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Der EASA-Checker darf alles, was er in D darf, in ganz EASA-Land, wobei die verschiedenen Länder zusätzlich unterschiedliche Bedingungen für ihre eigenen Lizenzen aufstellen können. Bei einer Lizenz aus GB muss ich den Check z.B. vorher per Mail anmelden. Und natürlich darf ich das an allen Flugplätzen in EASA-Land.
Ich darf aber auch z.B. einem Österreicher in Frankreich auf einem LX-registrierten Flugzeug die Checks abnehmen, die ich auch in D abnehmen darf. Bei einer österreichischen Lizenz - und (noch) auch bei einer aus GB - darf ich sogar die Erneuerung einer Berechtigung eintragen, was ich bei einer deutschen nicht (mehr) darf! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Und was ist mit "Frau Behrle"?"
Chris sprach ausdrücklich davon, dass seines Wissens in diesem Forum noch keine Frau gemobbt wurde. Damit meinte er sicherlich keine Männer, die sich als Frauen tarnen. Und das alter ego von "Frau" Behrle braucht sich nach allem zumindest nicht wundern, wie - nach seiner "Enttarnung" - hier im Forum mit ihm umgegangen wurde. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das passiert ja immer wieder mal. Und ich habe - zumindest die deutschen Eurofighter-Piloten - deutlich vor Augen, wie sie bei so einem Einsatz ein Grinsen bis zu den Ohren haben, wenn sie den "Stachel" bis zum Anschlag auf "full military" schieben: endlich mal legal über Deutschland "supersonic"! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Erlebnisse, die heute äußerst selten sind ... ;-)"
Früher konnte man sich freiwillig als "Abfangopfer" melden, in dem man "embellish target" in seinen Flugplan eintrug, der dann auch an das militärische AIS geschickt werden musste. Keine Ahnung, ob das heute noch geht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Jedenfalls hatten die beiden einen Riesendusel - und der Pax offensichtlich, im wahrsten Sinne des Wortes, Nerven wie Drahtseile! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Er flog N-registriert mit seiner FAA Lizenz. Da gelten die FAA currencies: 90 days / 3 night landings to full stop."
Ich bezog mich tatsächlich nur auf die EASA Regelungen, von denen der FAA hab ich keine Ahnung. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ich muss jederzeit Angaben machen können über: ... - Landungen Tag vs Nacht"
Wozu? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Besten Dank für den Tipp! Jetzt funktionierts. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Zu dieser Thematik gibt’s auch Ausführungen die ich momentan nicht verfügbar habe, zB darf kein Ausländer keinen Eintrag in eine UK Lizenz vornehmen."
Das stimmt zumindest für Prüfer nicht. Als deutscher Prüfer darf ich interessanterweise in eine UK Lizenz nicht nur eine Verlängerung eintragen, sondern sogar eine Erneuerung, was ich in eine deutsche Lizenz nicht (mehr) darf! Voraussetzung ist lediglich, dass die Befähigungsüberprüfung rechtzeitig vorher bei der CAA angemeldet wurde. Fundstelle ist hier (auf dieser Seite "Examiner Differences Document" aufrufen):
https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/aircrew-and-medical#group-easa-related-content
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Das spricht immerhin dafür, dass jegliche Form von faserwerkstoff enorme last Reserven noch sehr lange erträgt, ohne spontan zu reißen wie Stahl. Aber kommt also durch die ganzen inspektions klappen eine excellente Vorwarnzeit."
Dem widerspricht - gerade für Holz - ziemlich eindeutig dieser lesenswerte Bericht über den Absturz einer "CAP 10 B" im Jahre 2001 (leider mit tödlichem Ausgang für meinen "alten" Kunstfluglehrer und einen seiner Schüler):
https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2001/Bericht_3X160-0.01.html
Auszüge: "Für die Entstehung der Stauchbrüche genügten möglicherweise schon Beanspruchungen, die im zugelassenen Betriebsbereich erreicht werden. ... Der Bruch des Tragwerks im Ansatz zu einer Kunstflugfigur ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass einzelne zum Untergurt verleimte Holzschichten große Faserabweichungen aufwiesen. ... Mit den gegebenen Mitteln und Methoden im Rahmen der vorgeschriebenen Inspektionen waren die vorhandenen Schäden im Untergurt nicht erkennbar."
Heißt für mich: Ich kann als Laie vor dem Flug gar nix erkennen, weder korrekte Herstellung (ohne "Faserabweichung") noch Vorschäden ("Stauchbrüche"). Die Kunstflugausbildung auf genau diesem Flugzeug war für mich damals in jeder Hinsicht ein tolles Erlebnis. Heute würde ich in dieses Muster auch nur zum "Normalflug" nicht mehr einsteigen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke für den tollen Link! In der Tat eine Sternstunde. Das mit Abstand Beste, was ich bisher über das MCAS der B 737 MAX und die Unfälle lesen konnte. Ich vermute, da stecken Monate der Recherche dahinter. Und man merkt natürlich bei jedem Wort, dass der Mann - als ehemaliger Verkehrspilot - "vom Fach" ist. Bemerkenswert auch, mit welcher Objektivität er alle beitragenden Faktoren ausführlich darlegt: Boeing, die Crews, das kommerzielle Umfeld, die kulturellen Besonderheiten und die Rolle der Regulierungs-, Untersuchungs- und Aufsichtsbehörden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Das attraktivste an Sylt ist schon noch der Flugplatz, denn Tiefkühlkrabben bekommt man auch anderswo und häßliche Innenstädte haben Hanau, Herten oder Ludwigshafen auch."
