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Alle Beiträge von: Werner Jakobi [allien]
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hoi, allen P+F lesern einen Gruß, zum Fall oben, auch mir ist eine Latte abgeschmiert, heißt Kurbelwellenabscherung. (70er Jahre) Habe das in der MAT.-Prüfanstalt nachprüfen lassen, da ich dachte es handle sich vielleicht um einen Schaden, der bei einer ehemaligen Bodenberührung des Props entstanden ist. (Hatte das Flugzeug von einer ehemaligen Freundin der Elli Beinhorn erstanden) Haben dann festgestellt, (war ein O-360 mit Festprop)das in dem Hohlraum, der bei Verstellprops mit Öl gefüllt wird, Kondenswasser entstanden sein muss, was zu Korrossion von innen heraus geführt, und letzlich den Spiralbruch verursacht hat, dieses Problem haben übringens alle für Verstellprop vorgerichteten Props, die dann keinen Verstellbetrieb fahren. Soweit ich weiss, wurden dann bei einigen KW dieser Hohlraum nachträglich mit Kunststoff ausgegossen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Du schreibst vom Spitzelstaat, bitte ließ mal unsere Recherche zu unseren Bundeswehrsoldaten, wenn es Dir dann nicht die Schuhe auszieht, weiss ich auch nicht weiter. www.zeit-fragen.ch [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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möchte auch meinen Senf dazugeben, habe meine M20J gut bewegen können und einen Teil (Weg zur Arbeit 300km und div.) bei der Steuer absetzen können, bin dabei auf 100-150h gekommen. Chartern kam nie in Frage, das Teil mußte parat sein. Hab wegen der Steuer sehr genau gerechnet bin so privat gerechnet ohne Rücklagen und Abschreibung bei 120 - 160.-/h (geschäftlich gerechnet waren das mehr wie 250.-!! nicht etwa DM) gelandet. Wenn Du einen gut funktionierenden Verein oder Verscharterer in der Nähe hast und flexibel genug bist, ist Verchartern (Asche über mein Haupt) allemal reibungsloser und bequemer und billiger. Jetzt hab ich aufgehört zu arbeiten, Folge: Kosten explodieren wegen der wenigen Flugstunden, Du kommst um den festen Anteil kaum herum, (Halle, Versicherung, JNP, Handling) Je nachdem, wo Du wohnst bietet sich als Alternative ein Haltergemeinschaft an. Da sind die festen Kosten schnell mal halbiert oder sogar gedrittelt. Mal soweit in Kürze. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo, nochmal an alle, die sich für meine Sache interessieren, die Versicherung hatte ja jetzt 25t überwiesen, mit einer Anschlussnote. Der Makler eröffnete mir jetzt, ich hätte mit meinem Net-Auftritt ihm Schaden zugefügt, obwohl er sich sehr für mich eingesetzt hätte, ein weiteres Gespräch erübrige sich. Alleine die Kosten, die die Versicherung jetzt schon verursacht hat durch das "Herrichten für den Sachverständigen, Überführen, Auseinanderbauen etc." belaufen sich auf 10t, die Anwältin legte mir eher ein Aufgeben nahe. Ich blicke da ehrlich gesagt zu wenig durch. Suche jetzt einen Anwalt der mit gehörigem Wissen um diese Problematik die Sache anfasst. Ist doch eigenartig, warum das jedesmal ähnlich verläuft und sich Versicherungen absichtlich zusätzliche Kosten genehmigen, statt einen "Fall" ordnungsgemäss abzuschließen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wie Ihr sicher noch wisst, hatte ich einen Landeunfall mit meiner Mooney in Süddeutschland. Ihr seid natürlich interessiert wie's weitergegangen ist. Geendet hatte mein Bericht damit, dass ein Gutachter den Wiederbeschaffungswert auf 50.000 (für Ihn Totalschaden, ist selber Flieger) gesetzt hatte (eigentlich eine Farce, HSI, Autopilot, IFR bis FL100, Garmin155, alles aufgeschaltet, allerdings 1650h von 2000h auf dem Motor) Egal, unter 60t nach meiner Recherche nix zu finden. Versicherungswert war 60t, Rep. sollte 57t kosten. Versicherung hat jetzt einfach 25t wegen Totalschaden überwiesen. Restwert sei 20t, 5t=Eigenbeteiligung. Habe einen RA eingesetzt, der die Gesamtrechnungssumme für die Reparatur gefordert hat. RA meint, das über die Vers.summe hinaus (bis 130%) gezahlt werden muss, falls Rep. höher kommt. Bin etwas verunsichert, wie das weitergehen soll. Eine Wiederverwertung des Restwertes soll auch ich übernehmen. Das Flugzeug ist bis auf die Blessuren in ausgezeichnetem Zustand und sollte unbedingt repariert werden, wie verbindlich sind denn solche ca. Reparaturwerte? Da kann doch ohne Weiteres 50 oder 65 später herauskommen? