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Und der "Einschlagwinkel" ist dann genau 90°. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Großes Flugzeug, Piper Aztec, Länge 10,53 m und Spannweite rund 11,30 m, große Zelle und echter 6 Sitzer (Diese Info für die, die mit so einem alten und seltenen Flugzeug nix anfangen können)."
Ich vermute, die meisten hier kennen den Typ mittlerweile von Sylt - nach "Aufbereitung" in orange. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Aber ne Kollision ist trotzdem möglich, oder? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Im 90°-Winkel aus Sicht des Flugzeugs ist das tatsächlich nicht möglich bei gleich schnell fliegenden Flugzeugen."
Also zumindest bei Autos funktioniert das an Kreuzungen jeden Tag sehr zuverlässig. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"...der Ansatz wäre hier objektive Hinweise darüber zu sammeln wie gründlich und gewissenhaft der Fliegerarzt der das Medikal ausgestellt hat so ist..."
Wie sollte man das denn anstellen? Und wem sollte das wozu etwas nützen, wenn man es denn - wie auch immer - ermitteln könnte?
Und dann lieber den Fliegerarzt "... in rechtliche Bedrängnis ... bringen..." als den "Fliegerkameraden"? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Leute, die Farbsprüher packe ich mir."
Wie man hört, zittern die schon. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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In Zivilprozessen sind sich in der Hauptverhandlung alle Berufsjuristen im Saal von der ersten Sekunde an einig: Vergleich.
Der Richter braucht kein Urteil fällen, begründen und niederschreiben und muss - mangels Rechtsmittel - keine Belehrung einer höheren Instanz fürchten. Er diktiert den Vergleich und die Akte wandert ohne Umwege in den Keller.
Die Anwälte bekommen dank der "Vergleichsgebühr" mehr Honorar (sic!), als wenn sie den Prozess gewinnen!
Eine waschechte win-win Situation für die beteilgten Juristen. Davon müssen dann nur noch die Mandanten - in der Regel während einer allfälligen Prozessunterbrechung - überzeugt werden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ist ja wohl selbstredend, dass Rettungswagen durchkommen müssen."
Tun sie aber oft nicht! Nach Angaben der Berliner Feuerwehr alleine dort 92 Fälle (!) in einem Jahr, in dem Rettungswagen wegen der "Klima-Kleber-Staus" feststeckten. Zu den erschreckenden Einzelheiten:
https://www.bz-berlin.de/berlin/retter-verspielen-kostbare-zeit-im-kleber-stau [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Aber ganz objektiv: Diese Straftäter sind keine Verbrecher!"
Nicht im strengen Sinne unseres StGB (Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr), aber nach der Definition der Kriminolgie ganz sicher. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Was hast Du daran also nicht verstanden?"
Ganz einfach: wie sollte er mit einer C182 auf FL450 kommen? Ergo: Schwachsinnsratschlag! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"FL450, weil am sparsamsten."
Da stellt ein Kollege eine offensichtlich ernst gemeinte Frage, um von den Erfahrungen anderer zu profitieren und bekommt zahlreiche zielführende Antworten - und eine absloute Schwachsinnsantwort. Mein Respekt vor so viel Kreativität! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zumindest VFR, wenn die genaue Höhe keine Rolle spielt, gilt, insbesondere bei stärkeren Vertikalsrömungen: "Fly attitude - not altitude"! Meint: Steigen oder Sinken einfach zulassen, Flieger "gerade" halten und damit auch die Geschwindigkeit beibehalten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Dafür schaffen sie mit ein bisschen Mühe die 2000 Beiträge zu dem Thema. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Der positive Nebeneffekt von solchen lächerlichen Aktionen - wie das besprühen einer Hotelbar von innen - ist, dass nicht mehr medienwirksam berichtet wird."
Einfach nur mal in die BILD et al. schauen. Nicht mehr medienwirksam? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"@Willi: Das wichtige ist hier das Wörtchen "und". Ich brauche erst die Beschädigung und(!) daraus folgend die Gefährdung. Ein knallorange angemalter Flieger gefährdet aber niemanden, denn dieser ist offensichtlich nicht flugfähig."
Nochmal: Es reicht, dass durch die Beschädigung "...fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet..." werden, es muss nicht der "Flugverkehr" sein. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wie immer hilft auch hier ein Blick in´s Gesetz zur Rechtsfindung. Ich glaube schon, dass § 315 StGB hier einschlägig ist. Dort heißt es u.a.:
"Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er... Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet..."
Das dürfte hier m.E. unzweifelhaft der Fall sein. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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...Wenn es Stimmen sollte, dass sie tatsächlich extra die Triebwerks-Abdeckungen entfernt haben..."
Das kann man zwanglos den Aufnahmen entnehmen. Zu Beginn des Videos sind die noch drauf, später sieht man, wie sie fehlen und die Turbinenschaufeln rot sind. Wer sonst sollte die Abedeckungen wohl entfernt haben? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Aber verboten ist das nicht, oder? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"es müßte herausgearbeitet werden, daß diese tat vorsätzlich geschehen ist..."
Lächerlich, da muss nix "herausgearbeitet werden", man braucht ja nur das Video anschauen. Dann sieht man klar, dass das vorsätzlich und nicht fahrlässig war. Und die Erklärungen der Gruppe tun ein Übriges. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich kann keinen "Schaum vor dem Mund" erkennen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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