 |
Alle Beiträge von: Willy Ader [aderwill]
|
|
Ich würde raten einen Fliegerarzt, den Sie sich wählen wollen vorab telefonisch zu kontaktieren und den konkreten Sachverhalt zu schildern und um dessen Einschätzung oder dessen Rat zu bitten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Am 27.02.2023 und am 28.02.2023 entstand etwas Schriftverkehr aufgrund einer E-Mail des LBA´s an meine CAMO. In dieser E-Mail wurde festgestellt, dass bei der Prüfung der Lufttüchtigkeit für die VZ einer Cessna F172P ein Problem aufgetreten sei. Der Prüfbericht wurde gemäß des alten deutschen Kennblatts erstellt, was in diesem Fall F A L S C H sei. Das relevante Kennblatt/TCDS aus der EASA-Produktliste sei für eine Cessna F172P anzuwenden. (FAA TCDS A4EU). Es wurde vermutet, dass es in technischer Hinsicht keine Unterschiede gibt.
_____________________________________________________________________________
Am 27.02.2023 antwortete ich per E-Mail auf die vorherige Mitteilung. Ich stellte klar, dass ich als Halter und Eigentümer der Cessna F 172 P, glaubte, daß das deutsche Gerätekennblatt angewendet werden dürfe. Nach Rücksprache mit der EASA erläuterte ich die Unterschiede zwischen den deutschen Gerätekennblättern und den EASA-Kennblättern sowie den FAA-Kennblättern.
Dazu führte ich 2 Beispiele an: Cessna 172 R und 172 , sowie Maules.
Ich gab noch weitere Erklärungen ab zur EASA "Product List", zu nationalen Gerätekennblättern, zur FAA-TCDS, Referenzierung in der EASA „Product list.“
Auch bezog ich mich auf eine Auskunft der EASA, daß es möglich war so zu verfahren, wie die CAMO und ich es in der Vergangenheit taten . Als Rechtsbezug gab ich die (EU) Nr. 748/2012 an. Ich wies ebenfalls darauf hin, daß bis vor Kurzem noch rund 10 Cessnas in derselben Art u. Weise ohne Beanstandungen durch das Luftahrt Bundesamt unter Anwendung der nationalen Kennblätter zugelassen worden waren. Daneben gab ich noch andere Erklärungen ab.__________________________________________________________________________
Am 28.02.2023 erhielt ich eine prompte Rückmeldung. Der E-Mail war jetzt zu entnehmen, dass die Anwendung des FAA TCDS eine Vorgabe der Verkehrszulassung sei. Meine Anfrage wurde zur Klärung an die Verkehrszulassung weitergeleitet, und ich würde von der Verkehrszulassung eine Antwort erhalten.
Es wurde gesagt dass es ein Fehler gewesen sei, die anderen Luftfahrzeuge mit den deutschen Gerätekennblättern zuzulassen.
Es verwunderte mich, dass meine Korrekturen und Erklärungen, die auf der Aussage des Sachbearbeiters beruhten, dazu mit rechtlichen Bezügen, jetzt als Anfrage betrachtet wurden. (?) Die Aussage des Sachbearbeiters, dass dies in diesem Fall „F A L S C H „ war, wurde nun als "eine V O R G A B E der Verkehrszulassung" umformuliert. Der Rechtsbezug für diese "Vorgabe" wurde nicht genannt. Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Antwort von der Verkehrszulassung erhalten sollte, die auf einer „ANFRAGE“ beruhte. (?) ____________________________________________________________________________
Am 02.05.2023 erinnerte ich den Sachbearbeiter noch einmal an unsere vorherige Korrespondenz, die ich noch einmal komplett als Anlage anhängte, da ich bis dto. noch keine Antwort von T4 erhalten hatte. Ich stellte klar, dass mein Anliegen nicht darin bestünde, besserwisserisch oder rechthaberisch zu sein, sondern dass ich Rückfragen, Missverständnisse und Zeitverzögerungen bei zukünftigen Verkehrszulassungen ausschließen wollte.
Ich stellte dem Sachbearbeiter noch einmal die folgenden Fragen, da sie bisher noch nicht vom zuständigen Referat T4 geklärt wurden:
1. Können und dürfen die deutschen gültigen Gerätekennblätter 539 und 539a weiterhin für die genannten Cessna-Baureihen bei einer Verkehrszulassung verwendet werden? Ja oder nein?
2. Sind die in der "EASA Produkt List" unter "TCDS reference" aufgeführten Data Sheets, speziell US A4EU und US 3A12, zwingend anzuwenden?
3. Falls die Antwort auf Frage 1 "nein" und die Antwort auf Frage 2 "ja" lautet, bitte ich um Auskunft, ob weiterhin ein Flughandbuch in deutscher Sprache vom Luftfahrt Bundesamt gefordert wird oder ob ein Flughandbuch in englischer Sprache ausreichend ist.
Ich bat um eine kurze Rückantwort.
_________________________________________________________________
Am 10.05.2023 erhielt ich dann folgende Antwort. Warum man dazu 8 Tage benötigte erschlos sich mir zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Sehr geehrter Herr Ader,
ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Referat T4 weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen / Sincerely yours im Auftrag / by order
________________________________________________________________
Aufgrund der jetzigen Aussage des Sachbearbeiters war ich verwundert, denn ich hatte erwartet, dass er meine Einwände und Klärungsversuche unmittelbar am 28.02.2023 an das Referat T4 weitergeleitet hätte, denn ich sollte ja von dort eine Antwort erhalten, gem. seines Schreibens vom 28.02.2023. (?) Für mich ist es wichtig, dass Behörden ihre Aussagen klar kommunizieren, und Erwartungen die sie schaffen umgehend zu erfüllen, um Missverständnisse und Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn es doch eine Vorgabe von T4 war, dann hätte diese Vorgabe innerhalb der Behörde schon ein Rechtsbezug oder eine Begründung zugrunde liegen müssen, die man mir kurzfristig als Information hätte zur Verfügung stellen können. (?)
Vom 10.05.2023 bis zur letzten Antwort, die ich am 23.05.2023 erhielt, vergingen immerhin noch einmal 13 Tage. Ich dachte, jetzt erfahre ich endlich, ob die Referenzierung auf das nationale Gerätekennblatt FALSCH oder RICHTIG, ZULÄSSIG oder NICHT ZULÄSSIG war.
