Hallo und nochmals vielen Dank für eure Antworten. Entschuldigt bitte die Funkstille. Das Ergebnis der Zweitüberprüfung ist im Juni eingetroffen, weiterhin mit dem Ergebnis der Fluguntauglichkeit. Hier hat das LBA die (Prä-)Synkope nun richtig als entwicklungsbedingt erkannt und ist in der Begründung nicht weiter auf diese eingegangen. Leider ist das LBA nun der Meinung, dass ich Aufgrund von meiner Migräne fluguntauglich bin.
Nun kurz zu meinem Krankheitsbild: Vermutlich seit dem späten Gundschulalter fing ich an, an Kopfschmerzen, oft verbunden mit Übelkeit und Erbrechen zu leiden. Diese wurden nach dem Wechsel auf die weiterführende Schule immer öfter, bis zu einem Höhepunkt von einem Vorfall pro Monat.
Hier bin ich zu einem Neurologen gegangen, der eine Migräne ohne Aura diagnostiziert hat. Ich kann mich hier jedoch nicht daran erinnern, dass der Neurologe mit mir über Symptome einer Aura (Sichtstörungen usw.) geredet hat. Aufgrund meines medikamentenscheuen Vaters habe ich die Kopfschmerzen nur selten, und wenn dann mit unzureichender Dosis von Ibuprofen behandelt (200mg, viel zu wenig für einen hoch gewachsenen 13-Jährigen). Der mäßige Erfolg von Ibuprofen 200 wurde hier ins Protokoll aufgenommen. Hierauf wurde Ibuprofen 600 verschrieben. Ins Protokoll wurde aufgenommen, dass bei fehlendem Erfolg des Ibuprofens stärkere Schmerzmittel und Migränespezifische Medikamente in Erwägung gezogen werden sollten. Zuletzt wurde auch ein MRT vom Gehirn gemacht, ohne Befund.
Seit dem Besuch beim Neurologen haben sich die Vorfälle nun immer weiter beruhigt, auf mittlerweile etwa einen Vorfall jede vier Monate und in leichterem Umfang. Mit Ibuprofen 600 lassen sich die Kopfschmerzen immer behandeln, Bedarf an anderen Medikamenten habe ich nicht.
Bei meinem ersten Erscheinen bei meiner Fliegerärztin wurde ich bezuglich meiner Migräne nach der Aura gefragt. Zu dem Zeitpunkt wusste ich garnicht, was eine Aura ist. Auf Nachfrage erkärte Sie, ob ich die Migräne "kommen sehe". Migränen bahnen sich bei mir für ca. 60min vor den Schmerzen an, ich beantwortete die Frage dementsprechent. Jetzt bin ich garnicht mehr sicher, ob ich eine Aura habe und werde versuchen das beim nächsten Besuch beim Neurologen abzuklären.
Weitere Fragen, Hinweise oder Aussagen zur Migräne bezuglich der Flugtauglichkeit gab es bis zum Ergebnis der Zweitüberprüfung nicht. Im Weiteren hat das LBA bei der Beantragung der Zweitüberprüfung mitgeteilt, dass es nicht nach Aktenlage entscheiden kann und weitere Untersuchungen beantragen wird. Bis zum Ergebnis traf jedoch keine Anfrage nach weiteren Befunden ein.
In der Bergündung der Fluguntauglichkeit beschreibt das LBA die Kopfschmerzen als "hochintensiv" und "eine analgetische Behandlung nur unzureichend Ansprechend", was in keinem Fall meinen momentanen Zustand widerspiegelt. Hier ist das LBA davon überzeugt, dass durch die Kopfschmerzen bei mir ein Risiko zur "sudden incapacitation" gegeben ist. Ich bin davon nicht überzeugt, alleine schon durch meine 250 Starts mit Fluglehrer, wo ich kein einziges Mal auch nur Kopfschmerzen im Flugzeug hatte.
Hier nochmal der relevante Aussschnitt aus den AMC (auch hilfreich, dass das LBA nur eine veraltete Version auf seiner Website verlinkt, die garnicht auf Migräne eingeht):
(c) Migraine
Applicants with an established diagnosis of migraine or other severe periodic headaches likely
to cause a hazard to flight safety should be assessed as unfit. A fit assessment may be
considered after full evaluation. The evaluation should take into account at least the following:
auras, visual field loss, frequency, severity, and therapy. Appropriate limitation(s) may apply.
Jetzt war ich beim Anwalt und habe mit dessen Hilfe der Zweitüberprüfung widersprochen und eine Kopie meiner Aktenlage beim LBA beantragt. Bisher lässt sich das LBA hiermit wie sonst auch seine Zeit. Danach muss ich versuchen, die bei mir nie in Person durchgeführte "full evaluation" nachzuholen.
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