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Ist das wirklich so?
Ja, bei den offiziellen ICAO-Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und (Mandarin-) Chinesisch. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Und dabei muss man noch besonders berücksichtigen, dass der Arzt wegen 117 (!) solcher Fälle verurteilt wurde und es dabei nicht nur um Diabetes ging! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Mit nem "normalen" Segelflieger, ohne "Sicht nach draussen", nur mit Fahrt- und Höhenmesser? Ich dachte, die Ironie sei offensichtlich. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ich hatte ein Training im Segelflugzeug, das Segelflugzeug aus den unterschiedlichsten Fluglagen, ohne Sicht nach draussen, wieder unkompilziert in die Normalfluglage zu bringen."
Irre, das würde ich auch gerne können! Wo kann man dieses Training absolvieren?
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"...jede Menge Formulare und Paperwork..."
Der Aufwand hält sich m.E. doch sehr in Grenzen. Einschlägig ist hier ein Formular, das beim LBA (und z.B. auch beim RP Darmstadt) genau zwei Seiten lang ist. Das, die Scheinkopie mit dem Handeintrag der Verlängerung und die Scheinkopie des Lehrers müssen übersandt werden.
Bei einer Verlängerung durch eine Befähigungsüberprüfung umfasst alleine der "Bericht des Prüfers" fünf Seiten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Urkundenfälschung (nach StGB) wäre das wohl auch nicht, da es sich nicht um eine Änderung handelt, sondern nur eine Unvollständigkeit und außerdem fehlt für mich die "böse Absicht", sich damit einen Vorteil zu verschaffen."
"Urkundenfälschung" nach § 267 StGB setzt immer voraus, dass über den "Aussteller" der Urkunde getäuscht wird. D.h., der vermeintliche Aussteller hat die Urkunde nicht, oder nicht so ausgestellt. Eine "schriftliche Lüge" ist nie eine Urkundenfälschung. Wenn ich z.B. öffentlich schriftlich erkläre, schon zweimal auf dem Mond gelandet zu sein, oder 157000 h Gesamtflugerfahrung als PIC auf B747 zu haben, ist das schlicht grober Unfug, aber keine Urkundenfälschung.
Die Absicht, warum ich eine Urkunde fälsche, muss dabei keine "böse" sein. Entscheidend ist die Absicht, die ge- oder verfälschte Urkunde "zur Täuschung im Rechtsverkehr" zu gebrauchen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Trägst Du eigentlich beim Verfassen dieser richtungsweisenden Beiträge eine FFP2-Maske? Zu wenig O2, zuviel CO2? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Letzter Versuch: Es ging um die Formulierung auf der Rechnung. Wenn mein Fliegerarzt eine "Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung" durchführt und mir dann eine Rechnung für eine "Regeluntersuchung" - was immer das sein soll - schreibt, wie würdest Du das nennen? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ne, ich meinte Dich und Deine Aussage: "Der Unterschied zwischen einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung und dem Flieger-Medical ist NUR das Formular." [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ein guter Fliegerarzt hat schliesslich seine PC 12 im Stall ( das ist meine private Ansicht ) die muss er finanzieren können, die muss er regelmässig fliegen, allein schon um seine Kandidaten flugmedizinisch im Anforderungsprofil besser einschätzen und untersuchen zu können ( auch meine private Ansicht )."
Mit Verlaub: Schwachsinn, privater. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"In grund genommen kann man eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung auch als jährlichen Gesundheitscheck ausgeben, und diese Rechnung unter der Angabe jährliche Vorsorgeuntersuchung benennen."
Also bei mir - privat versichert - formuliert und schreibt der Fliegerarzt die Rechnung. Da steht dann wörtlich: "Diagnose: Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung". Das kann - und will - ich für nix anderes "ausgeben", wird lediglich bei der Einkommenssteuer als Ausgabe berücksichtigt. Schon die Formulierung etwas für etwas anderes "ausgeben", ist die exakte Beschreibung des Tatbestandes des § 263 StGB, Betrug: "Wer...durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt..." [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"In grund genommen kann man eine Fliegertauglichkeitsuntersuchung auch als jährlichen Gesundheitscheck ausgeben, und diese Rechnung unter der Angabe jährliche Vorsorgeuntersuchung benennen."
Spitzenidee!
"Jetzt kann man auf die Idee kommen, Versicherungsbetrug."
Stimmt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Prinz" ist Bestandteil Deines Familiennamens, oder hab ich da was falsch verstanden? Was ist also an der Anrede "absolut unpassend" oder "erbärmlich"?
Aber Du weißt ja nun, nach Deiner eigenen Aussage, was Du von mir "zu halten" hast. Sei´s drum, lassen wir es damit bewenden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Eigentlich wollte ich mich nicht an dieser ziemlich nutzlosen und eigentlich sehr albernen Diskussion beteiligen. Aber die Aussage:
"Kleinliche, spießbürgerliche Erbärmlichkeit."
ist - neben einigen anderen Deiner Formulierungen - mittlerweile nur noch schlicht arrogant, unverschämt, beleidigend und vermutlich auch strafrechtlich relevant. Du solltest dringend an Deinem Benehmen gegenüber den gewöhnlichen (Spieß-)Bürgerlichen arbeiten, Prinz Alexis! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Yankee war auch exakt richtig wenn man aus dem Osten auf die 26 möchte."
Der Anflug Yankee auf die "26" ist und war immer nur für HPA-Flugzeuge, zu denen eine C152 eher nicht gehört. Für alle anderen geht das nur über "E", oder "K". Kann man in der AIP leicht nachvollziehen.
Und die Aussage: "Anflug Route "Tango" sollte ich melden, keine Ahnung wo dieser Einflugpunkt sein soll..." spricht für mich nicht unbedingt für eine sorgfältige Flugvorbereitung. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Frage: "Sind interessiert an Austausch zu allfälligen Fragen zu Wartung und Betrieb interessiert, und natürlich auch Tipps & Tricks. Hintergrund der Frage: Wir haben gestern eine RG in Norddeutschland gekauft, die derzeit noch N-registriert ist."
Und die Antwort: Lieber eine Mooney kaufen. Für den Betrieb einer C177 vermutlich sehr hilfreich. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, erst recht fahrlässige - hat etwa der steuernde Nicht-PIC Strafantrag gegen den nichtsteuernden PIC gestellt?"
Es sei denn, die Staatsanwaltschaft leitet wegen des "besonderen öffentlichen Interesses" ein Verfahren ein, dann bedarf es keines Strafantrages. Bei Unfällen im Straßenverkehr die Regel. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Turn-to-final mit 90°-bank in der CPL-Ausbildung? Respekt, das nenn ich wirklich professionelles Fliegen! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Der Flugleiter gab an, dass er die letzte Phase des Anfluges beobachtet hatte. So habe sich das Flugzeug bodennah in einer Linkskurve mit bis zu 90°- Querneigung befunden."
"Beitragende menschliche Faktoren: wiederholte Akzeptanz riskanter Flugmanöver in Bodennähe durch den Piloten (Routine Violations) Selbstüberschätzung und mangelnde Risikoeinschätzung des Piloten"
Noch Fragen Kienzle? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Auf der Homepage des LBA findet man, welcher Online-Anbieter von dort anerkannt ist. Das sollte seriös genug sein. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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