Aus der Antwort ging folgende hervor:
Ich wurde über die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe des Kennblatts mit der Nummer 539a. informiert. Die Ausgabe 38 besteht aus vier Änderungsmitteilungen und der Ausgabe 37 des Kennblatts. Die Änderungsmitteilungen erweitern und ergänzen die Zulassungsoptionen, enthalten jedoch keine Einschränkungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die direkte Verwendung der Ausgabe 37 des Kennblatts zulässig ist, wenn die relevanten Optionen für das betreffende Flugzeug vorhanden sind. Bezüglich der Anwendbarkeit der Kennblätter wird auf eine Veröffentlichung verwiesen, deren Link (https://....) angegeben ist. Es wird betont, dass das Deckblatt des im Kennblatt referenzierten Flughandbuchs für die Verkehrszulassung vorgelegt werden muss.
________________________________________________________________________________
Ich möchte hier lediglich auf die Probleme hinweisen - ohne einzelne Personen in der Behörde zu diskrediteren oder anzugreifen, denn Fehler sind immer und überall möglich - die im Zusammenhang mit dem Luftfahrtbundesamt aufgetreten sind, die zu erheblichen Zeitverzögerungen geführt haben und zur Verwirrung beitrugen.
Erstens gab es eine erhebliche Zeitverzögerung seitens der Behörde. Ich habe am 28. Februar 2023 eine Antwort erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass ich eine Antwort vom Referat T4 erhalten würde. Es ist enttäuschend, dass seitdem 84 Tage vergangen waren, ohne dass meine recht simple Frage beantwortet wurde. Es wäre möglich gewesen, die Angelegenheit innerhalb von 10 Minuten zu klären, aber stattdessen wurde die Bearbeitung unnötig in die Länge gezogen. Es waren Fragen, die mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden konnten.
Die Antwort v. 23.05.2023 mag zwar eine Antwort gewesen sein, sie beantwortete schlussendlich aber nicht meine Fragen. Die spezifischen Fragen, ob die deutschen Gerätekennblätter 539 und 539a weiterhin verwendet werden dürfen, ob die aufgeführten Data-sheets aus der EASA Produkt List zwingend angewendet werden müssten und ob ein Flughandbuch in deutscher oder englischer Sprache erforderlich ist, wurden jedoch nicht direkt beantwortet. Stattdessen erhielt ich einen Link, der ursächlich für die anfängliche Behauptung des Sachbearbeiters war. Das was ich erhielt war eine Antwort, wie „Am Thema vorbei“ und trug in keiner Weise zu einer Klärung bei.
Wegen der Kennblattausgabe waren zwar am 3. November 2022 Verzögerungen durch der Behörde entstanden, die ich mit der Übersendung der Ausgabe 38 geklärt hatte. Die Behauptung im November 2022 lautete, das Kennblatt auf das ich für ein COFA referenzierte sei nicht korrekt. Gerechnet seit diesem Zeitpunkt waren sogar 210 Tage vergangen, ohne daß eine „Erläuterung zum Flugzeugkennblatt…“ erstellt worden war. Für mich ist solch eine Zeitspanne unerklärlich, um eine erfolgte Klärung im Anschluss daran noch einmal behördlich zu klären. (?)
Aber zurück zu meinen ursprünglichen Fragen:
Zweitens hat die Behörde keine Rechtsbezüge angegeben. Obwohl ich explizit auf Rechtsgrundlagen verwiesen habe, wurde mir lediglich mitgeteilt, dass die Anwendung des FAA TCDS eine Vorgabe der Verkehrszulassung ist. Es wäre angemessen gewesen, einen konkreten Rechtsbezug für diese Vorgabe zu erhalten, aber …(vielleicht ist ja die Vorgabe schon selbst der Rechtsbezug (?)).
Des Weiteren hat die Behörde meine Einwendungen, Klärungsversuche und Richtigstellungen nachträglich dann wohl als Anfrage gewertet, was zu zusätzlicher Verwirrung geführt hat. Dadurch wurde die Möglichkeit verwehrt, einfache Fragen angemessen und in kurzer Zeit zu klären und eine klare Antwort zu erhalten.
Schließlich möchte ich auf einen Widerspruch innerhalb der Behörde hinweisen. Obwohl die Ausgabe 38 des Gerätekennblatts bereits seit 35 Jahren gültig war, hat die Behörde nun plötzlich genehmigt, dass zwei Ausgabe-Nummern gleichzeitig verwendet werden dürfen. (?)
Der Sinn erklärt sich mir nicht. Diese „Erläuterung zumKennblatt….“ steht im Widerspruch zu ihrer eigenen und der bisherigen behördlichen Forderung, immer nur die letzte Ausgabe eines Kennblatts anzuwenden. Es ist beunruhigend zu sehen, dass die Behörde, um eigene Fehlinterpretation von Mitarbeitern (das kann passieren, wir sind alle nur Menschen) zu vertuschen, ihre Position ändert und sich selbst widerspricht. (?)
Alles in allem sind die Zeitverzögerungen, das Fehlen von Rechtsbezügen, die Verwirrung stiftenden Maßnahmen und der Widerspruch in sich selbst, jetzt geschaffen durch die Behörde äußerst enttäuschend und fragwürdig. Jeder Mensch, also auch ein Behördenmitarbeiter sollte doch in der Lage sein, Fehler einzugestehen und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zügig und präzise zu bearbeiten. Stattdessen wurde hier wieder einmal nur unnötig Zeit und Geld verschwendet. Mit solchen NICHTSAGENDEN Antworten, die gar keiner Klärung bedurften, fühle ich mich regelrecht vertröstet, um nicht zu sagen „verhonepipelt“.
Es ist verwunderlich und bedauerlich, dass eine einfache Ergänzung zum Kennblatt Nr. 539a/38, wenn sie denn tatsächlich erforderlich gewesen wäre, mit einem klaren Satz, der innerhalb von 10 Minuten formuliert werden könnte, nicht vorgenommen wurde. Beispielsweise hätte es genügt zu erklären: 'Ab dem 8. Mai 2023 gilt für das Gerätekennblatt die Ausgabe 38'. Diese einfache Maßnahme hätte die Angelegenheit schnell und unkompliziert klären können."
Warum die o.g. "Erklärung zum Flugzeugkennblatt..." kein Ausgabedatum enthält, sondern nur der Nr. T3-070101-539a-080523 entnommen werden kann, erklärt sich mir auch nicht. Sollte der Eindruck erweckt werden, diese „Erklärung“ gäbe es schon ewig?
Da ich keine zufriedenstellende Antwort auf meine Fragen an den Sachbearbeiter durch Ref. T4 erhielt, stellte ich am 23.05.2023 noch einmal die Fragen wie zuvor. Ich bat auch um eine sachliche Begründung, warum jetzt 2 Gerätekennblätter angewendet werden dürfen, für ein Gerätekennblatt, was schon seit 35 Jahren Gültigkeit besaß, , da ich dazu keinen Rechtsbezug finden kann. Nun bin ich gespannt, ob ich eine Antwort erhalte bzw. wie diese dann ausfallen mag.
