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Vielleicht hilft mal, die entsprechenden Regeln durchzulesen?
Tut es definitiv! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Er versteht es offensichtlich nicht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Schade, dass Sabine das nicht mehr "erleben" darf. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Kompetenz zur Selbstverantwortlichkeit nimmt dem Auto oder Flugzeugführer natürlich niemand ab und das ist auch gut so
In diesem Punkt sind wir vollkommen einer Meinung! Im vorliegenden Fall sollte man in dem Alter schon wissen, was man tut, oder besser nicht tut. Hier können einem lediglich die Hinterbliebenen leid tun.
keinn Mensch käme auf die Idee das Führerscheinwesen auf die Probe zu stellen
Also zumindest bei Führerscheinen für Motorräder hat man das schon in den 80er Jahren getan und z.T. solche Konsequenzen gezogen. Im Gegensatz zu früher - und anders als beim Pkw - kann man heute nicht mehr mit 18 Jahren einen unlimitierten Motorradführerschein auf einer "250er Sinalco" machen und darf dann sofort mit einer "Hayabusa" losfahren. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Naja, ganz so quatsch ist das zumindest bezogen auf die SR22T nicht: Wenn der Flugschüler auf einer 115PS Dimona geschult hat, dann hat er schon Verstellprop, Turbolader und EFIS. Alles was fehtl ist dann "Einhebelbedienung" und das ist ein Witz.
Ich kann´s mir nicht verkneifen: Auch das ist Quatsch! Der Witz hier ist: Wer auf einer "Dimona" oder selbst auch auf einer "Super Dimona" geschult hat, hat zwar u.U. damit "schon" eine Einweisung auf Verstellpropeller, Turbolader, EFIS und Spornrad erhalten, bekommt aber dann das CR "TMG" eingetragen - und nicht "SEP". Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass man mit einem CR "TMG" keine Cirrus fliegen darf?
P.S.: Ich vermute, Alexis würde mir Recht geben, wenn er dies denn läse. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Lieber "King Albert": Spätestens mit dem letzten Satz wäre es doch eigentlich an der Zeit, den Unfug mit dem Pseudonym zu beenden, oder? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Stimmt, sehe ich genauso. Und der hatte immerhin "schon" fast vier Monate die "Passagierflugberechtigung" und ganze 72 Stunden Gesamtflugerfahrung! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Man darf auch mit dem frischen PPL-SEP für das man nur 45 Stunden 150er, Dimona oder im Extremfall C-Falke geflogen sein muss in eine SR22T oder Malibu steigen und losfliegen.
Quatsch! Für das jeweils erste einmotorige Muster mit: Verstellpropeller, Einziehfahrwerk, Turbolader, Druckkabine, Spornrad, EFIS und "Einhebelbedienung" brauche ich eine "Unterschiedsschulung", d.h. praktische Einweisung. Bei allen anderen neuen Mustern zumindest ein theoretisches "Vertrautmachen". Und nach einer Ausbildung auf einem C-Falken gibt's zwar ggf. einen PPL, aber kein Rating SEP sondern TMG!
Über Dein Beispiel musste ich aber schmunzeln: In Deutschland wird der KfZ-Führerschein von Prüfern des TÜV oder der DEKRA abgenommen - beides private Vereine bzw. Unternehmen.
Stimmt so auch nicht! Die Prüfer werden dabei für eine Behörde, unter deren Aufsicht, tätig, der Jurist nennt das "Beliehener". So nehme ich auch als Prüfer z.b. PPL-, CPL- oder IR-Prüfungen ab - aber natürlich für eine Behörde. Und der "Sachverständige" vom TÜV arbeitet im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde. Außerdem sprach ich davon, wer die Lizenz ausstellt - bei ULs der Verein "DAeC e.V". Weder TÜV noch DEKRA stellen meines Wissens bisher Führerscheine aus. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Im Bulletin der BFU für März 2018 gibt es einen - für mich - erschütternden Unfallbericht eines UL:
https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Bulletins/2018/Bulletin2018-03.pdf?__blob=publicationFile
UL-Pilot kauft, eine Woche (!) nachdem er den "Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer" bekommen hat, ein ihm bis dahin unbekanntes UL und startet - entgegen des Rates des Verkäufers und seines früheren Fluglehrers - ohne Einweisung zum Heimflug! Minuten später ist er tot!
