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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Alle Beiträge von: Eckart Müller [echomike]




Sonstiges | Beitrag zu Was soll man dazu noch sagen?
10. September 2012: Von Eckart Müller an 
[...] Wenn das "In-Hochhäuser-Reinfliegen" verboten gewesen wäre, [...]
Bedeutet das jetzt, dass es doch nicht verboten ist? ;-))
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu ALTERNATIVE zu AUSTRO CONTROL (ACG) und dem österreichischen GEBÜHRENWAHN?
27. Juli 2012: Von Eckart Müller an Gustav HOLDOSI

Hätte auch gerne eine leserlichere Darstellung bevorzugt. Sorry!

Es geht doch! Man muss nur wollen...ist wahrlich kein Hexenwerk!

Jetzt müsste nur noch ein Berechtigter das Eingangsposting durch diesen Text ersetzen und schon wäre das Scrollübel beseitigt.

________________________________________________________________________________________________________

Was ist die echte ALTERNATIVE zu AUSTRO CONTROL (ACG) und dem österreichischen GEBÜHRENWAHN?

Die rechtliche Grundlage:

Ab 1.3.2013 gilt europaweit, auch in Österreich, europäisches Recht: EASA-FCL.

Damit entfällt auch die Notwendigkeit, in einem der 26 EU-Staaten ansässig sein zu müssen, wenn man einen Lizenzwechsel in ein billigeres EU-Land plant. Die Dienstleistungsfreiheit als eine der vier EU-Grundrechte schlägt zu, die nationalen Luftfahrtbehörden werden de facto zu Dienstleistungs-Konkurrenten.

Nach erforderlichen intensiven Preiserhebungen in allen Mitgliedstaaten planen wir als Mitglied der ÖSTERREICHISCHEN TURN- und SPORTUNION mit den drei finanziell Erstplatzierten, also der in nähere Auswahl kommenden Luftfahrtbehörden über einen Umzug/Verlegung der dann europäischen Lizenzen und LFZ-Zulassungen Verhandlungen führen.
Dabei werden wir auch sehr genau darauf achten, ob wir als Luftfahrttreibende willkommen und künftig respektvoll und zuvorkommend behandelt werden.

Schließlich sind wir großteils im Freizeitbereich tätig und vollkommen überzogene Aktionen von AUSTRO CONTROL wie eine maßlose Übererfüllung der Vorgaben des Language Proficiencytests und Rampcontrols vertreiben unsere Klientel!

Der fortgesetzte Gebührenhorror seitens der Aufsichtsbehörde BMVIT und ihrer AUSTRO CONTROL verschreckt allen die Flugausbildungswilligen.
Wir alle sehen die allgemein sinkenden Ziffern an Flugschülern und Flugstunden und müssen schleunigst gegensteuern.

Manche gemeinnützige Vereine stehen bereits an der Existenzschwelle, da sie die Strukturen nicht mehr länger aufrecht erhalten können – ergo dessen sind unsere unwiederbringlichen Vereinsflugplätze in großer Gefahr!

Kein Konzessionär oder Absolvent einer Berufsgruppe wird hinsichtlich seiner Ausbildung laufend in Frage gestellt und muss fortgesetzt seine Gewerbeberechtigung verlängern und dafür auch noch zahlen.

Unsere Flugschule zahlt aufgrund extensiver Audits in diesem Jahr horrible € 4.348,90 (!), auch für Flugverfahrenstrainer ist jährlich ein Betrag von mehr € 1.000,- zu kalkulieren.
Diesen österreichischen Gebührenwahnsinn brauchen wir so notwendig wie einen überflüssigen Kropf. Ein diesbezügliches (hier publiziertes) Schreiben an die Ministerin BURES wurde schlichtweg ignoriert, man will sich ja keine Einnahmen verleiden!

