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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Günther Herzig [alekto]




Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Landtagsvize Gantzer: Was schert uns das Grundgesetz ?!
26. August 2005: Von Günther Herzig an 
Genau so habe ich mir das vorgestellt.
Immerhin hat es lange gedauert.
Ich verzichte nicht nur darauf, andere Meinungen verbal unterzupflügen, sondern jetzt auch weiter Äußerungen abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Landtagsvize Gantzer: Was schert uns das Grundgesetz ?!
23. August 2005: Von Günther Herzig an 
Ist das etwa gewünscht, Moslems des Landes zu verweisen, eventuell sogar Moslems mit deutschem Pass? Das läßt ja nun wirklich die Verfassung nicht zu.
Natürlich glaube ich das nicht, noch dazu, wenn Sie sich auf eine liberale (Grund-)haltung berufen, was ich übrigens auch tue.
Da es aber nicht nur Bürger mit einer liberalen Haltung gibt, da es ein nicht zu leugnendes Bedrohungspotential gibt (New York, Madrid, London, Bali, Ägypten und noch mehr)hilft die liberale Haltung allein nicht. Ich kann sie mir vorstellen im Sinne eines Korrektivs, wenn andere zu übertreiben drohen.
Meiner Überzeugung nach würden weder Beckstein noch Schily als Privatpersonen für übertriebene Sicherheitsgesetze eintreten; als Minister sind sie aber auch nicht nur für sich und ihre Angehörigen veranwortlich, sondern für alle.
Wenn schon präventive Maßnahmen, dann keine halben, ob wir das mögen oder nicht. Und deshalb ist es nicht falsch auch über Luftsicherheit nachzudenken. Gemeint sind dabei durch mich nicht die unvermeidlichen Sprechblasen eines Bundesministers für Verkehr.

Irgendeiner wird auch noch auf die Idee kommen, das Flugbenzin derart zu besteuern, dass es den Terroristen zu teuer wird.
g.h. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Landtagsvize Gantzer: Was schert uns das Grundgesetz ?!
22. August 2005: Von Günther Herzig an Axel Kohout
Die Frage der Rechtmäßigkeit muß nicht für jedermann überzeugend gelöst sein.
Wären alle Bescheide unverhältnismäßig und rechtswidrig, könnte man keinen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht verlieren. Ich erinnere mich aber schon von verlorengegangenen Prozessen vor dem Verwaltungsgericht gehört zu haben.
Das Grundgesetz beinhaltet eine Rechtsweggarantie. Jegliches behördliches Handeln ist überprüfbar. Wer es nicht glaubt, kann es ausprobieren.
mfg [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Landtagsvize Gantzer: Was schert uns das Grundgesetz ?!
22. August 2005: Von Günther Herzig an Jan Brill
Als das Grundgesetz beraten wurde, gab es Bedrohungen, wie sie jetzt möglich sind, noch nicht oder nicht in den heutigen Dimensionen. Ich meine alle möglichen Arten von Bedrohungen, so zum Beispiel die Vogelgrippe. Dass wir uns auf Bedrohungen dieser Art einzurichten haben, durch präventiven Hausarrest für unschuldige Hühner noch unschuldigerer Hühnerhalter, bestreitet wahrscheinlich niemand, auch keiner der wackeren Piloten und Flugzeughalter, die sich so gern unter Generalverdacht gestellt sehen. Sollte das Grundgesetz des Jahres 1949 geändert werden müssen, weil die Väter des Grundgesetzes diese Gefahr nicht kannten, auch nicht ahnen mußten, dass sich eine derartige Gefahr irgendwann in der Zukunft realisieren würde, wäre sicher jeder damit einverstanden.
Das Luftsicherungsgesetz stellt niemanden unter Verdacht und auch nicht ganze gesellschaftliche Gruppen unter Generalverdacht. Es beabsichtigt, tauglich oder nicht tauglich, abstrakte Risiken, die sich aus der Natur eines Luftfahrzeuges ergeben können, zu minimieren.
Auch die Amerikaner haben es nicht vermocht zu unterbinden, dass Terroristen in den Staaten selbst Flugunterricht nahmen, um dann mit den erworbenen Kenntnissen das zu tun, was dann ja tatsächlich geschehen ist.
Also darf die Gesellschaft erwarten, dass sich der Staat mit einer nicht mehr nur theoretischen Gefahr auseinandersetzt und Lösungen sucht.
Ob nun ein kleines Flugzeug durch Radar rechtzeitig erfasst werden kann oder nicht, ob das Anfliegen eines Ziels durch Abdrängen mittels Hubschraubern unterbunden werden kann oder nicht,ob ein im gesperrten Luftraum befindliches Luftfahrzeug abgeschossen werden kann oder sollte, darauf kommt es doch tatsächlich gar nicht an.
Es kommt nur darauf an auf mögliche Szenarien so gut wie möglich vorbereitet zu sein.
Dazu muß aber dann gehören,dass Luftfahrzeuge in unserem Luftraum so schnell wie möglich identifiziert werden können, eher möglich, wenn entsprechende Abfrage- und Kontrollmöglichkeiten bereits vor dem Start zu beachten sind. Andersherum: kann ein Flugzeug nicht bereits sehr früh durch Ansprechen und Einsatz sonstiger Technik identifiziert werden, muß das ein stärker werdendes Indiz bedeuten, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist.
Der Straßenverkehr kennt den öffentlich-rechtlichen Begriff der Zuverlässigkeit, ein Begriff der auch in sehr vielen unterschiedlichen rechtlichen Bereichen eine Rolle spielt, so auch im Waffenrecht oder beim Betreiben eines gastronomischen Betriebes. Wir sind sicherlich alle damit einverstanden, dass das so ist, wollen wir doch nicht mit jemandem konfrontiert sein, der trotz erheblicher charakterlicher Mängel eine Waffe führt, mit der er mich erschiessen kann. Ein Gastwirt ist unzuverlässig, wenn ich mir in seinem Betrieb mangels Hygiene eine schwere, vielleicht tödliche Krankheit holen kann.
Und trotzdem wird es immer wieder Personen geben, deren Unzuverlässigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Sinne erst erkannt wird, wenn schon etwas passiert ist.
Weil das so ist, muß eine ganz allgemeine Vorsorge auch dem Einsatz von Mitteln gelten, die ohne jede weitere Wertung gefährlich sein können, wenn sie durch Personen bedient werden, die vielleicht dann und erstmals offenbaren, dass sie nicht zuverlässig sind.
Dazu gehören nun einmal Fahrzeuge, PKW's, Motorräder, Schiffe, aber eben auch Fluzeuge, kurz Fahrzeuge für deren Betrieb auch nicht mehr eine BGB-Haftung ausreicht, sondern für die die sogenannte Gefährdungshaftung gilt.
Allein das Anlassen eines Automotors macht aus einem technischen Gerät ein gefährliches Werkzeug und führt zur Realisierung der sogenannten Betriebsgefahr.
Wenn ich unterstelle, dass es ein Luftsicherungsgesetz geben kann, mit dessen Hilfe öfter als nur selten unterbunden werden kann, dass eine abstrakte Gefahr zu einer konkreten wird, hat dieses Gesetz seine Berechtigung. Wenn diejenigen, die sich hier nicht nur sachlich äußern, das Pech haben, ein gefährliches Werkzeug in der Luft zu bewegen, so sollten sie selbst das stärkste Interesse haben, dass der unmaßgebliche Rest der Bevölkerung sich trotzdem so sicher, wie möglich fühlt, auch wenn das mit der einen oder anderen Einschränkung verbunden ist. Je bereitwilliger die Betroffenen an Lösungen mitarbeiten, die zu mehr Sicherheit, vielleicht auch nur durch die Bevölkerung gefühlte Sicherheit führen, desto sparsamer können die staatlichen Eingriffe sein. Empörte Aufschreie in öffentlichen Foren fördern wohl eher die Ansicht, dass Flugzeughalter als elitärer Teil der Gesellschaft, weil sie sich über den Rest erheben können (Ironie), ein schwer abzuschätzendes Risiko darstellen.

