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Das ist kein Fehler in dem Satz. Das stimmt genau so! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich werde mich ab sofort vom "Bergdoktor" flugmedizinisch betreuen lassen. Wie man der Folge letzten Donnerstag entnehmen konnte, macht der diese Untersuchungen - so ganz nebenbei - auch. Und das in einer wunderschönen Umgebung. Das ist doch mal eine Reise wert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die §§ 25, 26 FlUUG sind reine Datenschutzbestimmungen, die regeln, welche Daten die BFU verarbeiten und weitergeben darf. Wenn sie das darf, werden die zuständigen Behörden die Weitergabe bei berechtigtem Bedarf auch einfordern und ggf. mit einem Gerichtsbeschluss durchsetzen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Einzig die Protokolle der Befragungen gibt die BFU nicht weiter. Das hatte ich Dir schon erklärt. Die Hürde für die Staatsanwaltschaft auf dem Rechtsweg an diese Informationen zu kommen ist sehr hoch."
Das sehe ich anders. In § 25 "Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG)" ist geregelt, welche personenbezogenen Daten die BFU "verarbeiten" darf. Dazu zählen u.a. alle Daten der an dem Unfall "...beteilgten oder betroffenen Personen sowie ... Zeugen... die über den Unfall oder Störung Aussagen machen ...".
Diese Daten dürfen nach § 26 FlUUG ausdrücklich an "öffentliche Stellen", u.a. für Strafverfahren, OWi- und Schadenersatzverfahren, übermittelt werden, ebenso kann diesen "Stellen" Akteneinsicht gewährt und es dürfen sogar die Akten und Berichte der BFU an diese Stellen übersandt werden.
Somit können z.B. Staatsanwaltschaft, BAF, Zulassungs-, Lizenzbehörden und Gerichte über alle der BFU vorliegenden Daten verfügen, d.h. auch Aussagen der Betroffenen und Zeugen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Aber seine bisherigen Beiträge waren m.E. keineswegs "unscharf" und der Unterscheid zwischen "kaufen" und "verkaufen" war klar ersichtlich. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Mag durchaus sein, dass ich das falsches behalten habe. Und die Gleitzahl kenne ich gar nicht. Ist die gesichert? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Diesen Wert hab ich gesprächsweise von einem Ex F104-Piloten erfahren. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die F104 musste bei Motorausfall mit 18000ft/min (!) sinken, um die notwendige Minimumspeed zu halten. Deshalb war den Luftwaffenpiloten befohlen, bei Enginefailure - egal in welcher Höhe - zwingend auszusteigen. Einmot halt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Gelebte Praxis ist eine andere... Das ist Thema auf jeder Prüfer-Fortbildung, und das LBA sagt, dass sie einen kombinierten Flug auch beim SE-IR akzeptieren."
Entscheidend ist doch, dass alle Punkte für beide Checks, CR und IR, durchgeführt wurden. Das LBA akzeptiert z.B. seit Jahren auch die Durchführung kombinierter Prüfungen (Skill Tests!) z.B. für CPL und MEP/IR - mit einem Flug! Hab ich schon des öfteren gemacht. Im Ergebnis scheint mir eine solche Kombination für den Bewerber zwar finanziell i.d.R. günstiger, aber - von der Workload her - sicher anspruchsvoller als bei zwei getrennten Flügen.
Falls eine solche Kombination (CR SEP, IR) nicht vorgesehen wäre, wäre auch "FCL.625.A IR(A), a) 3 i)" überflüssig. Die Vorschrift greift, wenn ich nur SEP IR verlängere, ohne SEP CR, was ja i.d.R. jedes zweite Jahr ausreicht. Dann brauch ich aus dem Prüfungsprotokoll nur den Abschnitt 3b (IR Teil) und das Notwendige aus Abschnitt 1 zu prüfen. Alles andere, wie z.B. sim. Notlandung, Steilkurven, stalls pp. kann entfallen. D.h., bei einer kombinierten Überprüfung werden alle Teile absolviert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Aber nach "FCL.105.LAPL(A)" ist explizit das Recht eingeschlossen, SEP(land), SEP(sea) und TMG als PIC fliegen zu dürfen. Von irgendeinem TR oder HPA-Flugzeug steht da nix. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Und die Antwort von Alfred war: Ja, wenn im LAPL das TR (A320) enthalten ist. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Für den Fall des TRI A320 spricht FCL.905 TRI c)(1) von "... technisch komplizierten Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten,..." Nach meinem Verständnis darf er das, sofern LAPL ein solches TR hat."