Wen die Details interessieren…. den Schriftverkehr habe ich 1:1 als Beleg ohne Namen, ohne E-Mail-Adressen als .pdf angehängt.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
|
Sehr geehrter F.S.
ob es auch eine „falsche Tatsachenbehauptung“ ist, eine Aussage unvollständig oder nur halb zu zitieren. (?) Ich weiß es nicht. Ich glaube nicht, ich will es auch gar nicht beurteilen.
Aber das was und wie Sie zitierten ist Ihr Blickwinkel, Ihre Betrachtungsweise und dennoch nur die Hälfte. Denn der zweite Satz fehlt. So leiten Sie Ihre Realität nach eigener Interpetation ab und stellen es als Wahrheit dar. Ja. Ich respektiere Ihre Meinung, die sich daraus bildet und Sie haben voll und ganz Recht mit dem was Sie schreiben.
Egal, ob hier im „Diskurs bewusst oder unbewusst“ nur ein halbes Zitat vorgetgragen wurde. Sie haben Recht. Ohne Wenn und aber. Punkt.
Wenn Sie den Wert eines Diskussionsbeitrages an der Vergangenheit einer Person oder einer früheren Aussage festmachen wollen…. mir fallen dazu gerade einige Gesichter im Bundestag ein.
Wie dem auch sei. Immerhin gestehen Sie mir noch Rechte zu, die andere glauben mir absprechen zu dürfen.
Ich wurde von keiner Stelle vorgeladen. Gegen mich wurde keine Klage erhoben. Ich wurde nicht verurteilt oder gerichtlich belangt. Somit haben höhere Stellen eine andere Sichtweise gehabt, was Meinungsfreiheit und Satire angeht.
Ja. Über Geschmack und Stil kann man streiten. Es bedeutet nicht, daß das was da zu lesen war richrig war. Es belegt nur, daß Meinungsfreiheit und Satire (noch) nicht strafbar sind.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Herr Dommel,
Vielleicht finden Sie die Zeit eine letzte Frage an Sie mit einem schlichten JA oder NEIN zu beantworten.
Darf meine Geschichte, an die sie hier erinnerten... Darf diese die überlangen Wartezteiten im LBA oder eine Nichtbearbeitung bei einer Antragsstellung meinerseits, als rechtmäßige Begründung herangezogen werden?
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Sehr gehrter Herr Dommel,
Sie schreiben „Ihr Mißverständnis“. Ich habe nichts mißverstanden. Ich habe hier nur eine Frage zu einem Faktum gestellt, nämlich daß dieses Diskussionsthema nichts mit meiner alten Geschichte zu tun hat, an die Sie erinnern.
Hatten Sie beispielsweise zu Zeiten, als Nelson Mandela noch lebte alle 7 Jahre daran erinnert, daß er wegen -heute würden wir sagen- Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung (Aufruf zum bewaffneten Kampf und Sabotage) verurteilt worden war?
1.
unangenehm ist mir nichts.
2.
Daß es kein Zufall war, das habe ich erkannt. Die Absicht dahinter auch.
3.
Für all das, was jemanden aus seinem Handeln widerfährt und den Konsequenzen daraus, dafür ist er selbst verantwortlich. Richtig. Dies ist ein ganz elementarer Bestandteil meiner Lebenseinstellung. So ist ein Drogenabhängiger, ein Arbeitsloser oder ein verurteilter Krimineller für das, was ihm aus seinem Handeln widerfährt und widerfuhr, selbst verantwortlich. Nicht andere, selbst wenn diesen Personen ihre Taten zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorgehalten werden.
4.
„Nicht jede Meinung ist gleichwertig oder verdient Respekt“ (?) Das sagen Sie. Ernsthaft (?) Das mag Ihre Meinung sein. Ich akzeptiere sie. Gegenthese: Jede Meinung ist gleichwertig und verdient Respekt! (das können wir gerne mal privat ausdiskutieren, denn das würde hier den Rahmen sprengen und ist nicht das Thema)
Dazu folgendes:
„Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“ (Voltaire)
Auch dieser Satz ist ein ganz elementarer Bestandteil meiner Lebenseinstellung. Wenn diese Aussage heute nicht mehr gilt, dann sollte sie schleunigst aus den Schulbüchern gestrichen werden. Ihrer Argumentation folgend behaupte ich dann ganz provokant: Die Menschen, die Voltaire`s Aussage verinnerlicht haben, die gehörten dann in ein Umerziehungslager.
5.
Eine Gesinnung, eine Meinung und Satire sind nicht strafbar. (auch wenn sie nicht „Main-Stream-Konform“ ist)
6.
Eine Meinung kann sich ändern.
7.
„Denn ich glaube, dass jeder, der eine Diskussion führt, sich des Hintergrunds der anderen Beteiligten bewusst sein sollte, insbesondere wenn diese Vergangenheit Hass und Vorurteile offenbart.“
Sie unterstellen Hass und Vorurteile, weil Ihre Realität die Interpretation Ihrer Wahrnehmung darstellt.
Teilen Sie mir und den anderen Lesern bitte auch mit, was Sie ansonsten noch recherchiert und wahrgenommen haben.
8.
Sie schreiben:„… dass unsere Diskussionen auf einer fundierten Grundlage stattfinden können….“
Ich dachte bisher immer die Grundlage einer fundierten Diskussion seien Argumente. Nicht die Person, welche die Argumente vorträgt. Ihr und das Vorgehen anderer erweckt bei mir mehr den Eindruck: „Spielt nicht mit den Schmuddelkindern“… oder… wer eine Meinung hat, die mit dem politischen Weltbild nicht übereinstimmt, mit dem dsikutiert man besser nicht. Menschen mit einer anderen Meiung, die darf man dann sogar öfftlich beschimpfen (?) wie hier geschehen. Menschen mit einer anderen Meinung, die haben keine Rechte. (?) Denen darf und denen muss sogar Unrecht widerfahren (?) Nur gut, wenn man deren Anträge nicht bearbeitet. (?) An einer Diskussion dürfen die schon gar nicht teilnehmen. (?) Auf Missstände dürfen sie schon gar nicht hinweisen. (?) Sondern gerade die, mit einer anderen Meiung, die müssen diese Missstände hinnehmen. (?) Lediglich diejenigen, mit einer „einwandfreien“ Überzeugung, mit „einwandfreien“ Werte- und Moralvorstellungen, denen steht das Recht zu auf Missstände hinzuweisen. (?)
