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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Hansjörg Pacher [bibi2410]




An- und Verkauf | Beitrag zu [SUCHE] IFR kompakt: Das Wissen zum Instrumentenflug, Winfried Kassera
5. März 2023: Von Hansjörg Pacher an Nico Hege Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Nico,

auch das Buch "Never get lost" von Wilhelm Thaller wäre eine Überelgung wert. Erhältlich bei Friebe.

Viele Grüße
Hansjörg

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An- und Verkauf | Beitrag zu SUCHE / KAUFE 25 KHZ FUNKGERÄTE
24. August 2022: Von Hansjörg Pacher an Daniel Broehl

Kann ein Bendix/King KY 97A TSO anbieten.

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Sonstiges | Beitrag zu Erfahrungen mit Trusts
19. März 2022: Von Hansjörg Pacher an Frank Richter Bewertung: +1.00 [1]

Habe bereits letztes Jahr meinen Vertrag mit ACG wegen juristischer Schwierigkeiten gekündigt und bin zu Valiair (Marcus Reininger) gewechselt. Kann ich bestens empfehlen.

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Sonstiges | Beitrag zu FOREFLIGHT, oder: goodbye JFD VFR, oje Boeing....
22. April 2021: Von Hansjörg Pacher an Michael Radtke

Dabin ich ganz deiner Meinung. Habe mir EasyVFR angeschaut und finde diese Flugplanungs-Software auf den ersten Blick eine gute Alternative. Hat jemand damit bereits Erfahrung?

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Avionik | Beitrag zu Bendix/King KY 97A TSO
22. Oktober 2019: Von Hansjörg Pacher an Aristidis Sissios

Herzlichen Dank für den Hinweis.

Mfg Hansjörg

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Avionik | Beitrag zu Bendix/King KY 97A TSO

Meine "personal message" ist nun freigeschaltet.

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Avionik | Beitrag zu Bendix/King KY 97A TSO

Bitte was heißt "pm nicht freigeschaltet"?

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Avionik | Diskussion Bendix/King KY 97A TSO
20. Oktober 2019: Von Hansjörg Pacher 

Aufgrund der Umstellung auf die 8,33 Khz habe ich mein Funkgerät Bendix/King KY 97A TSO durch ein entsprechendes Gerät ersetzt. Gibt es für das alte Gerät noch interessierte Abnehmer, oder soll ich es dem Elektromüll übergeben?

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Sonstiges | Diskussion Flugzeughaftpflichtversicherung für N-registrierte Flugzeuge
9. September 2019: Von Hansjörg Pacher 

Hallo,
die österreichische Versicherung, mit der ich seit Jahren eine Flugzeughaftpflicht für meine N-registrierte PA-28 140 Cherokee laufen hatte, hat mir mitgeteilt, dass sie den Vertrag nicht mehr verlängern wird. Kann mir jemand eine Versicherungsgesellschaft empfehlen, die so etwas macht? Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass der US-Trust, bei dem das Flugzeug eingebracht ist, mitversichert ist.

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Wartung | Beitrag zu Welche Pflegemittel für eure Flugzeuge verwendet ihr?
14. August 2019: Von Hansjörg Pacher an Maximilian Hollerbach Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,
2001 habe ich meine PA-28/140 Cherokee bei der renommierten Flugzeuglackierfabrik Konprecht in Offenburg (gibt es heute leider nicht mehr) komplett lackieren lassen. Für die Lackpflege hat mir Herr Konprecht - und der musste es ja wohl am besten wissen - AWLWASH Waschkonzentrat sowie AWLCARE Protective Polymere Sealer empfohlen. An diese Empfehlung habe ich mich bis heute gehalten und kann diese nur weitergeben. Erhältlich sind diese Produkte bei der Firma VON DER LINDEN www.vonderlinden.de. Das Unternehmen erzeugt hochwertige Lack- und Beschichtungs-Systeme für den Bootsbau.
Viele Grüße
Hansjörg aus LOWI (Innsbruck)