Abzockermethoden nach den Spielregeln des DKT (das kaufmännische Talent) lehnen wir ab.
Wir sind in der Flugbranche keine Superreichen – sondern in erster Linie Sporttreibende oder Berufsauszubildende. Das Abzocken wollen und werden wir nicht länger hinnehmen!

Wir als MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass wir einige hundert ACG-Lizenzen sowie eine erkleckliche Anzahl von Luftfahrzeugregistierungen ins Ausland verlegen/mitnehmen könnten und planen statutengemäß im Sinne der Förderung der Luftfahrt einen eigenen Umschreibe-Dienst für unsere Mitglieder und Interessierte/Vereine einzurichten – sofern dieser Unfug seitens AUSTRO CONTROL nicht raschest beendet wird.

Die sogenannten „Interessensvertretungen“ schlafen ja dann wohl noch immer in der Pendeluhr und werden ihren selbstformulierten Aufgaben wohl weiterhin nicht gerecht.

Ich kenne derzeit keine Initiative von der Auch-Luftfahrtbehörde AEROCLUB oder AOPA, die darauf hinzielt.

Ein Gebührenmonopol und Absprachen der Luftfahrtbehörden erwarten wir in Europa derzeit nicht, da ansonsten die EU ein Verfahren einleiten müsste.
Manchmal ist eben weniger Geldgier mehr!

Wäre doch gelacht, wenn wir diesen kleinen Vorteil von Europa nicht nutzen würden!

AUSTRO CONTROL kapiert seit Jahren nicht, dass Knebelgebühren eine weitere Abwanderung von der österreichischen Luftfahrtbehörde auslösen wird.
Stichwort: Deutsch registrierte österreichische Luftfahrzeuge in Österreich!

Mein Artikel im damaligen österreichischen AEROCLUB-Magazin „DIE FUJI – das Stahlross“ (Redakteur war Manfred HLUMA) ist legendär und führte unmittelbar danach dazu, dass damals viele Flugzeugbesitzer und Vereine aus Kostengründen nach Deutschland ausflaggten. Die Bürokratie ist in Österreich nach wie vor nicht lernfähig!

Ich war der erste Österreicher in der deutschen Luftfahrtrolle mit der D-EIDW, da man mir damals für die Anmeldung einer FUJI sage und schreibe ATS 120.000,- verrechnen wollte!!!
Selbst nach Verhandlungen bestand man dann auf noch immer ATS 70.000,-(!!!). In Deutschland habe ich dann für die Umschreibung wohlfeile ca. DM 50 bezahlt!

Fazit aus der Kurzsichtigkeit der damals Verantwortlichen: Den österreichischen Staat hat es durch den eingetretenen Verlust am Luftfahrzeugregister inzwischen ein kleines Vermögen gekostet. Bis heute hat er es nicht geschafft durch Schaffung einer attraktiven Gebühr die ausgeflaggten Luftfahrzeuge zurückzuholen!

KEIN ÜBERFLÜSSIGER CENT MEHR AN AUSTRO CONTROL:
Sei´s drum´, wir packen´s an!
Die Diskussion ist eröffnet.

Gustav Z. HOLDOSI, Accountable Manager,
Dipl. Sportmanager, FI

MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG
Türkenschanzgasse 123
A-3400 Klosterneuburg
FTO-A117
www.motorflugunion.at
info@motorflugunion.at

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Verspäteter Aprilscherz?
13. Juni 2012: Von Eckart Müller an 
Sprachprüfung Level 6 Deutsch: Dem BMVBS war der Vorgang aus Berlin-Brandenburg, deutschen Scheininhabern ein Level 6 Sprachnachweis abzuverlangen, unbekannt. Übereinstimmend wurde erarbeitet, dass das BMVBS die Landesluftfahrtbehörden anweist jedem Scheininhaber (parallel zum österreichischen Vorgehen), der seine Luftfahrerprüfung in Deutschland abgelegt hat ein Level 6 Deutsch bei der nächsten Scheinverlängerung einzutragen. Zu begründen ist dies mit der Fähigkeit die Prüfungsvorbereitung, die Prüfung, die Ausbildung und die Kommunikation in der Ausbildung in Deutsch durchgeführt zu haben.