Ich finde das schon sehr befremdlich.
9.
Weiterhin schreiben Sie„…Schließlich sind wir nicht nur Piloten oder Mechaniker, sondern auch Menschen mit Überzeugungen und Werten.“
Nun weiß ich nicht, als Sie oben „wir“ schrieben, mich mit eingeschlossen oder ausgegrenzt hatten. (?)
Gerade dann, wenn Sie Überzeugung, Moral und Werte so hervorheben, dann sollten Sie in der Lage sein das eine sehr wohl vom anderen zu trennen. Zu dem was sie hier aufführen, Überzeugung, Moral, Werte, auch das könnten wir gerne einmal privat diskutieren.
Diesbezüglich nur eine von vielen Fragen, die ich dazu stellen könnte. Sind die Überzeugungen, die Werte- oder die Moralvorstellungen eines Vegetariers tatsächlich höher anzusiedeln als die eines Kanibalen, oder umgekehrt? Aber wie gesagt. das ist nicht das hiesige Thema. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Danke für Ihre Einschätzung und die Nichtbeantwortung der Fragen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Sehr geehrter Herr Walter,
das freut mich. Aber was sagt Ihnen der Hinweis? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Sehr geehrter Charlie_22,
Auch Ihnen gilt, wie Herrn Dommel, mein Dank. Wer "erinnern" will, "reminder" oder Links versendert der verfolgt damit eindeutig ein Ziel. Wenn ich z.B. eine Zahlungserinnerung versende, so ist das Ziel die Bezahlung der noch offenen Forderung. Oder wenn ich jemanden während einer Einweisung daran erinnere das Fahrwerk auszufahren, so ist das Ziel die Vermeidung einer "gear up landing". Wenn ich einen Link versende, dann will ich ggf. etwas damit belegen.
Daher beantworten Sie doch bitte die drei folgenden Fragen:
1.
Welches Ziel verfolgen Sie damit, eine Geschichte aus 2017 wieder auf- und hoch zu kochen?
2.
Was wollen Sie belegen?
3.
Da ich keinen Zusammenhang Ihres "Links" mit den bisherigen Beiträgen zu der hier unter "LBA Ref T4" geführten Diskussion erkennen kann, bitte ich doch um eine Erklärung des Zusammenhangs, da er sich mir nicht erschließt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Sehr geehrter Herr Dommel,
Danke für die Erinnerung. Wer "erinnern" will oder "reminder" versendert der verfolgt damit eindeutig ein Ziel. Wenn ich z.B. eine Zahlungserinnerung versende, so ist das Ziel die Bezahlung der noch offenen Forderung. Oder wenn ich jemanden während einer Einweisung daran erinnere das Fahrwerk auszufahren, so ist das Ziel die Vermeidung einer "gear up landing".
Daher beantworten Sie doch bitte die beiden folgenden Fragen:
1.
Welches Ziel verfolgen Sie damit, eine Geschichte aus 2017 wieder auf- und hoch zu kochen?
2.
Da ich keinen Zusammenhang Ihres "reminders" mit den bisherigen Beiträgen zu der hier unter "LBA Ref T4" geführten Diskussion erkennen kann, bitte ich doch um eine Erklärung, da sich mir der Zusammenhang nicht erschließt.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Yuri guten Morgen,
Was ist ein "BitteGPT"?
Das Schreiben hatte ich selbst verfasst. Mit dem Verw.-Gericht Braunschweig habe ich Erfahrung, ja. Seit 4 Jahren werden Asylanträge vorranigig abgearbeitet und nichts tut sich. (das habe ich sogar schriftlich)
1 Anhörung gab es bisher. Dazu erhielt ich auf meinen Einwand: "Die eingereichten Akten sind nicht vollständig" von der Richterin Horten folgfende Anrtwort: "Herr Ader, Es geht hier nicht um die Vollständigkeit der Akten, sondern darum, daß Sie Fristen nicht eingehalten haben und Verfahren nicht geschrieben haben. Und jetzt kommen wir mal zur Sache."
Arbeitspätze und eine Existenz interessiert im Verw.Gericht oder im LBA niemanden. Denen ist es sch... egal (hätte ich beinahe gesagt) ob Deine oder die Existenz Deiner Angestellten vorsätzlich vernichtet wird.
Bitte achte darauf, daß das Verw.Gericht sehr gerne nach Aktenlage Beschlüsse fasst. Daher nimm Dir einen Anwalt und sieh die Akten ein.
Da die Verfahren immer noch laufen, werde ich mich zu Zeit noch geschlossen halten.
Wie auch immer diese Verfahren ausgehen werden... ich werde das ganz zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Sollte ich dann endlich mal einen Gerichtstermin erhalten und die Verhandlung öffentlich sein, dann gebe ich hier das Datum bekannt. Vielleicht ist der ein oder andere ja daran interessiert, wie solch eine Verhandlung "abgewickelt" wird und welches Spiel man innerhalb der Behörde mit mir spielte.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Leider kann ich Ihnen nur zustimmen... auch was den "Wasserkopf Deutschland" angeht. Gerade den Erfindungsgeist der Deutschen, was neue Begrifflichkeiten und Definitionen angeht.
Als ich die ersten Schritte in der Fliegerei unternahm, da gab es noch ein Bundesminsiterium für Verkehr.
Daraus wurde dann das
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
daraus das
Bundesministerium für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung
daraus das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
und heute heisst das ganze
Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Wie lange ist wohl jedesmal getagt worden, wie viel Geld des Stuerzahlers wurde verschleudert um neue Begrifflichkeiten, wie die oben genannten zu erfinden?.... Hat sich dadurch etwas verbessert?
Meine Meinung dazu?
Schrott bleibt Schrott. Egal ob Sie das ganze anschließend Plunder, Ramsch, Kram oder ganz hochtrabend als Recyclingmaterial bezeichnen.
Erst wenn Schrott einschgemelzt und von der Schlacke befreit wird, dann könnte etwas gutes und Neues draus werden.
Aber...
"Mancher wird mit der Zeit leistungsträger statt Leistungsträger" (S. Wache, Luftfahrzeugtechniker)
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
"EASA ist seit 2002 auf 840 Mitarbeiter gewachsen. Soweit OK. Europa ist groß. Die müssen Aufgaben wahrnehmen, die früher bei 27 + 4 nationalen Behörden angesiedelt waren."
Ja, egal wo man hinschaut, der "Wasserkopf Europa" schwillt immer weiter an. Es ist aber noch eine Frage der Zeit, wann der Kessel platzt.
