ersten Teil gesehen.
Die FlugfunkV regelt die Funkstelle. | ||||||
Stimmt halt nicht... lies halt selbst die Ausnahmen zum BZF anstatt ChatGPT zu befragen... und die fragwürdigen Antworten hier zu posten - das hilft nicht. | ||||||
Ich weiß nicht, was dieses LLM-Gewürge demonstrieren soll außer die Unzulänglichkeiten von ChatGPT. Weder §2(2) FlugfunkV noch §125 LuftPersV existieren in der hier zitierten Form. | ||||||
Du vermischst hier zwei völlig unterschiedliche Gesetze. FlugfunkV (Bundesnetzagentur) LuftPersV (Luftfahrtbehörde) Die FlugfunkV hebt die LuftPersV nicht auf. Deshalb ist der Schluss „darf ohne BZF funken“ einfach falsch. Das sind zwei vollkommen verschiedene Sachen. | ||||||
Na, dann mal OHNE LLM ... ich nehme mir die Zeit Die FlugfunkV regelt ausschließlich die Zulassung von Funkstellen. Mehr regelt die FlugfunkV zu diesem Thema nicht. Keinerlei Aussagen zu Flugpersonal, Lizenzen oder Sprechfunkzeugnissen! Die Berechtigung zur Durchführung des Flugfunks ist dagegen in der LuftPersV angesiedelt. Diese trennt klar zwischen Der Denkfehler liegt auf der Hand:
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Also haben BNetzA und LBA mir beide falsche Aussagen erteilt? Nachtrag: Nein, FlugfunkV sagt:
Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen wird grundsätzlich ein von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis benötigt. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:
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Also beim LBA würde mich eher das Gegenteil wundern! | ||||||
Meine Güte, wie kann man nur in so kurzer Zeit so viel Stuss generieren und dabei sogar beim Thema bleiben (ganz untypisch fürs PuF-Forum)... Also:
Weniger ChatGPT, mehr Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung :-) | ||||||
Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" (BZF, AZF) aus, willst Du das nicht verstehen? Edit: das ist so falsch, sie stellt sie - im Aufrag - aus. | ||||||
Kannst du nicht wenigstens nach dem Hinweis die Gesetze selbst anschauen anstatt auf ChatGPT zu vertrauen? In der FlugfunkV geht es NICHT um Funkstellen, sondern um die Ausübung des Flugfunks, um Flugfunkzeugnisse und wie man diese bekommt: https://www.gesetze-im-internet.de Der von dir (bzw ChatGPT) falsch zitierte §125 LuftPersV heißt "Nachweis von Sprachkenntnissen" und handelt auch davon: | ||||||
Doch, tut sie, siehe Anhang. | ||||||
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Also bis auf den Passus mit Segelflugzeugen oder Ballonen scheint wohl zu stimmen, was ich geschrieben habe ... Die LLM hat zumindest mehr davon verstanden als der OP :-) Vielleicht hat sie ein BZF. | ||||||
Okay, dann halt so: Ob eine Funkstelle zugelassen werden muss, regelt separat die FlugfunkV. Die BNetzA ist für die Ausstellung der Zeugnisse zuständig – nicht für deren Notwendigkeit. Analogie: | ||||||
Alexis, das Ausmaß an Schwachsinn, das Du hier verbreitest, ist inzwischen selbst für Deine Verhältnisse echt peinlich. Bitte hör auf, das Forum damit (und mit irgendwelchlem LLM-Müll, den Du offenbar selbst nicht verstanden hast) zuzumüllen. Nur ein Beispiel: " §125 LuftPersV (1): In §125 geht es um ausschließlich um Sprachkenntnisse, und um sonst gar nichts. Das Wort "Sprechfunkzeugnis" kommt in dem ganzen Paragraphen überhaupt nicht vor! | ||||||
Ich gebs auf... | ||||||
Falsch. Der von dir zitierte § 125 LuftPersV behandelt ausschließlich Language Proficiency. LP und BZF/AZF sind zwei getrennte Anforderungen: LP = Sprachnachweis für die Lizenz Der LP-Paragraph ersetzt das Funkzeugnis nicht und regelt dessen Erforderlichkeit auch nicht. | ||||||
Hallo Thomas, ja echt sorry, dass du so leiden musst :-) Der zitierte §125 LuftPersV war ein offensichtlicher Zahlendreher – dort geht es tatsächlich nur um Language Proficiency. Das habe ich inzwischen auch klargestellt. Das ändert aber nichts am Kernpunkt: MEINE, nicht die der LLM.
PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was? | ||||||
Rückmeldung aus der Praxis, beim Umschreiben meines FAA PPL musste ich u.a. das BZF einreichen, das bereits aus dem Segelflugschein (1990) vorlag. Das Luftamt Süd in Bayern hat das als Grundlage für die Umschreibung verlangt. Daher würde ich davon ausgehen, dass bei der Erteilung einer DE Lizenz das ebenfalls der Fall sein sollte. PPL wird nicht beim LBA geführt, kann die Aussage des LBA daher rühren, nicht beteiligt zu sein? | ||||||
> "PS: So ganz ohne persönliche Beleidigung kriegst Du das nicht hin, was?" Du bist ja nun wahrlich kein Kind von Traurigkeit diesbezüglich... "Willst Du das nicht verstehen?" - "LLM hat es besser verstanden als OP" Nett geht anders. OP hätte nicht gefragt, wenn er es wüsste. OP bleibt weiterhin verwundert, dass Fliglehrer, LBA und Bundesnetzagentur ihm gesagt haben, das er kein BZF braucht.
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Na ja, dass LLM mehr davon versteht als Du, die Idee hat sich aufgedrängt. Ich wollte Dich nicht beleidigen, sorry! | ||||||
Die BUNDESNETZAGENTUR stellt keine "Flugfunkzeugnisse" aus, willst Du das nicht verstehen? Diesen Satz in der aggressiven Form in einem Forum rauszuhauen, in dem mindestens jeder Zweite ein von der BNA ausgestelltes AZF in der Tasche hat, und dann auch noch beleidigt zu sein, wenn es Gegenwind gibt... | ||||||
Das ist, nach Deinen eigenen Maßstäben, eine "aggressive Form"? :-) Da musst Du mal ein paar Beiträge von ThomasR, deinem zweiten Ich, lesen! | ||||||
"ein von der BNA ausgestelltes", richtig. Macht bei Euch die Reisepässe ausstellende Behörde auch die Gesetze dazu? Das ist echt praktisch:-) | ||||||
Wer diesen Fred als Noch-nicht-Flieger liest, wird sich fluchtartig ein anderes Hobby suchen. Mit Recht. | ||||||
Na, da gäb's aber doch bessere Threads, die sicherer wirken! | ||||||
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