Anmerkung der BFU: "Die Lizenz für Luftsportgeräteführer berechtigt einen Piloten alle Muster aerodynamisch gesteuerter ULs zu fliegen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Muster die Ausbildung erfolgt ist. Eine Einweisung auf ein neues Muster ist nicht vorgeschrieben. Es liegt in der Eigenverantwortung des Piloten sich ausreichend mit einem Muster vertraut zu machen."
Da fällt mir nix mehr ein! Für mich ist diese Regelung, dass ein Verein einen "Luftfahrerschein" ausstellen darf, so, als ob der ADAC Führerscheine für "leichte Autos" erteilen dürfte. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Find ich sehr schön - wenn ein Pseudonym dem anderen Pseudonym antwortet! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Danke!
Willi Fundermann (auch echter Name) ;-)
P.S.: Die negative Bewertung für die Antwort auf meine Frage erschließt sich mir nicht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Mich würde auch mal interessieren wie die Mitforisten hier darauf kommen der Pilot sei uneinsichtig oder sogar unverschämt gewesen. Aufgrund eines anonymen Postings im Forum?
Für den gemeinen Leser, ohne die Möglichkeit des Blicks hinter die Kulissen, wurde dieses "anonyme Posting" von einem "Chris Timeler" in das Forum eingestellt. Aus Ihrem Beitrag muss ich schließen, dass das offensichtlich nicht der richtige Name ist.
Auch wenn es kleinlich klingt: dann wäre der Beitrag nicht anonym sondern unter Pseudonym verfasst. Nach meinem bisherigen Verständnis, sollte aber doch im Forum beides nicht möglich sein. Bedeutet dies, auch der Betreiber kennt den "richtigen" Namen nicht? Und ist dann der Name "Stefan K." des FIS-Spezialisten, der den Fall zu kennen scheint, auch ein Pseudonym? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Egal, welchen Bericht man liest, das LBA ist der grosse böse doofe Hulk, und die DFS und das BAF gleich mit.
Verglichen mit dem früheren Chefredakteur, Heiko T., pflegt der jetzige einen eher freundlichen Umgangston mit den verschiedenen Behörden. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Nur das ich jetzt nicht die DA von EDRY und EDSA vergleichen kann. Dafür gibt es relativ einfach anzuwendende Formeln. Dazu braucht man nur Platzhöhe, aktuelle Temperatur und Luftdruck - und schon kann man es perfekt vergleichen. Bei Bedarf kann ich diese Formeln sehr gerne "verraten". [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Und Du bist real und kein Troll?
Gute Frage! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Es wurden ZWEI Cent in bar (!) für die 0,01 l fällig. ... hätte ich die 2 Cent mit Kreditkarte, oder wahlweise mit einem 100€-Schein bezahlt".
Wirklich glücklich der, der sonst keine Probleme hat! [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Hätte der Lotse ... antworten dürfen: Sie befinden sich offensichtlich in einer Situation mit unklarer Spritmenge an Bord, das behandeln wir hier grundsätzlich als Notfall, da kostet Sie eine Landung gar nichts"?
Nein! Nochmals: Nur der PIC bestimmt - aus gutem Grund - wann "Luftnotlage" vorliegt und wann nicht, niemand sonst, auch nicht der Lotse! Seien wir froh, dass dem so ist.
"Alternativ: liegt dem Lotsen die Information über die übliche Landegebühr vor? Wenn ja, hätte er die 30 EUR ja nennen können. Wenn nein, warum eigentlich nicht? Inklusive der Frage, ob es in Nürnberg 100LL gibt?"
Ich bin mir relativ sicher, dass der Lotse - gemessen an dem sonstigen Aufwand seiner Hilfestellung im vorliegenden Fall - diese Angaben auch noch eingeholt und übermittelt hätte - wenn er denn gefragt worden wäre! Aber die Frage kam ja offensichtlich nicht. Vermutlich, da der Pilot die Landegebühr ja bereits kannte: 700 000 €! In der Situation des Lotsen hätte ich das - nach aller vergeblichen, vorangegangenen Hilfestellung - auch als ausgesprochene Frechheit verbucht! Dass der Lotse bei seinen Hilfsangeboten zunächst von sich aus nicht primär Überlegungen zu Kosten der Landung oder der Verfügbarkeit des passenden Treibstoffes in den Vordergrund stellt, kann ich hingegen relativ gut nachvollziehen.
Aber ich denke, die Argumente sind ausgetauscht: Einige - scheinbar die Mehrheit von uns - wollen es mit einem erhobenen Zeigefinger und Belehrung bewenden lassen, während andere glauben, der Betroffene sei mit einem Bußgeld noch "gut bedient". Ich neige eben zu letzterem. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ich finde, dass er abgesehen vom erklären der Notlage / canceln von IFR - alles richtig gemacht hat."
