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Alle Beiträge von: Andreas Faulhaber [beechboy]
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26 Beiträge Seite 1 von 2
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Hallo Herr Gill, ich chartere im Moment regelmäßig eine TB 200 XL, die hat zulassungsmäßig auch 5 Sitzplätze und damit auf der Rückbank auch drei Gurte. Die TB 200 ist vergleichbar mit der TB 20, hat aber kein Einziehfahrwerk und hat den Lycoming IO 360 mit 200 PS. Geht bei 75% Reiseleistung ca 110 kt TAS MTOW: 1150 kg Leer: 745 kg (Allerdings noch variabel je nach Ausstattung) Zulad. 405 kg
volle Tanks: 210 ltr. ausfliegbar 206 ltr. Sprit: 147 kg verbleiben: 258 kg für Personen und Gepäck bei vollen Tanks Das sollte für ´nen Sonntagsausflug mit Familie reichen. Kommt aber drauf an, was man vorhat... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo, eine Passagierhaftpflicht halte ich aber, auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt, bei der Mitnahme von Passagieren (auch wenn es sich ausschließlich um Familie und Freunde handelt) für sehr empfehlenswert. Denn es gibt ja im Falle eines Unfalls noch weitere Anspruchsteller als die geschädigte Person selbst. Nämlich Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Pflegekassen, Rentenversicherungen. Alle diese können Schadenersatz geltend machen, wenn Personen in dem Flugzeug zu Schaden gekommen sind. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich wäre natürlich sehr gern zu der Verhandlung gekommen, die Entfernung war mir aber zu groß, ich beobachte die Sache natürlich und freue mich über jeden Erfolg. Ich bin nämlich auch Verweigerer, habe aber nach der Verweigerung außer dem Brief, dass man sich zu gegebener Zeit wieder melden werde noch nichts gehört. Ich bin in Niedersachsen ansässig, ich habe den Eindruck, dass man hier die Gerichtsverfahren auch zunächst beobachtet, um sich nicht selbst in die Nesseln zu setzen.
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Stock, das sehe ich ähnlich, ich warte nun erstmal ab, was geschehen wird. Auf jeden Fall weigere ich mich auch, diesen Antrag zu stellen. zu 1. Das schwierigste Problem für mich, soll ja in der Nähe sein, muss Fachkenntnis haben und noch wichtiger , muss engagiert sein! zu 2. Mit der Rechtsschutzversicherung habe ich schon Kontakt aufgenonmmen, sie haben zunächst für die juristische (Erst-)Beratung die Deckungszusage erteilt. Sie muss sie aber auch für den aus dem Widerruf der Lizenz (oder andere Zwangsmaßnahmen) entstehenden Rechtsstreit übernehmen, da es sich hier um Verwaltungsrecht in Verkehrssachen handelt, dies wurde im Telefongespräch schon von der Rechtsschutzversicherung bestätigt (alles hängt natürlich von dem Rechtsschutztarif ab). Bei mir handelt es sich um den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbständige nach §26 der ARB 2000 der Auxilia Rechtsschutzversicherung. Darin enthalten ist nach Abs. 3 der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Nach Absatz 5 sind Motorfahrzeuge im Sinne dieser Bestimmung solche zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Mit diesen Bedingungen könnten allerdings Segelflieger evtl. Probleme bekommen. Ich gehe somit durch diese Rückendeckung zumindest nur das finanzielle Risiko der Selbstbeteiligung in Höhe von 125 EUR ein. Ich empfehle jedem, seine Bedingungen dahingehend genau zu prüfen, da die Gesellschaften seit der europäischen Öffnung in der Gestaltung der Bedingungen ziemlich frei sind. zu 3. Schadenersatzanspruch eher nein. Aussage meines Anwalts: "Schadensersatzansprüche darüber hinaus halte ich für fraglich, da die Gerichte bei der Begründung von Amtshaftungsansprüchen, und um solche müsste es sich handeln, sehr zurückhaltend sind und man den zuständigen Beamten wohl keinen Vorwurf machen kann, wenn Sie auf ausdrückliche ministerielle Weisung ein Gesetz weiterhin anwenden, solange eine Verfassungsmäßigkeit „nur“ fraglich ist und das Gesetz noch nicht aufgehoben wurde."