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Wartung | Beitrag zu CamGuard
15. September 2013: Von Hansjörg Pacher an Sebastian Vögel
Hier noch ein Link zu einem ausführlichen Beitrag von Mike Bush

https://www.sportaviati[...].org/sportaviation/201102?pg=92#pg92

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Wartung | Beitrag zu S: Empfehlung Politur/Wachs
4. Mai 2013: Von Hansjörg Pacher an frank ernst

Hallo Ernst,

tolle Ergebnisse liefert die Autopolitur von https://www.macbrite.de/

Gruß

Hansjörg

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Sonstiges | Beitrag zu Französisch für Piloten
11. Januar 2013: Von Hansjörg Pacher an Philipp Hayder
Bonsoir Philipp,

ich fliege auch öfters in Frankreich. Dieser Link ist sicherlich hilfreich: https://jacky.brouze.ch/Tutos/Phraseo/Aerodrome.php

Avec salutations

Hansjörg

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Flugzeugkauf | Beitrag zu N-Reg Kauf, Trust
27. Oktober 2012: Von Hansjörg Pacher an 

Ja, das dürfte kein Problem sein

Hansjörg

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Flugzeugkauf | Beitrag zu N-Reg Kauf, Trust
27. Oktober 2012: Von Hansjörg Pacher an 

Hallo Jochen,

zu diesem Thema habe ich im Forum am 30.05.2012 zu einer ähnlichen Anfrage einen Beitrag verfasst, der dir vielleicht hilfreich sein kann. Du findest ihn wie folgt: "Suchen" aklicken, Stichwort: "certificate", ins Datumfeld eingeben: von 30.05.2012 bis 30.05.2012. Ein Trust ist vereinfacht gesagt ein Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (Treugeber) einer zweiten Person (Treuhänder) ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen. Der Trust (Treuhänder) ist zwar Eigentümer deines N-registrierten Flugzeugs, kann aber dir, dem Treugeber, gegenüber nicht Handlungen setzen, die zu deinem Nachteil wären, z.B. ohne deine Zustimmung dein Flugzeug verkaufen.

Gruß Hansjörg

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Flugzeugkauf | Beitrag zu Jetzt noch N-registrierte Maschine kaufen?
6. Juni 2012: Von Hansjörg Pacher an Dieter Kleinschmidt

Das ist richtig. Da habe ich wohl eine nicht mehr ganz aktuelle Information in meinen Unterlagen. Hier die entsprechende Textpassage der FAA:

Foreign applicants who require a visit to a FAA Flight Standards District Office or are applying for the issuance or replacement of an airman certificate in accordance with 14 CFR 61.75 must contact their selected Flight Standards District Office upon receipt of this verification letter to schedule an appointment with a FAA Inspector or authorized certifying official. Do not anticipate an appointment earlier than two weeks after this initial contact, due to enhanced security procedures.

Einen Urlaub in Florida damit zu verbinden ist eine gute Idee. Zu beachten ist, dass man bereits beim Antrag das gewünschte (selected) FSD Office angeben muss. Danke für den Hinweis.

Gruß Hansjörg

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Flugzeugkauf | Beitrag zu Jetzt noch N-registrierte Maschine kaufen?
30. Mai 2012: Von Hansjörg Pacher an GA Flyer

So einfach ist das alles nicht.

Da ist zunächst zu unterscheiden zwischen Eigentümer und Halter/Betreiber. Wer ein N-registriertes Flugzeug permanent außerhalb der USA betreiben will, muss im Besitz der US-Staatsbürgerschaft sein. Einzelheiten dazu sind unter dieser WEB-Adresse nachzulesen.

https://www.agcorp.com/lba_us.cfm

Dieses Unternehmen ist auf die legale Abwicklung von N-registrierten Flugzeugen für Ausländer spezialisiert. Ich bin selbst seit mehreren Jahren deren Kunde und kann diese Firma vorbehaltlos empfehlen.

Nehmen wir nun an, dass ihr N-registriertes Wunschflugzeug bereits in Europa von einem Herrn Meier, einem Nicht-US-Bürger, permanent betrieben wird – der ist also der Halter- , so ist zu klären, wer der Eigentümer ist. Wenn Herr Meier erklärt, dass der Eigentümer ein Freund mit US-Staatsbürgerschaft ist, dann ist das nach US-Gesetz illegal, und es ist auch sehr fraglich, ob der besagte Freund weiterhin bereit ist, auch für Sie den Strohmann zu spielen (denn nichts anderes ist das). Dazu der nachstehende Beitrag aus einem Pilotenforum.