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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nochmal, herzlichen Dank an alle, hat mein Selbstvertrauen wieder auf Trapp gebracht, heute ging ein Brief vom Fachanwalt raus und ich bin gespannt, ob wir die Kuh nicht bald vom Eis haben. Ich werde, da das hier so nett verlaufen ist, Euch auf den Laufenden halten. Mein Besteben ist ja wie gesagt, den Flieger reparieren und mit einigen Mehrkosten z.B. den Motor auf null std. bringen zu lassen, was vielleicht einen echten Mehrwert für den Flieger bringt, da die Versicherung sich ja mit dem Schockloading am Motor beteiligt und der Prob. (war eine Asphaltbahn) ja auch erneuert werden muss. Vielen Dank nochmal allen, und wenn jemand noch einen Tip hat..... sehr gerne. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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is alles sehr hilfreich, was Ihr schreibt, erstmal vielen Dank an alle, auch aus meiner Sicht ist der Wiederbeschaffungswert massgebend, aber ich kenne eben keine Urteile, die Vers. scheinen sich immer rechtzeitig zu vergleichen. Sie wollen weiter Versicherungen verkaufen, und irgendwie einigt man sich. Bin selbst gespannt, habe jetzt einen RA für das erste Schreiben engagiert. Im wesentlichen geht es tatsächlich nur um die Reparatur durchzusetzen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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....Garmin 155 und IFR bis Fl 100, HSI usw., da kann ich doch nicht einfach auf'ne 172 umsteigen, weil ich mein Geld nicht bekomme. Die Versicherungssumme war mit der Vers. nach umfangreicher Recherche als feste Taxe festgelegt, warum dann überhaupt die andere Wertstellung? Ich möchte natürlich unbedingt reparieren zumal der Schaden mit unter 60t festgestellt wurde, und die Bedingungen bis zu diesem Wert von Teilschaden ausgehen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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genau, das habe ich Ihn auch gefragt, ist übrigens Flieger, traurig, aber ich muss da wohl durch, habe jetzt den Aeromarkt durchgekämmt (2 Jahre) und von allen Mooneyseiten Kopien gemacht, hoffe, die Vers. lenkt ein. Unter 60 ist es reine Illusion, einzig das Bj. und die Std 76/1600 waren natürlich schon Kriterien, aber 2achsiger S-Tec,.......... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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heute habe ich ein weiteres Angebot der Vers. erhalten, 30t würde man zahlen, und ich soll mich um den Restwert von (angeblich 20t) selbst kümmern. Also zuzügl. Selbstbeteiligung wären wir bereits bei 55t (mehr oder weniger anerkanntem Schaden), falls ich einen Totalschaden anerkenne. Das heißt aber im Klartext die Vers. will weiterhin nur 30t statt über 50t für eine angemessene Reparatur zahlen. Ein "Kaufmann" sieht die Zahlen und sagt ok, sei froh. Ich möchte entsprechend den Vers.-bedingungen meinen Flieger reparieren. Weiss nicht, wie es Ihnen (Euch) geht, ich würde meinen Flieger gerne repariert sehen, zumal die Versicherungssumme nicht erreicht ist mit der Reparatur von etwa 55t und ein gleichwertiges Flugzeug unter 60t (eine Mooney M20j mit allem was das Fliegen schön macht) garantiert nicht zu erhalten ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nabend, Herr Uhlhorn, ich schreibe eigentlich sonst verständlich und ausführlich genug um die wichtigsten Infos für eine mögliche Stellungnahme zu geben, lange Texte sind oft ein Greuel und mit Füllworten vollgestopft, aber Ihre Annahme ist sicher richtig. Sie haben ja bereits sehr viele Beiträge hier geschrieben. Gedankensprünge kann ich nicht eigentlich nicht erkennen, aber was wollte ich? 1. Ist die "Unterstellung" der Vers. haltbar, dass bei nicht ausgefahrenem Fahrwerk (und keiner Ausrede) grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann? 2. Der SV hat 57t Schadenssumme berechnet. Die Versicherungssumme beträgt Wiederbeschaffungswert 60t + Bergung, als "fester Taxwert" (mit der Versicherung errechnet) ausgewiesen. Der Sachverständige hat einen Marktwert von 50t festgelegt. Somit lt. Gutachten "wirtschaftlicher Totalschaden" Restwert des LFZ (lt. Gutachter) 20t. Somit möchte die Versicherung lediglich die Differenz zwischen Restwert "den ich ja erzielen könnte" und dem Gutachtertaxwert minus Selbstbehalt bezahlen. Das sind 25t. Ist das so verständlicher? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Lieber Herr Suter, einfach mal glauben, was da steht, Selbstkritik ist genügend da, das können Sie mir glauben. Eine Menge Flieger kamen mir zur Hilfe und der beste Kommentar war, vergessen Sie es, Sie haben es hinter sich. Sowas kann passieren und ist außerordentlich vielen Piloten schon passiert. Vielleicht war es ein Fehler, diese Sache in ein Fliegerforum zu stellen. Aber vielleicht ist ja mein Anliegen nicht gut formuliert, es gibt den Spruch, eine Krähe hackt der anderen......... Was glauben sie, was ein weiterer "unabhängiger" Sachverständiger rausfindet? Die AOPA hat sich mir nach langen Jahren Mitgliedschaft als Zahnlos dagestellt, ich konnte Heiko Teegen in dieser Beziehung immer nur zustimmen. Und gute Rechtsanwälte bei einer so "kleinen" Sache? da gehört Idealismus hin und steht und fällt mit meiner Zuarbeit. Darum hatte ich angefragt ob man jemanden weiss, mit dem man "beste" Erfahrungen im Süddeutschen Raum gemacht hat. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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vielen Dank, für Deine Meinung, ich sehe das auch so, wollte eigentlich RA usw. umgehen. Es ist nicht die MA-Maschine. Hat jemand etwas ähnliches erlebt und wie ist das ausgegangen? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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genau das meine ich auch, ............... aber Versicherungen suchen halt nach Gründen nicht zu zahlen. Um jetzt nicht wieder RA und SV einschalten zu müssen, suche ich nach Entscheidungen, oder nach Leuten die das durchgemacht haben. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Warum dieser Titel, unter den untengenannten Umständen, muss ich die Fliegerei an den Nagel hängen, wenn ich nicht durch Euch eines Besseren belehrt werde.
Trotz "Griffe kloppen", fliege seit 75, ist es mir gelungen mein Flugzeug ohne Fahrwerk an den Boden zu bringen, Fahrwerk war nicht draussen.
Hatte das "Ausfahren zurückgestellt", wegen dem saudummen engen Anflug (übrigens original Platzrunde) mittels Steilkurve und nachher scheinbar den Hebel nicht mehr betätigt.
Nach Anheben des Fliegers, könnte ich das Fahrwerk ausfahren und an einen sicheren Ort rollen. Da so etwas "schonmal" passiert sein soll, ein paar Fragen. Die Münchner Versicherungsagentur "toller Internetauftritt" meint, grobe Fahrlässigkeit komme in Frage.
1. Frage, ist das so?
Versicherungssumme war 60t, Wiederbeschaffungswert in EU bei 60-70t, beobachte den Markt wie meine Fliegerkollegen seit langem, lt. Sachverständigem "Marktwert ca. 50t, Blue Book etc."
2. Frage: wegen 10t zweiten Sachverständigen einschalten?
Reparaturaufwand lt. SV beträgt ca.57t also lt. Sachverständigen Totalschaden. Bezug auf "seinen" Marktwert. Versicherung möchte nun Restwert 20t und Differenz 25t abrechnen 5t-Selbstbehalt.
Für 45-50t liesse sich das Flugzeug reparieren. Bergung 2t, neuer Prob 7t, Schockloading 7t, neue Kurbelwelle 10t, Blecharbeiten, Aus- und Einbauten 15t
3. Frage Versicherung wird sich zurücklehnen, was machen, hab eigentlich was dagegen, Rechtsbeistand zu holen, kostet nur wieder zus. Geld?
Text Versicherung: Bei Totalschaden (wenn es denn einer ist) ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert....... Es wurde kein Taxwert vereinbart lt. Versicherungsschein. letzte Frage: für mich eigentlich klar, was zu geschehen hat, Versich: möglichst wenig zahlen 25t, ich: möchte reparieren, da es sich (höchstens) um einen Teilschadensfall handelt. Komme ich ohne Anwälte und Sachverständige weiter?
Mal soweit, oder wisst Ihr jemanden, der in meinem Sinne die Sache angehen würde, ist im süddeutschen Raum. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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