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"DEXYZ verlasse die Frequenz, Transponder VFR"
"Langen Informaton verstanden, gute Landung!" [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Bleibt idealerweise gleich der "Einleitgeschwindigkeit". Beim Ausleiten (Ruder "frei" lassen) sollte das Flugzeug genau so schnell (langsam) sein wie vor dem Einleiten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Mein Video ist bei einer Spornradeinweisung in einer PA18 entstanden, Nase geht beim Slip hoch!
https://www.youtube.com/watch?v=KTFF0CgXR7c&t=24s [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hass auf DIE Flugleiter, das sehe ich hier aber nicht! Das sind in der Regel nette, oft auch kompetente Flieger. Es geht meistens gegen den "Flugleiterzwang"! In einigen Fällen würde es helfen und das Fliegen sicherer machen, den "Flugleiter" einfach vom Mikrofon zu trennen! Das übliche Gelaber spart man sich durch einen persönlichen Besuch beim Türmer (vor und nach dem Flug, siehe §23 LuftVO). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das denke ich auch! Solange es eine erhebliche Anzahl Piloten gibt, die sich ohne das Startlaufgebet an einem INFO-Platz nicht auf die Piste wagen, bleibt das leider so! Der Türmer kann den Wind ansagen, muß er aber auch nicht. Er ist für fliegendes Gerät NICHT verantwortlich. Auch die Tatsache, daß man am INFO-Platz komplett ohne Funk fliegen dürfte, ist oft unbekannt. (ist aber nicht zu empfehlen!)
Nötig wäre das "Funk-NFL" mal zu bereinigen und den Fragenkatalog zum BZF komplett zu überarbeiten.
(z.B. in der Anlage 8 des NFL 916/16 "Sprechgruppen an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle" Luftfunkstelle: "Erbitte Rechtskurve nach den Abheben!"
Bodenfunkstelle: "Rechtskurve nach dem Abheben genehmigt!"
Am Ende folgt eine angehängte, lustige Anmerkung im Kleingedruckten:
"Die Luftaufsicht/Flugleitung kann im Einzelfall Ausnahmen von der vorgeschriebenen Richtung der Platzrunde zulassen. Sie ist nicht berechtigt Flugverkehrskontrolle durchzuführen."
Am Info-Platz gibt es für den PIC nichts zu erbitten und für die Flugzeuge in der Luft nichts zu genehmigen. Der PIC ist alleinig verantwortlich! (Nur er kennt (sollte) und verantwortet die Gründe, rechts od. links rum zu fliegen)
Viele der stolzen, fliegenden BZF Inhaber wähnen sich, durch die einseitige Lastigkeit der Ausbildung zu kontrollierten Plätzen, permanent im "kontrollierten" Modus. Ihre eigene, ausschließliche Verantwortung ist ihnen oft unbekannt!
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zum Hauptflugbuch steht im §70 LuftVG 1.Zeile sinngemäß: " .... Die Flugleitung darf zum Zwecke von ... ". Ich lese da kein MUSS! Als einziger Erfolg ist es bisher geschafft worden zu "verbieten" den Namen des Piloten in das Hauptflugbuch hineinzuschreiben. Das wird ja auch überall strikt eingehalten! (lach)
Wegen der Punktezählerei (NFL I 236/2000) werden wir diese merkwürdige Datensammlung wohl nicht los. Zum Beispiel hängt die Bezuschussung der BFLer durch die Luftämter von der Anzahl der Punkte ab. Da gibt es an Plätzen, die 2 BFLer durchfüttern müssen, ordentliche Rabatte! (Auch haben wir das ja schon immer so gemacht!)
Der Türmer braucht auch nicht rausschauen da alle Angaben zu dieser Datensammlung vor dem Flug, bzw. nach der Landung persönlich gegeben werden können. Da braucht er nicht mal zu funken! (§23 LufVO) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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SERA. 2010
"Der verantwortliche Pilot eines Luftfahrzeuges ist, unabhängig davon, ob er die Steuerorgane bedient, für den Betrieb des Luftfahrzeuges im Einklang mit dieser Verordnung verantwortlich, wobei er von diesen Regeln abweichen darf, wenn es die Umstände eine solche Abweichung im Interesse der Sicherheit absolut notwendig machen."
