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Alle Beiträge von: Stefan Bitterle [bitterle]
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Lieber Herr Stock,
die Sinnlosigkeit sehe ich ähnlich wie Sie und es kann auch nicht sein, dass ein "Persilscheinverfahren", wie Sie es nennen und ich es mir habe angedeihen lassen, weil es nun einmal nahe lag, des Luftsicherheitsgesetzes Lösung ist. Die Überprüfung ist, wie sie einheitlich uneinheitlich vorgenommen wird, rechtswidrig und obsolet. Es ist ja auch immer wieder erstaunlich zu beobachten, wie unterschiedlich Personenkontrollen an Flughäfen durchgeführt werden oder etwa beim Einlass der ILA vor einer Woche in Berlin. Da wurde ich zwar leibesvisitiert, aber mein Gepäck wurde nicht untersucht. Unterdessen fuhren Fahrzeuge einfach aufs Gelände - unkontrolliert. Auch die Diskussion mit Polizeibeamten im fliegerischen Dienst über das Luftsicherheitsgesetz ist nicht gerade erhellend, genauso wenig wie die Errichtung der ED-R 146 (Berlin-Mitte), bei der das zugehörige NOTAM die Errichtung der ED-R verkündet und zeitgleich soviele Ausnahmen einräumt, dass das Beschränkunsggebiet gar nicht hätte eingerichtet werden müssen. Nun gibt es eben ein Gesetz, das mit den entsprechenden Ausführungsvorschriften versehen worden ist und die werden durchgesetzt. Punkt. Insbesondere vor der WM. Ich wünsche uns und den Verantworrlichen: Herr, lass Hirn herab!!!
Vergnügliches Wochenende dennoch
Stefan Bitterle [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Guten Tag Herr Stock und allen übrigen, ich bin erst gestern auf diese Seite gestoßen und habe den thread nicht vollständig durchgelesen, möchte aber doch meine Erfahrung kurz schildern: Als CPLer bin ich beim LBA geführt, das mich im vergangenen Jahr schriftlich aufgefordert hat, mich der Überprüfung zu unterziehen, da andetrnfalls keine Gewähr übernommen werden könnte, dass meine Lizenz erhalten bliebe. Ich habe nach einigem Hin udn Her die Überprüfung beim zuständigen RP in Düsseldorf beantragt und sofort wieder zurückgezogen, da ein Telefonat mit dem LBA ergeben hatte, dass die Behörde mich mit einer so genannten "Konferenzbescheinigung" des MAD, über die ich als Reserveoffizier verfüge, als "zuverlässig" einstuft. Kürzlich gab es noch ein weiteres Vorkommnis, bei dem dieses Papier recht hilfreich war: Als ich einen Vorfeld-/Hangarusweis beim Flughafen Köln/Bonn beantragt habe, musste ich abermals einer neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen, Dauer des Vorgangs: sechs Wochen (geschätzt). Durch die Vorlage der Konferenzbescheinigung konnte ich den Ausweis direkt mitnehmen. Zusammenfassend: Ich teile die Auffassung, dass die Überprüfung, der wir Piloten uns regelmäßig unterziehen müssten, rechtswidrig ist, da sie elementare Verfassungsrechte wie beispielsweise die Unschuldsvermutung und andere Grundsätze unseres mühsam errichteten (und noch mühsamer aufrechterhaltenen) Rechssstaates verletzt. Andererseits freue ich mich über die Flexibilität insbesondere des LBA, denn außer dem MAD, der die Überprüfung für meinen Aufgabenbereich mit meinem Einverständnis vornehmen musste, wühlt nun kein anderer Dienst in meinem Leben herum. Verwaltungskosten sind auch nicht entstanden. Beste Grüße!
Stefan Bitterle [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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