Hallo zusammen,
wir hatten in unserem Flugverein kürzlich eine Diskussion zum Thema der 90 Tage Regel. Wir wurden uns nicht einig, da keiner eine sichere Antwort hatte. Auch Recherchen im Internet brachten nicht das gewünschte sichere Ergebnis, sondern eher noch mehr Verwirrung. Vielleicht gibt es ja hier einen gesetzes-sicheren Kollegen, der uns unterstützen kann.
Folgender Fall:
Ein recht junger und unerfahrener Pilot mit PPL(A) ist seit etwas mehr als 3 Monaten nicht mehr geflogen. Er muss also 3 Starts alleine absolvieren, damit er wieder Passagiere mitnehmen darf.
Nun würde er aber gerne einen Fluglehrer mitnehmen, da er schon so lange nicht mehr in der Luft war.
Die Hauptfrage war nun:
Darf ein FI(A) (LAPL only - ohne CRI) einen PPL(A) Inhaber als Fluglehrer begleiten oder zählt dieser Fluglehrer (aufgrund unzureichender Berechtigung) als Gast und darf nicht mitfliegen? Im Gesetzestext liest man, dass der Fluglehrer die passende Berechtigung benötigt. Aber ist diese als LAPL Lehrer vorhanden?
Zweites Thema - was durch die Recherchen im Internet aufgekommen ist:
Es kam im Internet in einem Beitrag noch der folgende Hinweis, bei dem ich aber eher denke, dass das falsch ist: Wenn ein Flug als Schulflug durchgeführt wird, dann ist der FI automatisch der PIC und damit wären die 3 Starts nicht erfüllt, da die 3 Starts als PIC durchgeführt werden müssen. Das würde bedeuten, der Scheininhaber würde vorab mit Fluglehrer diverse Übungen durchführen, um sich "wieder sicher" zu fühlen und danach 3 Starts alleine durchführen müssen, um seine Passagierberechtigung wieder zu erlangen.
Vielleicht kann ja jemand etwas Licht ins Dunkle bringen.
Danke vorab für die Mühe
Grüße, Alex
[Beitrag im Zusammenhang lesen]