Viele Grüße
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Stock, es ist natürlich nicht ausgeschlossen, ja vielleicht sogar warscheinlich, dass die Beamten in Wolfenbüttel gezwungen werden, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Gegen diese würde ich mich dann natürlich auch zur Wehr setzen. Allerdings scheinen Sie durch "Zeitspiel" und "Nichtergreifung der härtesten Maßnahme (Lizenzwiderruf mit Sofortvollzug)" sondern z.B. Zwangsgeld mit Widerspruchsrecht die Sache nicht so dramatisch verlaufen zu lassen. Da es ja keine Durchführungsverordnung gibt wonach der Widerruf mit Sofortvollzug zwingend ist, haben die Luftsicherheitsbehörden, denke ich, auch da etwas Spielraum.
Ich finde es jedenfalls gut, dass sich der Widerstand in so vielen Arten darstellt.
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Stock, habe heute mit Herrn Habermann in Wolfenbüttel ein nettes Gespräch am Telefon gehabt. Die Beamten in Wolfenbüttel scheinen offensichtlich mit ihrer Einstellung auf unserer Seite zu stehen. Der Brief soll sagen, dass zunächst erstmal abgewartet wird und gar nichts passiert (soll heissen, sie handeln erst weiter auf Druck von oben). Einen Widerruf meiner Lizenz mit Sofortvollzug Anfang Februar habe ich den Aussagen von Herrn Habermann zu Folge auf keinen Fall zu erwarten. Ich hatte den Eindruck, dass sie selber sich eigentlich mehr Widerspruch erhofften, es hätten aber erst vier Piloten den Antrag verweigert. Allerdings läuft die Antragsfrist noch bis zum 31.01.2006. Ich hoffe, dass dies noch mehrere Piloten aus Niedersachsen lesen, die im Zweifel sind, was sie machen sollten und nun den Antag verweigern.
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Stock, das ist ja eine richtig ausführliche Antwort.
Auf folgendes Schreiben an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr:
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Ihr Schreiben vom 28.10.2005 mit Ihrem Zeichen: 6.303 83
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin grundsätzlich nicht bereit, einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz zu stellen.
Begründung: Das Gesetz wurde mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen, die ZÜP verstößt gegen die Grundrechte die ZÜP verstößt gegen Datenschutzrecht, die ZÜP ist in meinem konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig das Verfahren wurde ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung begonnen.
Ich beantrage daher hiermit, das Verfahren bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und verweise auf die dieses Gesetz betreffenden anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und insbesondere die ZÜP betreffende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Az.: 2 B 247 / 05 und dem Verwaltungsgericht Minden Az.: 3 L 735/ 05 .
Mit freundlichen Grüßen
bekam ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Faulhaber,
Ihr Schreiben vom 11.11.2005 liegt mir vor. Nach Ablauf der Antragsfrist, werde ich bezüglich der erforderlichen Luftsicherheitsüberprüfung Sie über die weitere Verfahrensweise informieren.
Mit freundlichem Gruß
Was soll man nun davon halten? Ist die Information dann gleich der Widerruf der Lizenz mit Sofortvollzug, setzt man eine neue Frist oder wartet man den Termin im Februar beim Verfassungsgericht ab und hofft, dass man dann gar nicht mehr auf dem Antrag bestehen muß?
Nun, ich werde den Herrn vom Amt mal fragen...
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo zusammen, wir haben aus unserer Haltergemeinschaft mit drei etwa gleich lautenden Schreiben geantwortet: ###-MYBR-###Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) Ihr Schreiben vom 28.10.2005 mit Ihrem Zeichen: 6.303 83
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin grundsätzlich nicht bereit, einen Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach $ 7 Luftsicherheitsgesetz zu stellen.