"LBA musste seit 2002 viele Aufgaben an die EASA abgeben. Die Mitarbeiterzahl ist entsprechend gesunk ... äh, von 405 in 2002 auf 1027,5 in 2018, hm ... wie nennt man das? Haldoppelt?"
Sagte ich schon... mehr als 1000 Mitarbeiter hat das
L ustige B lockier A mt.
Was die Zulassungen, die An-, Um- und Abmeldungen von Luftfahrzeugen angeht dürften sich die Zahlen in der General Aviation nicht verdoppelt haben.
Selbst wenn man in der General aviation 200 Flugzeuge im Jahr annehmen würde, die neu zum Verkehr zugelassen werden müssten, dann entspräche das E I N E M Flugzeug pro Tag.
Selbst bei 300 Flugzeugen pro Jahr... das entspräche 1,5 -in Worten- ( ---- eins--- Komma --- fünf---) Flugzeuge pro Tag.
Schwieriger wird die Rechnung, wenn wir 400 Flugzeuge pro Jahr annehemen.... das entspräche dann genau 2 -in Worten- (---zwei---) Flugzeuge pro Tag.
Ich will mir nicht selber auf die Schulter klopfen, aber solch einen ... J O B ... ich sage bewußt nicht Beruf, den hätte ich auch gern.
Dividieren Sie mal 200 / 300 oder 400 Flugzeuge pro Jahr durch die Anzahl der Mitarbeiter in der Verkehrszulassung und nehmen Sie für jeden Mitarbeiter der Einfachheit halber 200 Arbeitstage für die Berechnung an...
Wie man das nennt, fragen Sie?
V E R S C H L I M M B E S S E R U N G
Zwei Gegenfragen ans Sie:
1.
Kann so viel Schlaf gesund sein?
2.
Kann eine Behörde tatsächlich über Jahre hinweg Geschlossenheit demonstrieren (man achte auf die Bedeutung von "geschlossen" ohne "heit") indem sie immer wieder, ja gebetsmühlenartig auf sogenannten Personalmangel verweist?
Mir fallen dazu nur zwei alte Sprichwörter ein:
"Ein fauler Apfel steckt hundert andere an." ... und ... "Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken" [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Ich hatte es gestern nicht mehr geschafft Ihnen zu antworten.
Ich will hier nicht auf Windräder und deren Zulassung eingehen. Was dazu alles notwendig ist, wie in den dort zuständigen Behörden verfahren wird, dazu kann ich nichts sagen.
Ich habe die für mich schon lange nicht mehr akzeptablen und hinnehmbaren Zustände im Luftfahrt Bundesamt schildern wollen.
2 x habe ich von einigen Jahren den Versuch unternommen mich mit Unterschriftenaktionen zu wehren und etwas zu ändern und zu bewegen. Ja, jeder der seine damals eine Unterschrift leistete hatte dazu beigetragen, daß etwas gestoppt wurde, daß sich etwas änderte, weil jeder mit seiner Unterschrift klarstellte... "ich will mir das nicht gefallen lassen und Verständnis habe ich dafür auch nicht." Während vieler Anrufe, die ich erhielt erklärte ich fast jedem der Anruferf, daß man nur gemeinsam Änderungen herbeiführen kann.
Ich stimme Ihnen zu. Die Lösung liegt nicht "im mehr Personal" sondern im effektiven Einsatz des Personals. Dazu gehören neben Erreichbarkeit auch Kontrollmechanismen. Von Oben nach Unten.
Dazu gehören einheitliche Standards und Verfahren innerhalb einer Behörde. Dazu gehört aber auch eine interne Revision, die es offensichtlich im LBA nicht gibt. Falls doch, dann kann ich belegen, daß sie entweder nichts prüft oder total versagt.
"Nur die massenhafte und ersatzlose Streichung von Vorschriften kann weiter helfen", schreiben Sie.
Genau das ist der Punkt, den ich seit Jahren auch während Audits ansprach. Auch die Überprüfung massenhafter und unsinniger Vorschriften auf Plausibilität, Sinnhaftigkeit und deren Durchführbarkeit in der Praxis wäre Aufgabe einer internen Revision und/ oder kompetenter Sachbearbeiter mit Lebens- und Praxiserfahrung. Aber diese Sachbearbeiter die Audits durchführten fühlten sich weder angesprochen, noch zuständig. Als Antwort erhielt ich dann immer: "Wir haben lediglich dafür zu sorgen, daß die Vorschriften umgesetzt werden."
Mir reicht als Begründung für Unfug und Willkür schon lange nicht mehr...."wir haben lediglich die Vorschriften umzusetzen".
Daß der Bürger NONSENSE befolgen und umsetzen muss. Vorschriften die zur Sicherheit innerhalb der Luftfahrt in keiner Weise beitragen, lediglich Kosten erzeugen und Zeit verplempern, die besser am Flugzeug statt am Computer und am Drucker verwendet wird. Es ist genau dieser Satz... "wir haben lediglich die Vorschriften umzusetzen, der den größten IRRSINN aller Zeiten verdeutlicht.
Der Bürokratismus ist eine Beamtenwirtschaft, der das Verständnis für die Praxis und den Bezug zur Realität verloren hat. Der Bürokratismus legitimiert sich mittlerweile durch Vorschriften und Gesetze, welche den Bezug zu praktikablen Vorgehenseisen und/ oder gar der Realität verloren haben. Diese Beamten hinterfragen diese Vorschriften und Gesetze nicht auf Plausibilität oder auf Praxisrelevanz.
„Gesetze sind wir Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden.“ (Otto v. Bismarck)
Daraus erwächst eine irrationale Sichtweise bei Vorgesetzten und Untergebenen. Es entsteht eine irrationale Kompetenz, gestützt auf Vorschriften und Gesetzen, die dem Menschen mehr schaden, als dienen. Da man glaubt, dass selbst sinnlose Vorschriften und Gesetze einzuhalten und zu befolgen wären, weil Gesetze ja befolgt werden müssten. Hieraus resultiert dann für sich genommen ein unauflöslicher Widerspruch.
„Vorschriften und Gesetze, die dem Menschen nicht mehr dienen müssen geändert werden!“ (vergessen wer das sagte)
Kreativität, Ausdauer, Selbstreflexion, Eigeninitiative, Verantwortung, Bereitschaft zur Veränderung und vieles andere gehen dann in der und durch die Bürokratie verloren.
Denn es ja leichter und angenehmer Irr- und Unsinn zu befolgen und umzusetzen, als auf Fehler in den Vorschriften oder Gesetzen hinzuweisen, weil z.B. bei der Erstellung der Vorschriften einfach nicht zu Ende gedacht wurde. Als Sachbearbeiter oder Beamter erspart man sich Erklärungen dazu abzugeben und Diskussionen mit übergeordneten Stellen, diesen Unfug innerhalb einer Vorschrift zu ändern oder gar rückgängig zu machen.
