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"...Allerdings steckt dort die Erpressungsvermutung bei Insolvenz nicht drin..."
Doch, durchaus. Einem Bekannten von mir wurde schon vor Jahren die Waffenbesitzkarte wg. eines Steuerdeliktes verweigert! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das scheint schon erfolgt zu sein:
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Wenn ich das hier so lese fällt mir der alte Spruch ein: "Gott sagte: Lächele mein Sohn, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte - und es kam schlimmer!" [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke! Endlich mal eine "unaufgeregte", sachliche Darstellung der Rechtslage. Da spricht der Jurist mit "Befähigung zum Richteramt", oder? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"War in FL9000 unterweges und kaum bis kein Eis."
Naja, in der Höhe gibt es normalerweise auch kein Eis ;-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Eine kleine Rückmeldung, ob hiervon irgendetwas in "Erwägung" käme, wäre sehr nett, bevor sich noch mehr Kollegen - möglicherweise überflüssige - Gedanken machen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Erinnert mich etwas an den alten Witz: "Samstagmorgen, nix im Fernsehen, geh ich mal zum Arzt..." [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ein weiterer guter Grund, den Transponder einzuschalten. Windräder sollen künftig nur noch "blinken", wenn sie ein Transpondersignal empfangen. Und die Nachtruhe der zahlreichen gestörten Bürger wird endlich wiederhergestellt! Man kann sich problemlos vorstellen, wie viele Bürger sich nächtens schlaflos im Bett hin und hergewälzt haben, weil Windräder ständig "nervige Signale" in ihr Schlafzimmer sandten. Und: "Eine Gefahr für Fluggeräte besteht laut Bundesregierung nicht". Na dann!
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/das-blinken-der-windraeder-hat-bald-ein-ende-a-7d8c7c04-68c8-45a6-8ec3-5fcb8628f95e [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Diese Schule bildet auf beiden Mustern aus, d.h. DA 42 und DA 62. Standorte in EDGS, EDKB und EDFE:
https://aa-fc.de/unternehmen [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"...ebenso wie ein "Schleudertraining" fürs Auto nicht verlangt wird..."
Ja leider! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Man darf lediglich nicht mehrere EU-Lizenzen für die selben Rechte haben, also z.B. keine zwei PPL(A). Man darf aber durchaus vier "verschiedene" PPL besitzen, einen für "A", einen für "B", einen für "H" und einen für "S". Und natürlich kann man zusätzlich noch beliebig viele Lizenzen aus Nicht-EU-Staaten - USA, Kanada pp. - erwerben.
Korrektur, um ganz präzise zu sein: bei Seglern heißt es "SPL" und bei den Ballönern "BPL". Dafür gibt es aber auch noch einen PPL (As)! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Frage war: "...wo findet man sonst eine passende Alternative, wenn man überall starken Nord/Südwind vorfindet...?" Da klingen 13/31 für mich erst mal nicht schlecht. Aber wenn Köln von Hamm schon zu weit weg ist, ist Mönchnegladbach natürlich auch nicht viel besser.
Die Preise wären für mich aber in so einer Situation doch eher zweitrangig. Ein "zerstörter" Flieger ist im Zweifel auch noch deutlich teurer, abgesehen von der Sorge um meine Knochen! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Situationen sind doch völlig unterschiedlich. Ich bin sicher, alle Airliner, die gestern wegen Wind - oder warum auch immer - durchgestartet sind, haben zunächst einen "Standard Missed" geflogen.
"SID" statt "Standard Missed" gab es früher in D auch nur bei Trainings-, bzw. Checkflügen, bei denen von vorne herein mehrere Anflüge geplant waren. Aber auch das gibt es seit über einem Jahr nicht mehr, sondern auch hier "Standard Missed". Das wurde auch in PuF bereits ausführlich dargestellt, was an einigen scheinbar vorbei gegangen ist. Die Mär hält sich leider hartnäckig. Die Änderung sollte eigentlich aber jeder spätestens bei seinem letzten IR-Check mitbekommen habe.