Begründung: Das Gesetz wurde mangels Bundesratszustimmung nicht rechtmäßig erlassen, die ZÜP verstößt gegen die Grundrechte die ZÜP verstößt gegen Datenschutzrecht, die ZÜP ist in meinem konkreten Einzelfall nicht verhältnismäßig das Verfahren wurde ohne die nach § 17 LuftSiG erforderliche Verordnung begonnen.
Ich beantrage daher hiermit, das Verfahren bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und verweise auf die dieses Gesetz betreffenden anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und insbesondere die ZÜP betreffende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig Az.: 2 B 247 / 05 und dem Verwaltungsgericht Minden Az.: 3 L 735/ 05 .
Mit freundlichen Grüßen
Da für meinen Wohnort auch das Verwaltungsbericht Braunschweig zuständig ist, hoffe ich, dass die Wolfenbüttler "einsichtig" sind. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Henry, da haben Sie mich anscheinend missverstanden, ich will auch keinen neuen Verein oder Verband haben. Aber irgeneinen Namen muß das Kind ja haben. Ich meine halt eine Stelle, die Geld einsammelt und verwaltet, eine PR-Agentur beauftragt, Zeitungsannocen vor der Wahl schaltet (auch die Parteien beim Namen nennt, die die Bürgerrechte verteidigen wollen und dieses Thema zum Wahlkampfthema macht), evtl. Werbespots im Fernsehen plaziert, Interviews in den Medien lanciert, sich darum bemüht, unsere Ansichten in die Bevölkerung zu transportieren oder vielleicht einen Piloten findet, der sowieso seine Lizenz nicht mehr verlängern will (oder einen ausländischen Piloten, dem man in Deutschland nicht die Lizenz entziehen kann) und als letzte Aktion einen Rundflug über dem Regierungsvirtel durchführt (So ´ne art Matthias Rust in Berlin), und dies im nachhinein auch als solche PR-Aktion offensiv verkauft. Sie sehen, das kostet natürlich ´ne Menge Geld, das muß jemand in die Hand nehmen, man kann diese Stelle auch Werbeagentur nennen und als Privatfirma oder als Stiftung "gründen". Da kenne ich mich halt auch nicht aus, was am günstigsten wäre. Das hat zusätzlich aber noch den postiven Nebeneffekt, dass es Arbeitsplätze schafft. Aber diesen Service wollte ich den jetzt Regierenden eigentlich gar nicht leisten, die glauben dann wieder, sie hätten das durch ihre Politik geschafft (haben sie ja auch)! :-)
Hier im Forum können wir uns die Köpfe heiss schreiben, wir sind fast alle ungefähr der gleichen Meinung, aber diese Meinung kommt nicht beim Wahlvolk an, die merken gar nicht, dass die Bürgerrechte immer schneller den Bach runter gehen!
Beechboy [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Brill, zunächst mal sehr herzlichen Dank für Ihr Engagement! Nur leider wird all dieses nicht zu dem gewünschten Erfolg führen. Um wirklich etwas zu erreichen, muß man die Pressearbeit aktivieren (hauptsächlich Fernsehen, um die Politiker öffentlich zur Rede zu stellen) und zusätzlich auf juristischer Ebene (Verwaltungsgerichte, Verfassungsgericht)aktiv werden. Dies kostet natürlich Zeit und viel Geld. Ich schlage daher vor, evtl. zusammen mit JAR-contra, einen Fonds oder eine Stiftung o.ä. einzurichten, aus welchem(r) Fachjuristen, Lobbyisten und auch PR bezahlt werden könnten. Die "Initialzündung" könnte ich mir aber gut bei PuF vorstellen, da bei ihnen der nötige Sachverstand sowohl im Luftfahrtbereich als auch im Bereich der Medien vorhanden ist. Ich kann mir vorstellen, dass uns dieser Weg zu einer professionellen und effektiven Interessenvertretung einige Euros wert ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das mit dem Slot war wirklich kein Problem, nur mit den noch angebotenen Zeiten und unserer Entfernung ist es kompliziert, da man auf dem Heimatplatz jemanden benötigt, der das "Tor über dem Flugplatz" aufschließt. Slot 06:30 UTC heißt eben 6 Uhr local starten!. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Was das Medical betrifft, interessiert mich, wie ich z.B. meine Lizenz in Europa "ausflaggen" kann, um zu vermeiden, daß meine Gesundheitsdaten an das LBA übermittelt werden. Es kann doch möglich sein, eine Niederländische oder Dänische oder andere Lizenz in Deutschland zu haben, oder muß man dazu den Hauptwohnsitz verlegen? Und mit dieser Lizenz müßte man doch auch alle in Europa zugelassenen Flugzeuge fliegen dürfen! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo, super Idee, habe ich die letzten beiden Jahre gemacht. Ich würde mir erst einmal genug Zeit nehmen, denn die Länder sind riiiiesengroß und es gibt haufenweise nette Leute dort. Dieses Jahr waren wir drei Wochen unterwegs. Wir hatten unsere eigenen Faltfahrräder mit, und waren damit eigentlich immer mobil. Folgende Destinationen kann ich besonders empfehlen: 1. für einen Besuch in Stockholm bietet sich der Platz Tullinge (ESCN) südlich von Stockholm. Dort gibt es einen Fliegerklub, der Gästebetten anbietet (kostenlos, aber man läßt dann eine Flasche "Flugbenzin" da). Dort aber bitte vorher genauer informieren, denn letztes Jahr hieß es, der Platz müßte bald geschlossen werden. Jedenfalls kommt man von dort in ca. 15 Min. mit dem Fahrrad zur S-Bahn und dann in ca. 20 Min. direkt in das Zentrum von Stockholm. Landegebühren gibt es auf den kleinen Vereinsplätzen in Schweden normalerweise nicht. 2. Sehr empfehlenswert sind auch die Aland-Inseln und die Stadt und Umgebung von Mariehamn (EFMA). 3. Wenn man echt Ruhe sucht: Gargnäs (ESUG), ein kleiner Ort, ca. 500 Einwohner, kleiner Fliegerklub (4 Mitglieder), ein Mitglied hat eine kleine Gästgiveri (www.Trollforsen.se) mit Unterkunftsmöglichkeit von Camping-Hütte bis Hotel. Das Hotel und den Campingplatz erreicht man in ca. 10 Min zu Fuß vom Flugplatz, der am Ortsrand liegt und 940m Graspiste hat. 4. Als "Absprungpunkt" zum Nordkapp eignet sich m.E. Pajala (ESUP), oder wenn man über Norwegen nach Norden fliegt, erste Etappe für den Rückflug. Bei unserem Rückflug entlang der Norwegischen Westküste hatten wir dieses Jahr sehr mit dem Wetter zu kämpfen, aber ein Aufenthalt auf den Lofoten (wir waren in Stockmarknes/Skagen (ENSK)) ist auch sehr empfehlenswert und die ganze Küste ist sehr sehenswert (wenn man sie sieht). Meine erste Etappe war übrigens Heringsdorf zur Besichtigung der TT62, dann über Rönne (Bornholm), auch eine tolle Insel, nach Tullinge. Auf unserem Rückflug haben wir auf der Insel Läsö (EKLS), liegt im Kattegat zwischen Dänemark und Schweden,Station gemacht, Fahrradverleih am Flugplatz, tolle Sandstrände, Fisch vom feinsten und auch historisch interessant. Wenn Du noch Fragen hast oder weitere Tipps haben möchtest, mail mir einfach!
P.S.: und wenn wir Glück haben, treffen wir uns am Nordkapp, ich fahre nächstes Jahr mit dem Fahrrad dort hin, und will um den 20. Juni dort ankommen!
Andreas [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Brill, eine Neiddebatte wollte ich mit meiner Äußerung beim besten Willen nicht auslösen, habe in meinem Posting auch ausgedrückt, daß mir der Schuh leider nicht paßt und daß eine solche Reise faszinierend wäre. Aber wie kommen die Chinesen auf diese horrenden Gebühren? Diese Abzocke wollte ich hervorheben, und daß, wenn ich mich beteiligen könnte, die zur Verfügung stehende Zeit an den einzelnen Distinationen für meinen Geschmack zu knapp bemessen ist. Viel Spaß bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Reise.