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das Ding (50€) fliegt bei mir in der Mittenablage immer mit. Der Test-Button mußte modifiziert werden, nervte beim Transport immer! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Der Fuel Divider (Verteilerdose + KS-Leitungen) sind über dem TW (IO-360) angebracht, nach dem Abstellen erwärmen sie sich und der Kraftstoff dehnt sich in die Ansaugrohre aus! Beim Betrieb haben die Teile die Temperatur der (kalten) Umgebungsluft. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Dieses Teil (50€, Haltbarkeit 10Jahre) fliegt bei mir, seit diesem Jahr, in der 172 immer mit. Bei leichtem Rückenwind und geöffneten Fenster rechts gab es einen kurzen Alarm beim Anlassen. Das Ding arbeitet wie es soll! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nebenbestimmung in dieser Genehmigung: 3.Bei Flugbetrieb ohne Flugleiter muss eine vom Platzhalter bestellte, zuverlässige und hinreichend sachkundige Hilfsperson anwesend sein, die den Flugbetrieb überwacht, Erste
Hilfe leisten und Rettungsdienste alarmieren kann. Die Hilfsperson muss unmittelbaren Zugang zu einem Telefon haben.
Diese in 3. beschriebene Person ist überall in Deutschland ein sogenannter Flugleiter! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich kenne Plätze, da sieht der "Flugleiter" vom Tresen bzw. aus der Küche, den ganzen Tag kein Flugzeug. Schreibt aber das Hauptflugbuch! Dort wird so aber auch kein Defizit erzeugt! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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AWOS und CTAF sind in der übrigen Fliegerwelt 2 verschiedene Frequenzen. Die deutsche Version mit den automatischen Ansagen auf der INFO-Frequenz behindert die Funker- bzw. Fliegerei in der Platzrunde mehr als das sie hilft! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Der "Flugleiter" (auch als BFLer) am INFO Platz haftet für fliegendes Gerät nicht, er ist bei einem Flugunfall für nichts verantwortlich! Ein Kommentar zu einem Gerichtsurteil aus einer Zeitung zum Unfall (BFU-Bericht) mit einem Toten in Bremgarten:
"Das Gericht sah bei beiden Piloten pflichtwidriges Verhalten und verwies auch darauf, dass sie für ihren eigenmächtigen Formationsflug keine behördliche Genehmigung hatten. Ein drittes Ermittlungsverfahren gegen den Bremgartener Flugleiter wegen fahrlässiger Tötung wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 7500 Euro eingestellt. Dem Mann wurden Fehler im Funkverkehr vorgeworfen. Ihm kommt aber zugute, dass auf einem Sonderlandeplatz wie Bremgarten der Flugleiter nur Informationsfunktion, aber keine Kontrollrechte hat. Dort tragen die Piloten alleinige Verantwortung für ihren Sichtflug." [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zu: Was darf der Türmer/Flugleiter nicht?!
Zitat: “ .......... Nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 (BGBl I S 70) gehört die Durchführung des Flugsicherungsbetriebsdienstes, dem nach Abs. 2 dieses Gesetzes die Bewegungslenkung im Luftraum und auf den Rollflächen der Flughäfen obliegt, in den Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Flugsicherung. Bei dem Verlangen (des Türmers) , sich startbereit zu melden und der Anordnung, Flugrichtungsänderungen (auch An- und Abflüge !!) in einer bestimmten Form durchzuführen, handelt es sich um bewegungslenkende, der Bundesanstalt für Flugsicherung vorbehaltene Maßnahmen. .... “ Zitat Ende
mehr hier: fliegermail.de/faq [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hilfreich wäre sicher der Kontakt mit FIS gewesen, was hätte ein Türmer da geholfen? Nichts!!! Ich habe immer ein FLARM dabei, es macht aber nur ein teilweises gutes Gefühl. Es gibt einfach zu viele (Hirnis) die mit ausgeschalteten Transponder rumfliegen! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Ausrüstung für gewerbliches Fliegen SEP ist in OPS 1.650 geregelt:
VFR-Betrieb am Tag — Flug- und Navigationsinstrumente und zugehörige Ausrüstung
Der Luftfahrtunternehmer darf ein Flugzeug nach Sichtflugregeln (VFR) am Tag nur betreiben, wenn die folgenden Flug- und Navigationsinstrumente und zugehörigen Ausrüstungen vorhanden sind, bzw., soweit anwendbar, unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
a) ein Magnetkompass,
b) eine genau gehende Uhr, die Stunden, Minuten und Sekunden anzeigt,
c) ein Feinhöhenmesser, der die Höhe in Fuß anzeigt, mit einer Unterskala in Hektopascal/Millibar, auf der jeder im Flug zu erwartende barometrische Druck eingestellt werden kann,
d) ein Fahrtmesser, der die Fluggeschwindigkeit in Knoten anzeigt,
e) ein Variometer,
f) ein Wendezeiger mit Scheinlot oder ein Drehkoordinator mit Scheinlot,
g) ein Fluglageanzeiger,
h) ein erdmagnetfeldgestützter Kurskreisel und
i) ein Außenluftthermometer mit Anzeige im Cockpit in Grad Celsius.