Dazu fällt mir nix sachliches mehr ein, außer einer Empfehlung: Vielleicht solltest Du doch nochmal - wie schon von Eric empfohlen - die Schilderung des beteiligten Lotsen lesen, deren Wahrheitsgehalt wir zunächst ebenso unterstellen müssen, wie den der vorliegenden Gerichtsreportage.
Wie Eric - m.E. völlig zu Recht - gefragt hat: "Könnte es nicht auch so gewesen sein, dass hier jemand nachhaltig, auch lange bevor der Sprit drohte auszugehen, jede mögliche Hilfe ausgeschlagen hat, einen Bock nach dem anderen schoss, und dann auch noch im Nachhinein uneinsichtig und pampig war?"
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Eine "Luftnotlage" liegt ausschließlich dann vor, nachdem der PIC dies explizit erklärt hat. Und: wann er das tut , ist - Gott sei Dank - einzig und allein seine Entscheidung. Tut er es, darf er natürlich von allen einschlägigen Vorschriften abweichen. Tut er es aber nicht, kann er auch nicht die enstprechenden Privilegien in Anspruch nehmen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Ich lese aus dem Urteil: Wer aufgrund einer Notlage das Flugzeug sicher auf einem nicht bemannten Flugplatz landet, muss 500 € Strafe bezahlen."
Und ich lese: Wer aufgrund einer selbst verschuldeten Notlage landen muss - egal wo - und dadurch andere Menschen gefährdet ...
Dazu fällt mir dann spontan § 315a StGB ein: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ... wird bestraft ... wer als Führer eines Luftfahrzeuges durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des ... Luftverkehrs verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen ... gefährdet." Das klingt noch etwas unfreundlicher als ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit.
"Wer sich und seine Familie dagegen durch Spritmangel umbringt, wird nicht vor Gericht gestellt und muss keine Strafe bezahlen."
Wie sollte das auch gehen? Einen Toten vor ein Strafgericht stellen? Ging auch bei Herrn Lubitz u.a. nicht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die letzten Worte im Funk: "Es geht nicht anders, wir müssen jetzt runter".
Wäre sehr interessant zu erfahren, wieviel Sprit tatsächlich nach der Landung noch an Bord war. Dann wüsste man, wie knapp die Familie hier an einem Unfall vorbei gekommen ist.
Ich denke jeder von uns hat schon mal den "Tunnelblick" im Stress erlebt. Aber in diesem Fall eine Mitverantwortung der Behörden zu sehen, geht für mich an den Fakten vorbei. Wie Du richtig bemerkst: Man sollte auch die "andere Seite", d.h. die der Lotsen, genau betrachten. Und wenn ich von denen lese, über welchen Zeitraum sich das Problem hier entwickelt hat, wieviel Hilfestellung hier angeboten aber ausgeschlagen wurde, bin ich auch der Meinung, dass das ein sehr schlechtes Beispiel für Sicherheitskultur bei den Behörden ist. Und die Reaktion - nach der Landung, ohne Stress: "Was denn der ganze Aufriss soll, er hat hinten zwei kleine Kinder drin..." lassen auch bei mir leichte Zweifel an der Einsichtsfähigkeit aufkommen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wie wäre es mit einem Erlassen der Landegebühr in entsprechenden Fällen von Sicherheitslandungen, bei low fuel und murky weather? Von mir aus nach Ermessen der lokalen Lotsen?
Das wir doch bereits seit Jahrzehntenin Deutschland so gehandhabt! Allerdings nur, wenn ich als Pilot vorher "Luftnotlage" erklärt habe. Und natürlich muss ich mir dann nach der Landung ein paar - u.U. unangenehme - Fragen gefallen lassen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Vorläufiges amtliches Endergebnis" der Landung in Gunzenhausen beim AG Langen: 1000,00 € Bußgeld. (Quelle: PuF, 9/2018) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"...aber soll wohl so gewünscht sein..."
Ich bin der Meinung, das geht außerhalb der ATO und mit jedem Flugzeug. In FCl.140.A steht, man muss "die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a (12 h, 12 Starts und Landungen) zu erfüllen." D.h. für mich: Fluglehrer schnappen, erst zwölf Stunden und dann die Auffrischúngsschulung fliegen.
Aber das von der zuständigen Landesbehörde bestätigen zu lassen, erspart erfahrunsgemäß zuverlässig Ärger.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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