Somit ist die Bürokratie dann schon in der Lage in praktikablen Lösungsvorschlägen wieder Probleme zu erkennen und diese zu verhindern, denn es gilt ja vorranging die Vorschrift umzusetzen.
Genau aus dieser irrationalen Kompetenz, die letztendlich dann keinerlei Kontrollmöglichkeit mehr unterliegt, weil nicht gewollt und diese auch auf den ersten Blick nicht mehr bedarf, entsteht Willkür, unter dem Deckmantel von Gesetzen und Vorschriften, gestützt auf dem nicht Vorhandensein einheitlicher Standards. Um zu schildern weit das führt, führte an dieser Stelle zu weit.
Willkür ist eine Verhaltensweise, ohne Rücksicht auf andere, nur den eigenen Wünschen und Interessen folgend. (Wer will, bzw. wer traut sich schon bei einer übergeordneten Stelle Gesetze in Frage stellen?) Willkür ist unter anderem auch „Eine Rechtsanwendung ohne sachlichen Grund.“
Die Begründung aber ist oftmals letztendlich, daß es einen Paragraphen dazu im Gesetz gibt, den es umzusetzen gilt.
In solch einem Fall könnte dann selbst „eine Rechtsanwendung ohne sachlichen Grund“ gar nicht mehr als Willkür bezeichnet werden, da seitens der Behörde argumentiert werden kann, die Einhaltung einer Vorschrift und/ oder eines Gesetzes seien ja schon sachlicher Grund genug.
An anderer Stelle schrieb jemand.... "Es sind doch die alten Säcke, die dieses System aufgebaut haben..."
Es waren nicht die alten Säcke... Es waren Politiker und Lobbyisten, die dazu beitrugen, daß solch ein System ausgebaut wurde und sich immer weiter etablieren kann, weil alle sich nur wegducken, alle nur noch schlucken und glauben als Bittsteller auftreten zu müssen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Die Gründe dafür erschließen sich mir auch nicht, insbesondere dann nicht, wenn es um das Gebaren des LBA`s geht.
Dennoch kann ich den Argumenten Einzelner folgen, die ein D- an einem Flugzeug haben möchten, weil es für sie leichter ist die deutsche Sprache zu lesen, zu verstehen und in deutscher Sprache zu kommunizieren. Ich persöhnlich habe festgestellt, daß so mancher sich in Deutschland scheut innerhalb Deutschlands ein NICHT D-registriertes Flugzeug zu betreiben und sein Eigen zu nennen.
Ich kann nicht behaupten, daß dies die Mehrheit der Flugzeughalter betrifft, aber es sind einige. Vielleicht liegt der Grund in der Betrachtungsweise und der Einstellung des Einzelnen zu einer Sache. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Ja. In Schweden geht das auch. Das habe ich dort auch vor gut 2 Jahren auch erfahren dürfen. Das hätte ich auch erwähnen sollen.
Ebenso, wie vor gut 10 Jahren die CAA in GB behilflich war, als es um einen Ferry-Tank für eine G-registrierte Maule ging, die nach Kenia überführt werden sollte.
Statt Erklärungen zu finden, warum dies nicht möglich sei, zeigte der Herr in der CAA telefonsich ganz pragmatisch Wege auf, wie es problemlos möglich wäre einen selbst hergestellten Ferrytank (ohne Herstellerbetrieb zu sein und ohne Zertifizierung) zu nutzen. 2 Wochen nach dem 1. Telefonat und einer weiteren E-mail wurde die Maule dann problemlos mit Ferrytank nach Kenia überführt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Ja. Einen Tag später erhielt ich dann die Antwort: "die ausgestellten Unterlagen sind auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag..."
Nur kurz ein Vergleich dazu, wie es in anderen Ländern funktioniert:
Letztes Jahr sendete ich Morgens um 08:39 vorab eine Email an die CAA Norway wg. einer Eigentumsübertragung incl. der dazugehörigen Anlagen.
Um 08:40 erhielt ich eine Eingangsbestätigung. Um 09:10 erhielt ich einen Anruf, weil noch eine Frage bestand. Diese wurde innerhalb von 3 min. geklärt. Am selben Tag sendete ich die Originale per Post nach Norwegen. (Leider ist die Post in Norwegen tatsächlich sehr langsam). Dennoch. Innerhalb von 8 Tagen erhielt ich vorab per Email den Eintragungsschein, den ich ausdrucken durfte und mit dem ich sogar offiziell fliegen durfte. Das Original erhielt ich nach ca. weiteren 10 Tagen per Post. Der e-mail Ausdruck wurde dann einfach gegen das Original ausgetauscht.
So einfach kann das Leben sein!
Vorausgesetzt man ermöglicht Dinge, statt Erklärungen dafür zu finden, warum etwas nicht funktioniert und nicht sein darf.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Bitte sehen Sie mir es nach, daß ich jetzt nicht noch auf Auslastung, Durchlaufzeit, Planung, Optimierung von Arbeitsabläufen, Lagerhaltung und anderes in luftfahrttechnischen Betrieben eingehen will .Ich hatte in meiner fast 30ig jährigen Tätigkeit keinen Neukunden wegschicken müssen. Aber bis dahin gab es ja auch noch kein Corona und Fachkräftemangel. Ja, nur das kann der Grund gewesen sein.
Deswegen konnte man auch noch bis vor gut 10 / 15 Jahren noch von einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem LBA reden. Es war möglich eine Person telefonisch zu erreichen, einen Termin in Braunschweig für eine Eigentumsübertragung zu bekommen. Die Dokumente wurden dann innerhalb einer Stunde geprüft, ein neuer Eintragungsschein erstellt und erledigt war die Angelegenheit.
"Woher kommt eigentlich dieser Myhtos, das Behörden "Dienstleister" für einzelne Bürger sind?"
Das ergibt sich aus Rechtsvorschriften und Gesetzen, die auch innerhalb einer Behörde und für deren Mitarbeiter gelten. Zumindest erschließt sich mir das in dieser Form aus meinem Rechtsverständnis, ohne juristisches Hintergrundwissen zu besitzen. Daher frei nach Otto v. Bismarck: Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch arbeiten. Bei schlechten Beamten nutzen aber die besten Gesetze nichts.
"Da steht nix von: "Wir machen den Bürger glücklich..."