With regard to the general process of having a 'US Friend' own the aircraft, they really are the owner with all of the rights, privileges, and risks associated with it. Unless you are reasonably careful in drafting an agreement, you have issues if they decide to walk off with the plane, if they die, and I have heard of the US taking a view in some cases that this is not a legal registration (I believe this involved a non-pilot 'owning' an aircraft, but clearly having nothing to do with its operation, maintenance, management, etc.)

Daher ist von der “Freund-Variante” dringend abzuraten.

Wenn Herr Meier aber sagt (und nachweisen kann), dass sein N-registriertes Flugzeug legal registriert ist – und das ist meistens mit Hilfe eines US-Trusts – dann müssten Sie nur die Konditionen des Trusts übernehmen.

Wenn Sie ihr Wunschflugzeug aus den USA importieren, dann wird die Sache kompliziert (Einfuhrbestimmungen, Export Certificate of Airworthiness, Aircraft Radio Station License etc.). Auf alle Fälle benötigen Sie ebenfalls einen „legalen Eigentümer“.

Und jetzt zu den Lizenzvorschriften. Nach den Bestimmungen der FAA darf man, sofern man keine gültige US-Pilotenlizenz besitzt, ein N-registriertes Flugzeug nur in jenem Land pilotieren, in welchem die JAR-Lizenz ausgestellt wurde. In Ihrem Fall wäre das also Deutschland. Wenn Sie mit dem N-registrierten Flugzeug ins Ausland fliegen wollen, benötigen Sie eine

Verification of Authenticity of Foreign License. Der Antrag dazu kann mit Hilfe eines Download-Formulars erfolgen. Hier der Link https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/foreign_license_verification

Diese Lizenz ist nur in Verbindung mit Ihrem Pilotenschein gültig. Das ausgefüllte Formular kann man per Post oder Fax an die angegebene Stelle schicken. Was geschieht jetzt? Die FAA überprüft Ihre Angaben beim Deutschen Luftfahrtamt. Wenn dieses die Richtigkeit bestätigt, erhalten Sie nach ca. drei Wochen ein Schreiben, in welchem Sie aufgefordert werden, bei der zuständigen Stelle der FAA (für Ausländer ist das das FAA Flight Standards District Office in New York) um einen persönlichen Termin mit einem zugelassenen (designated) Flight Examiner anzusuchen. Dazu hat man 6 Monate Zeit. Also auf nach New York?. Nicht unbedingt. Es gibt zwei FAA-designierte Examiners in Europa. Beide sind Engländer: Adam House und Tom Hughston. Die AOPA Germany organisiert für AOPA-Mitglieder von Zeit zu Zeit Termine mit einem der beiden Examiners in Deutschland. Sonst muss man persönlich einen Termin vereinbaren, der u. U. mit einem Flug nach England verbunden ist. Die beiden Herren sind sehr beschäftigt, kommt es schließlich zum persönlichen Treffen, werden die Angaben nochmals in einem in Englisch gehaltenen Gespräch überprüft. Ist das erledigt, erhält man eine provisorische Verification, mit der man dann legal im Ausland fliegen darf. In der Zwischenzeit hat der Examiner den Antrag an die FAA weitergeleitet und nach einigen Wochen erhält man direkt von der FAA die ersehnte Lizenz in Form einer recht ansprechend gestalteten Scheckkarte. Gültig „for your lifetime“.

Die Wartung Ihres Flugzeugs kann jeder Wartungsbetrieb übernehmen, der von der FAA autorisiert ist. Falls nicht, muss das Flugzeug von einem lizenzierten Prüfer abgenommen werden. Vorgeschrieben ist eine jährliche Inspektion (annual) ohne Rücksicht auf die geflogenen Stunden. Was die Verlängerung Ihres Pilotenscheins betrifft, so gelten die Bestimmungen der ausstellenden Behörde, in Ihrem Fall also des Deutschen Luftfahrtamtes.

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