Quelle:
Luftsportverband Hamburg

Jetzt wieder Windstille im Wasserglas? ;-))
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Flugzeugbau | Beitrag zu DA 52
5. Januar 2012: Von Eckart Müller an joy ride
"Nur muß ich noch dazusagen, dass in 90% der Fälle die Leute keine Ahnung haben..." Was für eine widerwärtige Hybris! [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Leider erneuter Unfall im Land Salzburg, 4 Tote
30. August 2011: Von Eckart Müller an Stefan Kondorffer
Zitat: In edka bspw ist es usus, nur den queranflug zu melden. Zitatende

Wirklich? Ist das dort tatsächlich Usus oder nur eine Unsitte von einigen wenigen, die jetzt verallgemeinert wird? Wenn ich da nämlich in der Platzrunde unterwegs bin, ist (rechter) Gegenanflug (08)26 meine vorvorletzte Positionsmeldung. Auch wenn ich mich alleine in der Platzrunde wähne...und ich bin nicht der Einzige, der sich so verhält! Meine Erfahrung. ;-))
[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu ICAO-Sprachtest Durchführung
23. Februar 2010: Von Eckart Müller an Udo S.
Na gut Udo, ich werde jetzt nicht darauf herumreiten, wer nun recht hat oder nicht. Spielt letztlich auch keine Rolle. In meiner Lizenz steht es jedenfalls unter XII und die wird regelmäßig vom LBA ausgestellt, wegen CPL (Ausgestellt nach den Regelungen JAR-FCL deutsch, Ausgestellt nach den Richtlinien der ICAO).
Erhebt sich die Frage: Sind die Regelungen und Richtlinien wirklich so diffus, dass Sachverhalte, ganz nach behördlichem Gusto, mal hier und mal dort eingetragen werden können? Oder ist alles sowieso völlig egal?

Nachdenklichen Gruß
EM [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu ICAO-Sprachtest Durchführung
23. Februar 2010: Von Eckart Müller an Udo S.
Ja ja Udo, wer im Glashaus sitzt...

Vielleicht mal wieder einen Sehtest machen? XII und XIII sollte man noch auseinanderhalten können. Aber Spaß beiseite, bei mir steht der zitierte Spruch unter Abt. XII.

Gruß
EM [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Modellhubschreiber verletzt ein Mann und Gesetz
13. September 2009: Von Eckart Müller an Frantisek KUBIK
Da ist einiges falsch:
"Damit die Modellflieger den Flugverkehr nicht stören, dürfen diese in Umkreis 5km vom Flugplatz nicht flegen!"
Die Quelle würde mich interessieren.

Und was sagt das Luftrecht dazu?:

§ 16 LuftVO
1. der Aufstieg von Flugmodellen
(...)
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.

Man darf also durchaus, wenn man...ergo nix mit "nicht fliegen dürfen"!


"Kann mir jemand der Sinn - einem Modellhubschreiber der bis 5m hoch fliegt, Flugverbotzu erlassen, erklären?"
Sinn hin oder her, der Startplatz Viersen liegt im Luftraum D von EDLN.

Und was sagt das Luftrecht dazu?:

§ 16a LuftVO
Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums
(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für
(..)
2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;

Man darf also durchaus, wenn man...ergo nix mit "Flugverbot"! [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Mitzuführende Dokumente im Flugzeug
28. Februar 2009: Von Eckart Müller an M Schnell
Fehlt in der langen Liste nicht noch etwas?

Die Bescheinigung zum Nachweis der ICAO-Sprachkenntnisse nach Anhang 1, Kap. 1.2.9 zum Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt.
Zumindest bei Auslandsflügen könnte das nützlich sein. [Beitrag im Zusammenhang lesen]

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