Übrigens verstehe ich die anzügliche Bemerkung nicht, der Landtagsvizepräsident schere sich nicht um das Grundgesetz.
Falls es der Lebenswirklichkeit entsprechen sollte, dass etwas gesetzlich zu regeln ist, muss es eben geregelt werden, auch wenn dabei das Grundgesetz aus dem Jahre 1949 geändert werden muß. Genügend Beispiele für notwendige, wichtige und sinnvolle Änderungen des Grundgesetzes in der Vergangenheit kennen wir alle, oder etwa nicht?
mfg [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Pilot und Flugzeug interveniert gegen Überreaktionen und Medienhype
25. Juli 2005: Von Günther Herzig an 
Warum soll eigentlich nicht Vorsorge dafür getroffen werden, dass sich derartige Zwischenfälle nach Möglichkeit nicht wieder ereignen? Nur weil der Schutz bestimmter Objekte vielleicht nicht zu 100 % organisierbar ist, muß doch auf Regelungen nicht verzichtet werden, unabhängig davon, dass tatsächlich momentan allerlei fragwürdige Forderungen erhoben werden. In den USA denkt man insofern wohl anders. Mir ist es lieber, wenn das Risiko vermieden wird, soweit es sich vermeiden läßt. Ein Autofahrer hat doch auch keine Möglichkeit in beliebige Bereiche einzufahren, wenn dies verboten ist. Oder sind Piloten, was immer sie auch fliegen, charakterlich unangreifbar, sodass von ihnen keine Gefahr ausgehen kann?
Das war natürlich nur rethorisch gefragt, haben uns doch Herr Atta und Kumpane etwas anderes gelehrt. Wenn schon eine Rucksackbombe Wirkungen entfalten kann, wie es zuletzt in London zu beobachten war, kann auch der Pilot eines Ultraleichtflugzeuges für Schäden sorgen, die besser nicht eintreten, sogar wenn dabei kein Wolkenkratzer einstürzt.
mfg A [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Flugzeugbau | Beitrag zu Neues von der TT 62
24. Februar 2005: Von Günther Herzig an Hubert Kristen


Flugzeugbau | Beitrag zu fliegt die TT62 noch vor der nächsten ILA ?
23. August 2004: Von Günther Herzig an Hubert Kristen
Das Flugzeug fliegt! Demnächst! [Beitrag im Zusammenhang lesen]

7 Beiträge Seite 1 von 1

 

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