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@achimha: Zu hoffen waere es ja, aber scheint mir doch recht optimistisch. Falls es demnaechst doch mal jemand "wagt" waere ein kurzer Erfahrungsbericht natuerlich sehr hilfreich. Bleibt zu hoffen, dass es "oesterreichisch" gehandhabt wird (allerdings fuer alle Gewichtsklassen...). Ich war einige Wochen nach Einfuehrung der oesterreichischen Flugabgabe (und vor der expliziten Ausnahme von<2t) mit PA28 in Salzburg und dort hat sich ausdruecklich niemand dafuer interessiert. Aussage eines GAT-Mitarbeiters: "Wir wissen offiziell von nichts, also muessen sie auch nichts bezahlen." | ||||||
Hat eigentlich jemand schon Erfahrungen in Österreich gesammelt, wenn man mit einem Flugzeug über 2 to aber ohne Passagiere in Innsbruck oder Klagenfurt landet ohne einen Fiskalvertreter benannt zu haben? Ich kam in der Vergangenheit auf diese Plätze pro Jahr je 1 - 2 mal, aber immer ohne Pax, bestenfalls war mein Hund gelegentlich dabei. Der teilt nämlich im Gegensatz zu meiner Familie meine Flugbegeisterung mit mir. Im letzten Jahr habe ich Österreich einfach gestrichen, denn für 1 - 2 Flüge ist die Sache mit dem Fiskalvertreter ja einfach nur eine Zumutung. Jetzt wird es allerdings schon langsam eng von Bayern aus, wenn auch Italien als Destination ausfällt. Aber nicht nur für Reisen mit dem Flugzeug, wenn ich das am Anfang richtig verstanden habe, fällt die Luxussteuer auch für Autos über 250 hp an. Das meine hat leider 262 hp. Also können wir Italien als Urlaubsland streichen. Ich werde erst mal das Hotel Hermitage auf Elba verständigen, daß die sonst üblichen zwei einwöchigen Aufenthalte pro Jahr dieses Jahr leider ausfallen müssen. Mal sehen, was die Hotelbetreiber davon halten werden. Bernd Ludwig | ||||||
Moment, soll das heißen, das dieses Gesetz auf für in D zugelassene PKW´s gilt, die sich länger als 48 Stunden in Italien aufhalten? Wenn ja, ist dieses Land völlig beschweuert. Dann werde ich das Hotel in Bardolina sofort stonieren und wieder mallorca buchen, dort sind Fincas sehr preiswert zu haben und es gibt keine Neidsteuer.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Bernd, die Empfehlung, das Gesetz einfach zu ignorieren wäre keine gute: Die Flughäfen sind per Gesetz zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet, dieses wendet sich dann direkt an den Halter wenn kein Fiskalvertreter benannt wurde. Ich vertrete nun schon einige deutsche Lfz-Halter auch hier aus dem Forum (die Info von Jan Brill im Editorial, dass man dazu einen teuren Steuerberater braucht ist gottlob nicht korrekt), manche davon hatten bereits Kontakt mit dem Finanzamt das sich nach deren Vertreter in Ö erkundigte. LG, Markus | ||||||
Constantin,
siehe mein posting weiter oben. Die Abflugdaten MÜSSEN per Gesetz vom Airport gemeldet werden, auch wenn der Halter selbst nichts unternimmt.
LG,
Markus
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Hallo zusammen Das hier steckt wohl dahinter. https://www.telegraph.co.uk/finance/financialcrisis/8 Nun gilt es wohl, dass man die Italienische Regierung dazu bringt, erstens mal die Ausländer mit ihren Fliegern in Ruhe zu lassen und zweitens diejenigen zu kriegen, um die es wirklich geht und nicht einfach per Giesskanne alle dem Generalverdacht zu unterstellen. Dann kommen wir wohl irgendwo hin.
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Dann besteht ja Hoffnung für uns! Wenn die Lamborghini-Porsche-Ferrari-Steuereintreiber erst einmal unsere typische Cessna 172 von ihnen sehen (und riechen), dann bekommen sie Mitleid und die Steuer ist vom Tisch!
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ich sehe da leider keine Verbesserung für Boots- und Flugzeugbenutzer,die mehr als 48 Stunden im Land bleiben wollen. Gilt diese Regelung eigentlich jetzt auch für PKW´s mit mehr als 250 PS, die nicht in Italien gemeldet sind und länger als 48 Stunden auf Italiens Boden sind oder nicht?
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https://www.spiegel.de/wirtschaft/ Solange die uns Ausländer in Ruhe lassen, bin ich für die Steuer :-) | ||||||
Hallo, in Italien ist die Besteuerung von im Ausland zugelassenen Flugzeugen
Aeromobili, tassazione | ||||||
... danke für die Info, können Sie mir sagen ob dies bereits rechtskräftig verabschiedet ist?
MfG
Jan Brill
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Die Verordnung wurde von Senat und Abgeordnetenhaus verabschiedet. Es fehlt noch die Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt ( voraussichtlich bis zum 1.5.2012 ) MfG Jens Kröger | ||||||
siehe AOPA Italien www.aopa.it Die Änderungen sind lt. AOPA Italien gestern, also am 24.April 2012, vom Senat ratifiziert worden. Einzelheiten jetzt auch in Englisch auf der AOPA Seite. mfG norbert schaefer | ||||||
Es ist zu befürchten, dass die meisten Italiener solch konfiskatorische Gebühren als real(istisch) betrachten, orientieren sie sich doch mehr oder weniger an ihren unverschämten Autobahnmautsätzen. | ||||||
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