Mit Verlaub: Unfug! Mit LAPL (A) darf man nach "FCL.105.A.LAPL (A)" nur SEP (land), SEP (sea) und TMG fliegen - und auch nur solche unter 2t. Und ein Typerating für einen A320 mit einem Piloten wäre für mich auch was ganz Neues. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Die Yacht-Mütze ist der Klopfer. ;)"
Und immerhin mit zwei Streifen! Flugschüler nach dem ersten Alleinflug? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Zum Glück gibt's in den Flugflächen keine schlafenden Wale."
Aber Flugzeuge. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Aber es vervollständigt ein Bild von Dir..."
Fehlende Kinderstube ist bei der heutigen Wohnungsnot ja durchaus verständlich. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Und Ironie zu verstehen scheint auch nicht so einfach. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Habe gerade in der Badewanne ein paar Pireps verfasst..."
Für Wasserflugzeuge?
P.S.: Mein "Stil" missfällt Herrn "treinhold". Schade! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Die Komfortaspekte verstehe ich, speziell den Punkt mit nur einer Tür."
Nur eine Tür ist für mich zwar auch ein Nachteil beim Komfort, aber primär bei der Sicherheit. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Das Flugbuch ist keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Wo kommt das denn her?"
Natürlich ist das Flugbuch eine Urkunde im juristischen Sinn! Urkunde z.B. im Sinne des Strafrechts ist eine "verkörperte Erklärung, die ihrem Inhalt nach geeignet und bestimmt ist, für Rechtsverhältnisse Beweis zu erbringen und ihren Ausssteller erkennen lassen". Gängiges Schulbeispiel ist ein Bierdeckel, der eine vom Wirt "ausgestellte Urkunde" ist, wenn der Wirt z.B. Striche für Getränke darauf macht. Wenn ich davon welche auslösche, begehe ich Urkundenfälschung!
Wenn ich ein Flugbuch führe, stelle ich natürlich auch eine Urkunde her. Wenn ich aber z.B. sachlich falsche Eintragungen mache, ist das keine Urkundenfälschung, sondern lediglich eine "schrifliche Lüge". Wenn aber Du in meinem Flugbuch - ohne mein Wissen - Einträge vornehmen oder ändern würdest, wäre das Urkundenfälschung.
https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/files/2010-07/Brief_034_1.pdf [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Die 4,4 Grad in Egelsbach als völlig easy zu bezeichnen, hat schon etwas verhöhnendes. Da kamen auch schon Piloten mit größerem Gerät nicht mit zurecht... (Citation X z. B.)"
Die waren schlicht zu tief, hatte mit dem Winkel des APAPI (4,4°) nix zu tun. Die flogen bei Nacht mit Autopilot, bei dem als letzte Höhe 580ft (!) eingestellt wurde (Schwelle der damaligen "27": 385ft), 1.96 NM vor der Schwelle schlicht in die Bäume, die sie nicht sehen konnten, da sie in IMC waren. Das APAPI können sie vor dem Crash erst recht nie gesehen haben. Das aktuelle Wetter in EDFE war mit 3000m Sicht, SCT003, BKN005 angegeben. Und das mit einem Flugzeug mit vorgeschriebener 2-Mann-Besatzung und zahlreichen elektronischen "Hilfsmitteln", wie z.B.: AFCS, RA, EGPWS und für die Untersuchung Gott sei Dank auch mit CVR, FDR. Lässt sich im Detail bei der BFU im Bulletin nachlesen. Ein Abschlussbericht wurde leider bis heute nicht veröffentlicht.
https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2012/Bulletin2012-03.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ein ähnlicher Unfall ereignete sich gut zwei Jahre vorher mit einer BE F90 an etwa der gleichen Stelle (1.8 NM vor der Schwelle), bei ähnlichem Wetter. In beiden Fällen hatte der Polizeihubschrauber die Suche nach den Flugzeugen wegen des Wetters eingestellt! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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