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Der Knackpunkt scheint mir die Festlegung des Gutachters in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert zu sein. Wenn auf dem Markt dafür kein Ersatz zu bekommen ist, muss der Wert angepasst werden und dann sollte auch eine Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung wieder möglich sein. Viele Grüße Bertus Kühn [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Zurmühl,
Ihren Ausführungen ist nichts hinzuzufügen, sie entsprechen voll und ganz auch meinem Standpunkt. Auf die Antwort von Herrn Villiers bin ich sehr gespannt.
MFG Bertus Kühn [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Villiers,
ich bin kein Experte bei den Zulassungsbehörden, aber leidenschaftlicher UL-Flieger und viel unterwegs. Rein subjektiv hört man sehr wohl einen Unterschied ob ein UL oder ein "richtiger" Flieger startet und den größeren Lärm habe ich noch nie bei einem UL festgestellt. Die Methode nach Kapitel 10 müsste diese sein: "... Für diese Messung wird auf Basis der zuvor durchgeführten Startstrecken und Steigflugmessungen die Höhe errechnet, die das Flugzeug mit Höchstmasse in einer Entfernung von 2500m nach dem Rollstartpunkt erreicht. Bei der Messung fliegt die Maschine in ca. 100 Meter Höhe in Richtung des Messpunktes, geht dann so in Steigfluglage mit Vollgas über, dass der Messpunkt in der zuvor berechneten Höhe überflogen wird....." Vielleicht wehren sich DULV und DAEC nur deshalb gegen diese Messung, weil das für UL´s sinnlos ist. Nach 2500m habe ich mit voller Beladung eine Höhe von ca. 400-500m erreicht (natürlich mehr oder weniger je nach Wettersituation), würde da diese Messung wirklich noch Sinn machen? MFG Bertus Kühn [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Sehr geehrter Herr Villiers,
es wäre sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Behauptungen hinsichtlich der Nichteinhaltung von Lärmvorschriften von UL`s belegen würden. Laut des "Lärmzeugnisses für Ultraleichtflugzeuge" meines UL beträgt der Lärmpegel 58,1db(A) bei einem zulässigen Grenzwertes von 60db(A). Die 60db(A) stellen den Grenzwert für erhöhten Schallschutz für alle Flugzeuge dar.
Viele Grüße Bertus Kühn [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Sehr geehrter Herr Brill,
Ihren Aussagen zu den Zuständen bei FlämingAir und der Rolle des Daec bei Musterprüfung und Kontrolle ihrer Prüfer ist nichts hinzuzusetzen. Aber: Ihre Verallgemeinerung auf alle UL und alle UL-Herstellern ist einfach falsch und schürt nur, wie an einigen Beiträgen zu lesen, die Kluft zwischen UL und AL. Das kann doch nicht Ihr Anliegen gewesen sein. Ich bin der Überzeugung, dass es mehr verantwortungsvolle UL Hersteller gibt - als "schwarze Schafe", die die Mißstände bei den Zulassungsstellen (hier Daec)ausnutzen, um ihre unzulänglichen Produkte trotzdem vermarkten zu können. Die Gewichtsproblematik ist auch nicht nur ein spezielles Problem der UL`s, es existieren durchaus UL, die auch mit 2 Personen und Treibstoff legal fliegen können. Meines z.Bsp. hat eine Zuladung von 188,9kg und es wurden bei der Wägung keine Ausstattungen herausgerechnet. Der BFU Bericht hat ja schonungslos die Mißstände aufgedeckt und man kann nur hoffen, dass er bei den Beauftragten Stellen zu den gewünschten Veränderungen führt, insoweit ist Ihr Bericht sicherlich eine Hilfe zur Verbreitung. Viele Grüße Bertus Kühn [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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