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11. April 2022: Von Sebastian G____ an Stephan Schwab Bewertung: +2.00 [2]

Warum nicht erst mal ohne Anwalt probieren? Laut dieser FAQ geht das:

https://www.fg-muenster.nrw.de/infos/faq/index.php

Wenn Du schon eine Wirtschaftsprüferin hast, stellt sich die Frage ob ein Anwalt, der sich erst einarbeitet und dabei hohe Kostenverursacht, viel Mehrwert bietet.

Ich habe das im Bekanntenkreis schon so oft erlebt. Da wird wild geklagt. Dann kommt ein 50/50 Vergleich. Aber weil alle Anwälte noch und nöcher beschäftigt haben, weil man das so macht, sind so viele eigene Kosten entstanden, dass der 50/50 Vergleich finanziell so teuer wurde wie am Anfang gleich alles bezahlen und man hätte sich noch viel Stress erspart. Daher wenn möglich erst mal die eigenen Kosten gering halten.

11. April 2022: Von Guido Frey an Sebastian G____

Steuerberater sind übrigens auch vor Finanzgerichten als Rechtsbeistand zugelassen. Evtl. kann es daher sinnvoll sein, den eigenen Steuerberater, der bereits eingearbeitet ist, für eine Klage zu nutzen.


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