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25. März 2026 11:12 Uhr: Von Michael Söchtig an M 66 Bewertung: +4.00 [4]

Meine Antwort richtete sich natürlich nicht an Manni. Jedenfalls sind durch den 2 plus 4 Vertrag alle Fragen abschließend geregelt.

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25. März 2026 11:15 Uhr: Von M 66 an Michael Söchtig

Danke. Ja, das weis eigentlich jeder der sich damit mal beschäftig hat. Warum Ingo hier so hoffnungslos unwissend ist .... seltsam.

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25. März 2026 11:43 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Söchtig

oh...danke...das hab ich irgendwie verschlafen zu lesen....dann ziehe ich meine behauptung und frage zurück, und behaupte das gegenteil...dann haben wir ja doch so etwas wie fremdbestimmte souveranität....

aber eins brennt mir auf der seele trotzdem: der 2+4-vertrag ist ja gut und schön, aber...ist die UN nicht die höhere instanz als die teilnehmer 2+4?

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25. März 2026 12:29 Uhr: Von M 66 an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

1. Nein. Die UN steht nicht über zwischenstaatlichem Recht da die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UN)
freiwillig ist.

2. Ausserdem wurde die Feindstaatenklauseln durch Resolution 49/58 der Generalversammlung der UN selber vom 9. Dezember 1994 offiziell für „hinfällig“ (“obsolete”) erklärt.

Könnte man wissen wenn man sich seriös mit der Materie beschäftig hätte ;-)

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25. März 2026 12:36 Uhr: Von ingo fuhrmeister an M 66

Obsolete...ist etwas frei auslegbar...aber ok..ich hatte urecht

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25. März 2026 12:37 Uhr: Von Manni Fold an M 66 Bewertung: +1.00 [1]

Michael, es ist ein wenig so als würdest Du einem Bischof o.ä. die neuesten Forschungen bezgl. der (Nicht-)Existenz von Jesus Christus vorlegen. Er kann und will es nicht glauben, stellt es doch seine komplette eigene Existenz in Frage. Modalität und Essenz.

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