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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Deutschen PPL(a) ins EU-Ausland ausflaggen
27. Februar 2015: Von Stefan Hinners an Juergen B.

Hallo, Jürgen,

Sind die Rechtsmittel in Deinem Fall ausgeschöpft? Habt ihr eine Verfassungsbeschwerde geprüft?

Ansonsten könnte mann darüber nachdenken, einen neuen ZÜP-Antrag zu stellen.

Letztlich bedeutet der Entzug der ZÜP für Dich ein Berufsverbot. ist das vor dem Verwaltungsgericht geprüft worden?

Ein Berufsverbot unterliegt deutlich engeren Grenzen. Ist im Verwaltungsverfahren eine medizinisch-Psychologische Untersuchung als Beweis, daß der durch die Tat zu Tage tretende Zweifel sich nicht im beruflichen Bereich auswirkt, angeboten worden?

Ist ggf. dargelegt worden, daß du die Persönlichkeitsstrukturen, die zur Tat geführt haben, gewandelt hast (wenn geschehen?)?

Austro Control ist ein Weg, wenn ein Fall aber Wellen schlägt, zögern die auch die offene Konfrontation mit den deutschen Behörden.

Viele Grüße

Stefan Hinners

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