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Brill, grundsätzlich finde ich eine solche Reise als Pilot natürlich unglaublich faszinierend und herausfordernd. Leider habe ich für eine solche Reise leider weder die finanziellen Mittel noch das richtige Flugzeug zur Verfügung. Aber der Hauptgrund für dieses Posting liegt in den Preisen in China. Wir ärgern uns immer berechtigter Weise über die Abzocke bei uns. Mit welcher Begründung wird dann in China für eine Landung (und Abflug) 2000.- Eur. zzgl. einer Streckengebühr von 1 USD je Meile fällig. Also, auch wenn die ersten Bedingungen erfüllt wären, würde ich aus Prinzip nur bis Japan (sofern die Preise vorher erträglicher wären) mitfliegen und für das eingesparte Geld unterwegs länger verweilen um Land und Leute kennenzulernen. Für meinen Geschmack ist unterwegs zu wenig Zeit dafür eingeplant.
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Natürlich sind wir deutschen Piloten nicht dümmer, aber man stelle sich vor, es gäbe die überflüssige Verwaltung nicht, wieviele Millionen Arbeitslose es dann in Deutschland mehr gäbe.... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wenn der Termin passt, bin ich auch dabei! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Aber auch Schweden hat das hervorragend organisiert. Einfach www.lfv.se/ eingebnen, auf das C auf gelbem Grund klicken, und dann auf MET/AIS, da findet man alles, was man braucht. Und alles kostenlos und ohne Anmeldung. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Natürlich denke ich nicht daran, ich wollte mit diesem Antrag, den ich im ersten Posting dargestellt habe, den "Machern" dieser Regelungen zeigen, welchen Schwachsinn sie dort aufgeschrieben haben und durch möglichst häufige Wiederholung zum Nachdenken anregen. Ich freue mich schon auf die Antwort. Ist bestimmt zum Lachen! Die Verwaltung durch solche Aktionen lächerlich zu machen bringt vielleicht eher etwas, als die Regelungen zu ignorieren.
Beechboy [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Genau so ist es, bei all diesen Maßnahmen ist die Weisung einzuholen, es steht nicht dabei "großer" chirurgischer Eingriff, sondern lediglich chirurgischer Eingriff, also auch wenn beispielsweise ein eingewachsener Zehnagel entfernt oder ein Furunkel geöffnet wird. Soviel zur Eigenverantwortung eines deutschen Piloten, der anscheinend nicht selber merkt, ob er gesund oder krank ist. Fragt sich auch noch, was ein Fliegerarzt sonst noch so zu tun hat, wenn er nicht gerade "Weisungen" erteilt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo AirKlaus, das "gemeine Schnarchen" ist dort allerdings nicht gemeint, das hat nur jemand falsch übersetzt! In den Ausführungen heißt es: "Bei ungenügend therapiertem oder therapierbarem Schlafapnoe-Syndrom", das heißt, daß die Atmung beim Schlafen zeitweise aussetzt. Dies führt dann zur Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns mit Folgeschäden. Diesen Punkt kann ich schon verstehen.
Also ich werde einen solchen Antrag, wie im ersten Posting angedeutet, stellen, bin mal gespannt, was da rauskommt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo zusammen, ich habe mir die Ausführungen zum Medical nach JAR-FCL 3 (deutsch) nun mal genauer "zu Gemüte" geführt, da ich durch die Umschreibung meiner Lizienz direkt dazu gedrängt worden bin. Über die Ungereimtheiten, unsinnigen Vorschriften und Behandlung wie unmündige Menschen haben wir alle schon viel gehört und gelesen. Hier der Vorschlag, die Behörden ihren "geistigen Dünnschiss" spüren zu lassen, ohne das Ruhen der fliegerischen Tätigkeit zu riskieren.