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Nach dem Thema über Frauen im Cockpit endlich ein weiteres Thema, bei dem sich einige so richtig beharken. Klasse! Wäre bestimmt noch viel lustiger, wenn der ein oder andere sich nicht entschlossen hätte, hier auszusteigen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Stefan ich glaube die Hauptkritik richtet sich ja nicht so sehr gegen die ZÜP an sich, als vielmehr darauf, dass das Verfahren einfach aus Sicht des "Antragstellers" völlig intransparent ist und die Entscheidungen und einfliessenden Punkte weder vorher erklärt noch nachvollziehbar offengelegt werden. Zumindest das müsste also dringend geändert werden."
Wieso die ZÜP "völlig intransparent" sein soll, erschließt sich mir nicht spontan. Was genau überprüft wird, kann jedermann, also auch der "Antragssteller", in der "LuftSiZÜV" vorher nachlesen. Dort ist abschließend enumerativ aufgeführt, welche Unterlagen bei welchen Behörden für die ZÜP überprüft werden dürfen. Und als Ergebnis gibt es entweder "keine Bedenken", was dann in der Tat nicht weiter begründet wird. Bei "Verneinung der Zuverlässigkeit" jedoch "sind dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe hierfür" schriftlich mitzuteilen, zusammen mit einer "Rechtsmittelbelehrung". Ich halte das schon für ziemlich transparent. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Gibt seit eben sogar eine "EASA EAD (2020-0020-E)" hierzu! Airbus hat für das AFM eine Ergänzung rausgegeben, in der eine "liquid prohibited zone" für´s Cockpit definiert ist. Gilt im Gegensatz zur "Prohibition" in den USA nicht nur für Alkohol ;-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Meiner Meinung nach geht das halbwegs "unfallfrei" und vor allem "safe" nur mit Autopilot, oder natürlich mit zweitem Besatzungsmitglied zum Funken. Wenn der Lotse einen auf dem falschen Fuß erwischt - z.B. im initial-climb - einfach erst mal mit "Stand by" antworten, bis man den Autopiloten eingeschaltet hat. Nur dann kann ich mich voll auf´s Zuhören und Aufschreiben konzentrieren. Das hört man hin und wieder auch von Airlinern - und die sind immer zu zweit. Es ist auch immer erlaubt "say again" zu sagen. Und, was Max schon sagte: eigene Kürzel überlegen und natürlich den Flugplan auf dem Klemmbrett. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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In der Tat: "fehlendes Training auf dem Unfallmuster ... fast ausschließlich Erfahrung auf leistungsstarken Flugzeugmustern ... 10 h SEP in den letzten zwei Jahren ... davon keine auf dem Unfallmuster"! Vielleicht hätte er besser auf den "Cheffluglehrer" gehört, wobei eine einzelne Platzrunde - schon rein formal - auch nicht gereicht hätte.
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"Anflug nach GPS Groundspeed ist nie eine gute Idee."
Meiner Meinung nach ist das i.d.R. schon eine gute Idee. Zumindest wenn ich einen Platz anfliegen kann, auf dem ich den aktuellen Bodenwind angesagt bekomme - bei uns also an fast allen Plätzen. Je nach Flugzeug würde ich mir dann auch eine längere Bahn aussuchen und mit den Angaben des Bodenwindes und des GPS habe ich ziemlich genau meine TAS. Wenn ich dann noch den Flieger kenne und weiß, wie viele Knoten die stall-warning "vor" dem tatsächlichen stall kommt, hab ich alles, was ich zu einer wirklich sicheren Landung brauche.
Bei den Umständen, die Wolfgang schildert, hätte ich im Flug sehr wahrscheinlich auch "gezogen". Die für mich entscheidende Frage ist dabei aber: warum wurde bei diesen Wetterbedingungen (SN, OVC 009) der Startlauf nicht rechtzeitig abgebrochen? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Da steht nicht mal drin, welche Schule was ausbildet. Man kann nur - geographisch sortiert - sehen, wer eine Genehmigung des LBA als ATO oder NTO hat, sonst nichts. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ich hab eine Sicherheitsüberprüfung durchs BKA. Für welchen Arbeitgeber, darf ich dir leider nicht mitteilen."
Interessant! Ich war fast 40 Jahre Beamter des BKA. Unsere Sicherheitsüberprüfungen nach dem SÜG (bei mir für "Ü 2") wurden noch vom BfV durchgeführt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke für den Link! Der Funkverkehr scheint zu bestätigen, was zu vermuten war. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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