Das ist richtig. Deswegen verlangte ich auch nicht, daß mich das LBA beglücken sollte. Das verlangt auch keiner meiner Berufskollegen. Aber ein Unternehmer darf an eine Behörde dieselben Maßstäbe anlegen, wie sie die Behörde bei ihm oder Bürger anlegt. D.h., wenn ich einen Antrag stelle, dann darf ich fordern, daß dieser auch zügig bearbeitet wird und sich nicht 54 Tage in einer "Warteschlange" befindet.
"Wie es das LBA selber formuliert: "Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) sorgt als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Durch die Wahrnehmung von mehr als 100 Zulassungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen gewährleistet das LBA den hohen Sicherheitsstandard der Luftfahrt in Deutschland."
So wie sich einige im Luftfahrt Bundesamt gebärden, kann ich dazu nur sagen: Nur gut, daß es das LBA noch nicht vor und zu Otto Lilienthal´s Zeiten gab. Denn sonst hätte Charles Lindbergh den Atlantik bis heute noch nicht überquert.
"Wie es das LBA selber formuliert"...
Leider stelle nicht nur ich eklatante Diskrepanzen zwischen dem Handeln des LBA´s und dem, wie sich das LBA selbst gerne darstellt und darstellen möchte fest.
"Und ja: Ich würde mir das auch anders wünschen"
Ich mir auch. Deswegen prangere ich unter anderem solche Missstände an. Damit es eines Tages vielleicht einmal besser wird. Denn der Bürger ist kein Bittsteller. Je mehr sich wegducken, je mehr als Bittsteller auftreten, um alles über sich ergehen zu lassen, weil man ohnehin nicht ändern kann, die sind es die es sich selbst und anderen erschweren Gehör zu finden. Denn irgendwann sind die Missstände ja dann letztendlich die Norm und Normalität. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Danke für Ihre Nachricht.
Es ist beeindruckend, wie so mancher Erklärungen dafür findet, warum etwas NICHT funktioniert und warum bestehende Missstände durch den Bürger einfach hingenommen werden müssten. Diese Erklärungen enden dann gewöhnlich mit dem Satz:
„Es wird sich also nichts ändern“.
Wer Probleme gar nicht feststellen oder gar lösen will, für alle und alles Verständnis aufbringen mag, selbst für den Frust des anderen, der gibt zwar vor die angebrachte Kritik zur Kenntnis zu nehmen. Weitaus schlimmer ist es jedoch, daß er damit auch die bestehenden Missstände legitimiert und nicht zu einer Problemlösung beiträgt. Im Gegenteil. Er erweckt den Eindruck, solch eine "schlamperei" habe schon seine Begründung.
Beispielsweise wenn wie folgt, für eine ganz simple Erklärung, die keinerlei „Markovsche Formel“ bedarf, der Versuch unternommen wird sie zu verkomplizieren:
Die durchschnittliche Wartezeit kann berechnet werden, indem die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Durchlaufzeit abgezogen wird. (so einfach ist es)
Vergleiche ich den organisatorischem, arbeitstechnischen, produktionslogistischen und dokumentarischen Aufwand eines Part 145, einer CAMO oder einer CAO, um ein Flugzeug zum Verkehr zuzulassen, mit dem Aufwand den die Verkehrszulassung betreibt (Prüfung von 3 Anträgen nebst Anlagen im Luftfahrt Bundesamt), so erschließt sich mir nicht, wie ein Antrag, incl. Anlagen 54 Tage innerhalb der Behörde schmoren, oder sich in einer „Warteschlange“ befinden kann.
Wie es auch sei. Das Resultat der Dokumentenprüfung innerhalb der Behörde waren die Ausstellung und Übersendung von:
1 Eintragungsschein 1 Lufttüchtigkeitszeugnis 1 Lärmschutzzeugnis
Also 3 Dokumente auf die ein Bürger oder Unternehmer 54 Tage warten musste, dazu den Postweg mitgerechnet, 60 Tage. Also 18 bzw. 20 Tage pro Dokument. Nicht nur „unerträglich“. Nein, das ist seitens der Behörde ein verantwortungsloser und für den Bürger oder für einen Betrieb ein nicht mehr hinzunehmender Zustand.
Dagegen erhielt ich einen Tag nach Versendung des Faxes an das Luftfahrt Bundesamt die Antwort: „die ausgestellten Unterlagen sind auf dem Postweg.“ (?) Zufall (?) oder doch der Beweis, dass es schneller gehen kann (?) Oder war durch ein Machtwort innerhalb der Behörde die Auslaustung erhöht und der Ablauf optimiert worden (?)
„Der Präsident müsste also die Auslastung senken, indem Abläufe optimiert werden, oder mehr Leute eingestellt werden.“ So schreiben Sie.
1. Die Aus- und Belastung wurde schon gesenkt, denn telefonisch ist kaum noch jemand zu erreichen.
2. Selbst Im Zeitalter der Telekommunikation dauert es mehrere Tage oder Wochen, bis Sie, falls Sie überhaupt eine Antwort durch die Behörde auf eine E-Mail erhalten.
3. Die Bediensteten sitzen oder saßen im Homeoffice. Na, war das wohl die Senkung der Auslastung oder gar eine Ablaufoptimierung ?
4. Wenn aber neue Sachbearbeiter eingestellt wurden, die keinen Praxisbezug zur Luftfahrt haben, nicht der englischen Sprache mächtig sind, die in jedem Lösungsvorschlag schon ein neues Problem erkennen wollen, die in dem „Faktor Zeit“ lediglich eine Uhr erkennen können, weil Zeit ja bekanntlich relativ ist, dann wäre es besser auf eine Personalaufstockung zu verzichten und genau dieses Personal ganz schnell wieder abzubauen.
So würden zwar Personen mit der entsprechenden Befähigung und Erfahrung höher belastet, dafür könnten Anträge trotzdem immer noch schneller bearbeitet, weil nicht vorhandenes, inkompetentes Personal keinen Schaden anrichten könnte.
Ferner schreiben Sie: „Will ich beschäftigte Leute haben (Auslastung), oder will ich Ergebnisse haben (Lieferzeit). Beides gleichzeitig schließt sich leider mathematisch aus,…“
So ganz kann ich diesen Satz nicht nachvollziehen. Es erinnert mich etwas an die „Habecksche Insolvenzberechnung eines Bäckers“ bzw. an das „Langsche Wärmeproblem“ was kein Stromproblem sei.