Also ich habe die Insel Sylt seit mehr als 30 Jahren zu den verschiedensten Jahreszeiten oft und sehr gerne besucht, immer mit dem Flieger - sowohl gewerblich als auch privat. Aber was an diesem Flugplatz "attraktiv" sein soll erschließt sich mir nicht. Nebenbei: dass z.B. beim "Gosch" Tiefkühlkrabben serviert werden, beweifele ich doch stark.
Wenn ich in der "Kupferkanne", dem "Gogärtchen" oder der "Sansibar" bei Sonnenschein im Garten saß, bin ich bisher noch nie auf die Idee gekommen, mich wie in Hanau oder Ludwigshafen zu fühlen. Auch bei einem Spaziergang, im Winter mit meinem Hund am Strand von Westerland entlang, befielen mich keinerlei Erinnerungen an andere deutsche Städte.
Erinnert mich an den Merkspruch eines alten Fliegerkameraden: "Das Leben ist schön und teuer. Man kann´s auch billiger haben, aber dann ist es nicht mehr so schön". [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Eigentlich beweist das (nochmal), dass die ZÜP unsinnig ist. Wenn nicht mal mehr das Verhalten auf der Straße eine Rolle spielt."
Was mit dem Antrag zur ZÜP zu übermitteln ist, steht in § 3 LuftSiZÜV. Vom KBA ist da keine Rede. Zumindest das LBA kann seit einiger Zeit auf die Daten beim KBA online zugreifen. Daher braucht man dorthin auch z.B. bei Anträgen auf Verlängerung pp. keinen Auszug aus Flensburg mehr mitschicken. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich sach nur: Valentin Taifun! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"...bei Desinteresse muss man ihn ja nicht anklicken..."
Ach so! Na dann ist ja alles gut. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Darf ich mir mal die ketzterische Frage gestatten: Habt Ihr keine eigene Homepage für die AOPA in A, wo man die Nachrichten für Mitglieder veröffentlichen könnte? In D funktioniert das hervorragend! Ich bin - ehrlich gesagt - an z.B. Wahlkampfauftritten für Vorstandswahlen in A wenig interessiert. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich hab´s nicht selbst ausprobiert. Aber hier im Forum haben mehrere Kollegen - u.a. Alexis - berichtet, dass sie dort sogar Level 6 gemacht haben, das dann vom LBA eingetragen worden sei.
Z.B. hier: https://www.pilotundflugzeug.de/forum/ifr/2019,05,14,21,1335096
oder hier: https://www.pilotundflugzeug.de/forum/ifr/2018,12,05,20,0307915 [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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So unterschiedlich können Eindrücke sein.
Benutze seit Jahren ein Bose A 20, immer mit (Lese-) Brille. Deren Bügel (zugegeben sehr dünn) hab ich dabei noch nie gespürt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Beim einfachen "über die rote Ampel fahren" ist der Sofortvollzug der Führerscheinentziehung eher ungewöhnlich."
Auch wenn´s kleinkariert klingt, aber eine "Führerscheinentziehung" gibt es in Deutschland überhaupt nicht. Es gibt ein "Fahrverbot", Regelfall bei "roter Ampel", und es gibt einen "Entzug der Fahrerlaubnis". In beiden Fällen muss ich den Führerschein abgeben. Bei Fahrverbot kriege ich den aber nach dessen Ende automatisch wieder zurück. Nach Entzug der Fahrererlaubnis muss ich diese ganz neu erwerben.
Dass bei einer "einfachen" Missachtung von einer roten Ampel der Führerschein sofort sichergestellt wird, kann nicht sein, wenn sonst nichts dazu gekommen ist, wie z.B. Trunkenheit. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Einfach einen Screenshot machen? Was - außer einer öffentlich im Internet publizierten Klarstellung eines zuständigen Mitarbeiters des Flugplatzes - braucht man denn noch?
Mir jedenfalls reicht das. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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... fehlt - zusammen mit Frau Behrle [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das steht da schon lange, allerdings bisher folgenlos. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das "Verhalten einiger Personen" ist in der Tat an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Da meldet sich jemand in einem privat organisierten Forum an, erkennbar, um sich an Diskussionen zu beteiligen und verkündet dann apodiktisch, sich aber keinesfalls an die vom Betreiber aufgestellten Regeln halten zu wollen, weil er dafür "Gründe" habe. Und denjenigen, die die Einhaltung eben jener Regeln anmahnen, werden juristische Schritte angedroht.
Vermutlich hatte der Forumsbetreiber auch "Gründe", warum er die Regeln so gestaltet hat, wie sie jetzt sind und hat daher den "Benutzer" aufgefordert, "seinen vollständigen Namen einzutragen", jedoch bisher offensichtlich ohne Erfolg.
P.S: ist mir gerade erst aufgefallen:
"...wurde ich angegangen da ich nicht meinen Klarnamen poste. Ich habe Gründe dafür und möchste dies einfach nicht, habe jedoch angeboten meinen Namen per PM bei Interesse mitzuteilen."
"Ich sperre die PM Kontaktfunktion wieder weil mich jemand hier mit mails zupostet."
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ich denke wir können den Thread schließen."
Ausgezeichnete Idee!
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[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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