Da heißt es:
JAR-FCL 3.040 Eingeschränkte flugmedizinische Tauglichkeit
© Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses hat in folgenden Fällen unverzüglich die Weisung der zuständigen Stelle, eines flugmedizinischen Zentrums oder eines flugmedizinischen Sachverständigen einzuholen: (1) nach einem stationären Klinik- oder Krankenhausaufenthalt von mehr als 12 Stunden; oder (2) nach einem chirurgischen Eingriff oder einer invasiven Maßnahme; oder (3) bei regelmäßiger Einnahme von Medikamenten; oder (4) wenn das ständige Tragen einer Korrigierenden Sehhilfe erforderlich wird.
Punkt zwei betreffend "invasive Maßnahme" bedeutet für mich, dass ich nach einer Blutspende oder Blutabnahme(eindringen in ein (Blut)gefäß die Weisung der zuständigen Stelle, eines flugmedizinischen Zentrums oder eines flugmedizinischen Sachverständigen einzuholen habe?! (Natürlich völliger Schwachsinn, aber nach Text und Wort eindeutig).
Aber auch daran hat der Gesetzgeber gedacht: Unter Sonderfälle steht geschrieben:
JAR-FCL 3.045 Sonderfälle
(a) Die Bestimmungen der JAR-FCL können nicht jeden denkbaren Fall abdecken. In Fällen, in denen die Anwendung der Bestimmungen der JAF-FCL zu unerwünschten Folgen führen, oder die Entwicklung neuer Ausbildungs- und Prüfungskonzepte nicht im Einklang mit den Bestimmungen stehen würden, kann der Betroffene bei der zuständigen Stelle eine Ausnahme beantragen. Eine solche Ausnahme darf nur gewährt werden, wenn nachweislich ein mindestens vergleichbarer Sicherheitsstandard eingehalten bzw. erreicht werden kann. (b) Es wird zwischen kurzfristigen und langfristigen Ausnahmen unterschieden. Langfristige Ausnahmen (länger als sechs Monate) werden nur in Abstimmung mit dem JAA-FCL-Komitee gewährt.
Ich finde, wir sollten die Verantwortlichen ihre "Verantwortung" für alle bescheuerten Vorschriften spüren lassen, indem wir alle bei der zuständigen Stelle (LBA) einen
"Antrag auf langfristige Ausnahme zur unverzüglichen Einholung einer Weisung der zuständigen Stelle, eines flugmedizinischen Zentrums oder eines flugmedizinischen Sachverständigen bei Durchführung der invasiven Maßnahmen Blutspende und Blutabnahme zu diagnostischen Zwecken."
stellen.
Vielleicht regt es das Nachdenken an, denn wenn man die Regelungen weiter liest, muß man ja bei jedem quersitzenden Pup den Fliegerarzt konsultieren oder sogar die fliegerische Tätigkeit ruhen lassen, nicht bis man gesund ist, sondern bis irgendein "Heini" bei den "zuständigen Stellen" meint, dass man gesund sei.
Beechboy [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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So ist es richtig! Das konnte man manches mal ja nicht mehr lesen! Aber das spiegelt leider einen Teil unserer Gesellschaft wider. Ich wollte schon manches Mal Stellung nehmen, aber mich auf dieses Niveau nicht herablassen. Wir hoffen (zumindest die Allermeisten) auf Besserung.
Andreas Faulhaber [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wenn man dann auch noch mit der Funktaste das Licht anschalten könnte (soll technisch ja möglich sein:-)), kann man den Wochenendbesuch bei Freunden sogar mit dem Abendessen beenden. Allein der Gedanke macht schon Spaß. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo, ich habe vor, mit meiner Frau vom 12. Juni bis max. 3. Juli Skandinavien zu bereisen. Vielleicht kann man sich treffen und einigen Strecken gemeinsam fliegen (Beech C24R). Wir wollen auf jenden Fall auch zum Nordkapp, die Reiseroute sollte für uns nach Norden im Osten Finnlands und zurück nach Süden an der Westküste Norwegens verlaufen. Wir fliegen ohne genaue Planung, also "flugwandern" und folgen auch gerne Tipps, die wir unterwegs erhalten. Wir haben zwei Fahrräder im Flugzeug dabei und sind so auch außerhalb des Flugzeugs mobil. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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