Zumindest hatte ich mal vor fast 40 Jahren (hier frei wieder gegeben) gelernt: Ein Unternehmen produziert im Idealfall so viel, daß sämtliche Maschinen u. Mitarbeiter ausgelastet sein müssen, so daß es nach Möglichkeit keine freien Kapazitäten gibt. So erwirtschaftet ein Betrieb den maximal erzielbaren Profit. (Ja, ich weiß, es spielen noch andere Kennzahlen und Faktoren eine Rolle)
Vielleicht aber hat sich die Mathematik oder die Betriebswirtschaftslehre in den letzten 40 Jahren sehr verändert und ich bin noch auf einem veralteten Stand. Ich lasse mich gerne korrigieren.
Wo ist die von den Luftfahrttechnischen Betrieben geforderte Personalbedarfsanalyse im Luftfahrt Bundesamt zu finden? Wie wird sie umgesetzt? Welche Qualifikationsanforderungen – dazu gehören auch eine gewisse Lebens- und Praxiserfahrung - werden an die Bewerber gestellt?
Das Luftfahrt Bundesamt stellt sich gerne, so wie Sie es schreiben, als eine Art „Organisation“ dar.
In erster Linie ist das Luftfahrt Bundesamt aber eine Behörde, ein Verwalter, ein Dienstleister, das dem BMDV untersteht. Dienstleistung bedeutet nicht ich verrichte meinen Dienst von 09:00 – 17:00 Uhr . Nein, es bedeutet Dienst am und für den Bürger oder die Betriebe nicht nur auf „Augenhöhe“ sondern dies muß auch im Rahmen der Fürsorgepflicht , welche die Behörde hat, erfolgen.
Dazu sei auch bezüglich auf die von Ihnen angeführten „Warteschlangen“ angemerkt:
Dienstleistungen sind nicht lagerfähig. Auch wenn Dienstleistungen teilweise schwer messbar sind, können herkömmliche Erkenntnisse aus der Betriebswirtschaftslehre, die aufgrund von Sachleistungen ermittelt werden auch für Dienstleistungen und Behörden angewendet werden.
Solange immer wieder der Versuch unternommen wird Erklärungen dafür zu finden, warum Missstände und Mängel eine Art „Status Quo“ und rechtmäßiger Zustand sein sollten und durch den Bürger oder Unternehmer hingenommen werden müssten, so lange wird sich auch nichts ändern, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Erst wenn der Bürger exakt denselben Leistungsanspruch, den die Behörde an Betriebe und Bürger stellt, konsequent einzufordert und der Bürger nicht mehr wie ein Bittsteller auftritt, erst dann wird sich innerhalb der Behörde etwas ändern.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
Im Auftrag von Herrn Willy Ader stellen wir den folgenden Beitrag und das folgende Schreiben online.
/red
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wen es angeht Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei leite ich Ihnen die Email u. das Fax, welches ich gerade an den Präsidenten und REF T4 im LBA sendete. Seit Jahren werden Luftfahrtechnische Betriebe, Piloten, Luftfahrtunternehmen nicht mehr als mündige Bürger, stattdessen als Bittsteller behandelt, wie zu „Kaisers Zeiten“. Dementsprechend verfasste ich ein Schreiben an den Präsidenten. Vielleicht erkennen Sie die Ironie die dahinter steckt, aber auch die traurige Wahrheit, die sich darin verbirgt.
Lt. meinem letzten Stand sind es knapp über 1000 (in Worten ---eintausend---) Bedienstete im Luftfahrt Bundesamt.
Ein luftfahrttechnischer Betrieb, mit 5 Angestellten, schafft z.B. an einer Cessna 172 an einem Tag folgende Arbeiten zu erledigen: Eine 100-h-Kontrolle , ein Release to Service, die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit (ARC) und die entsprechende Dokumentation zu erstellen sowie das ARC noch per Email an das LBA zu übermitteln. Für eine Verkehrszulassung mag der luftfahrttechnische Betrieb 3 Tage verwenden. Bei einer Verkehrszulassung erteilt der Sachbearbeiter des LBA´s einen Sichtvermerk, den er an die Verkehrszulassung weiter leitet.
Sind die Dokumente u. Anträge bei der Verkehrszulassung eingegangen, wird seitens der Verkehrszulassung das Vorhandensein geprüft. Die Inhaltliche Richtigkeit wurde durch den Sachbearbeiter, der den Sichtvermerk er- teilte vorab durch den Sichtvermerk bestätigt.
Üblicherweise wären dann durch die Verkehrszulassung zu prüfen… sind folgende Anträge richtig ausgefüllt und sind sie vorhanden. Dieses waren rund gerechnet 30 Formulare gem. folgender Aufstellung, welche es durch die Verkehrszulassung zu prüfen galt:
A. Antrag auf Ausstellung Lufttüchtigkeitszeugnis/ Eintrag in LFZ-Rolle B. Bill of Sale (Original) Kopie Reisepass des Verkäufers C. Nachweis Löschung / De-Registrierung des LFZ´s in …. D. Antrag auf Ausstellung Lärmschutzzeugnis E. Antrag auf Registrierung Notsender 406 MHZ F. Kopie Pers.-Ausweis Antragsteller G. 1. Seite Flughandbuch H. Formlose Erklärung über den Verbleib I. Nachweis Verzollung, siehe A, J. Antrag Ausstellung eines Export Lufttüchtigkeitszeugnisses
1. Befundbericht 2. Betriebszeitenübersicht 3. LTA- / TM- Übersicht 4. Prüfprogramm f. ältere Luftfahrzeuge 5. EMZ Liste 6. Kopien, letztes Bordbuch Norwegen (LN-NFB) 7. Wägebericht 8. Nachprüfung Avionik 9. Standlaufbericht 10. Aircraft Release To Service / Freigabebescheinigung 11. Form One, Bauteilprüfschein, Herkunftsnachweise 12. Kopie Bordbuch Deutsch, 1. Seite 13. Funkurkunde 14. Kompensierbericht 15. Eddy Current Inspection AAS 16. Bestätigung. Nationaler Forderungen 17. CAMO-Prüfberichte ARC usw. 18. Versicherungsnachweis 19. IHP / AMP Selbsterklärung
30 Formulare… und die schafft eine Person nicht in 54 Tagen zu prüfen? Ernsthaft? Gut ein halbes Formular pro Tag? Rechnerisch: 0,555556 Formulare pro Tag? Ob das aber noch mit einem Personalmangel begründet werden kann, das sollten Sie als Leser, ein jeder selbst für sich entscheiden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine oben aufgeführten Schilderungen und das beigefügte Schreiben auf Ihrer Homepage oder in sonst einer Art veröffentlichen würden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, auch telefonisch unter 0172-5210155.
Mit freundlichen Grüßen Willy Ader [Beitrag im Zusammenhang lesen]
|
|
|
|
|
|
19 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
|
 |