j) Für Flüge von nicht mehr als 60 Minuten Dauer mit Start und Landung auf demselben Flugplatz und innerhalb einer Entfernung von höchstens 50 NM von diesem Flugplatz können sämtliche in den Buchstaben f, g und h sowie Buchstabe k Nummer 4, Buchstabe k Nummer 5 und Buchstabe k Nummer 6 vorgeschriebenen Instrumente entweder durch einen Wendezeiger mit Scheinlot oder einen Drehkoordinator mit Scheinlot oder durch einen Fluglageanzeiger zusammen mit einem Scheinlot ersetzt werden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Diese Information ist bestimmt gemeint, ist schwer zu finden! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zitat NFL 37/2000 : "Nachfolgende Ausführungen sind dazu bestimmt, den zuständigen Stellen praktische Orientierungshilfe an die Hand zu geben sowie den Handlungsrahmen und die Ausführung solcher Maßnahmen zu definieren.............. (Das NFL ist in erster Linie keine Handlungsgrundlage für Piloten)
Ein- und Ausflugverfahren sollen nur festgelegt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist. Geradeausanflüge (Anflug auf verlängerter Landebahn-Mittellinie) sowie Direktanflüge (Anflug aus variabler Position direkt zum Endanflug) und Direktabflüge sind aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Lärmvermeidung möglich, wenn es der Platzrundenverkehr erlaubt.” Zitat Ende
Platzrundenverkehr ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer, nicht der Türmer!
Einen informativen Beitrag zum Thema gibt es bei der AOPA (Letter 3/2011ab Seite 12). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Auf jeden Fall trug mangelhafte Kommunikation in der Platzrunde zum Unfall ganz wesentlich bei. Die Katana kam von rechts, hatte lt. §13 Abs.2 LuftVO das Vorflugrecht, die Katana muß sich aber lt.§22 Abs. 4 LuftVO "in den Verkehr einfügen, oder sich erkennbar heraushalten". Der Pilot der Katana läßt ein deutsches Gericht jetzt klären, ob er, als Pilot der Katana (gelbe Markierungen im Bild unten) im Recht (keine Schuld hat) war oder ob er den Unfall mit verursacht hat. Das Bild ist aus dem Unfallbericht der BFU (ab Seite 26). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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LuftVO § 22 Abs. (5) Motoren von Luftfahrzeugen dürfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sich im Führersitz sachkundige Bedienung befindet und Personen nicht gefährdet werden können. Der Motor darf auf Stand nur laufen, wenn außerdem das Fahrwerk genügend gesichert ist. Das Abbremsen der Motoren und das Abrollen von den Hallen ist so vorzunehmen, daß Gebäude, andere Luftfahrzeuge oder andere Fahrzeuge kein stärkerer Luftstrom trifft und Personen nicht verletzt werden können. Bei laufendem Motor darf sich niemand vor dem Luftfahrzeug oder in einem für die Sicherheit nicht ausreichenden Abstand von diesem aufhalten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Für Flüge zu PPR-pflichtigen Plätzen lass ich mir dies per Mail bestätigen, dann muß kein Türmer am Funk sein (Platz immer erstmal überfliegen!)
Eike [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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