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Alle Beiträge von: Willi Fundermann [fundermann]


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Sonstiges | Beitrag zu Kachelmann: Hagelflieger sind Bauernfänger
28. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Dafür kommt aber der Strom für E-Autos absolut umweltschonend aus der Steckdose!

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
27. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

"Und wenn die AOPA das berechtigte Interesse selbst einiger weniger schützen will, OHNE dabei die anderen zu beschränken, dann sehe ich darin auch kein Problem für deren Anspruch als Interessenvertretung ALLER Mitglieder."

versus:

"Ich bleibe bei meiner Meinung: Mit der Berufung auf die DSGVO im Thema Flightradar24 schüttet die AOPA alle Kinder in allen Freibädern gleichzeitig mit dem Bade aus."

Kann es sein, dass sich diese Diskussion seit ein paar Tagen etwas im Kreis dreht?

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Denn die sind es doch, die die "persönlichen Daten" herausgeben. Nicht FR24.

Doch, das ist genau das was FR 24 tut. Dort wird gezeigt, welches Flugzeug wann wo ist. Und wie oben dargelegt, ist bereits das Kennzeichen für sich alleine ein personenbezogenes Datum. Man kann in seriösen Zeitungen z.B. sehen, dass bei Aufnahmen aus dem Straßenverkehr die Kennzeichen der Autos natürlich gepixelt werden, damit nicht jeder sehen kann, wann welches Auto wo war. Dann den Halter anhand eines Registers zu ermitteln ist erst der zweite Schritt.

Aber in der Schweiz gibt es Kantone (Bern, Freiburg, Neuenburg Wallis), da kann man die Steuerklärung seines Nachbarn einsehen. Vielleicht sollten wir uns daran orientieren.

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Florian S.

Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Bereits nach dem alten deutschem "Datenschutzgesetz" (s. dort § 3 BDSG) waren bereits Kennzeichen alleine - sowohl von Flugzeugen als auch von Kfz - ganz unstreitig schon immer "personenbezogene" Daten, wenn sie sich "einer bestimmten, bzw. bestimmbaren natürlichen Person", hier dem Halter, zuordnen ließen. Jetzt sind sie es nach der neuen Definition der "DSGVO" (s. dort Art. 4), wenn sie sich auf eine "identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". D.h. aber auch, diese Definitionen greifen zunächst einmal nur dann, wenn der Halter eine natürliche Person ist.

Damit ist aber noch keine Aussage getroffen, ob und wofür diese Daten legal verwandt werden dürfen, und die AOPA möchte offensichtlich klären, ob das bei FR 24 der Fall ist.

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Wenn Du so fragst, natürlich nichts. Meine Frage und die einiger anderer hier ist: Muss man als Vertreter von 1% betroffener Nutzer den anderen 99% die Suppe versalzen, nur weil das Rechtssystem es her gibt ?

Nach meinem juristischen Verständnis ist die Anwendung geltenden Rechts hier nicht disponibel. Entweder diese Darstellung ist erlaubt, dann ist alles in Ordnung, oder nicht, dann müssen Konsequenzen gezogen werden.

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Aber nein, stattdessen wird ein nützlicher Infodienst madig gemacht und gleich mit der vollen DSGVO Keule draufgehauen.

Ich verstehe diese moralisierenden Bewertungen und gegenseitigen Angriffe in der ganzen Diskussion nicht. Letztlich geht es doch lediglich um eine simple juristische Fragestellung: Ist der Dienst in seiner jetzigen Darstellung nach geltendem Datenschutzrecht zulässig - oder nicht? Wenn diese Frage geklärt ist, sind auch die zu ziehenden Konsequenzen eindeutig. Und die AOPA möchte - so wie ich das verstehe - diese Frage geklärt wissen. Was ist daran auszusetzen?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann

Mal was anderes zum Thema FR 24 und Datenschutz: HEISE meldete gestern, dass FR 24 "gehackt" und die Daten von 230 000 Nutzern "abgezogen" worden seien:

https://www.heise.de/security/meldung/Webseite-Flightradar24-offensichtlich-gehackt-4084911.html

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
19. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Stimmt! Da wurde ausdrücklich aufgefordert, Meinungen zu dem Thema an die AOPA zu senden, um ein Stimmungsbild zu erhalten.

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
19. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

"...daher spreche ich der AOPA das Recht ab, ohne die für so ein wichtiges Thema erforderliche Legitimation, eine Position einzunehmen."

Auch wenn wir mittlerweile wieder mal - wie so oft - meilenweit vom ursprünglichen Thema entfernt sind: Das sehe ich unter vereinsrechtlichen Gesichtspunkten ganz anders. Ich empfehle hierzu einen kurzen Blick in die §§ 9 und 10 der Satzung der AOPA.

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
19. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Andreas Müller Bewertung: +4.00 [4]

Die AOPA wird auch ohne mich klarkommen, nur eben 130 Euro pro Jahr weniger.

Davon bin ich zutiefst überzeugt! Wie der Schatzmeister berichtet, gewinnt die AOPA - Gott sei Dank - seit Jahren "netto" Mitglieder (in 2017 ca. + 100).

@ Eric: "Aber wie die AOPA hinzugehen, zu unterstellen, dass die "Owner und Pilots" FR24 doof finden (was nicht der Fall ist) und den Hilfssheriff herauszukehren, ohne Abstimmung unter den Mitgliedern, ist komplett dämlich." Woher kennst Du diese Mehrheitsmeinung? Ich bin seit über 30 Jahren Mitglied, mir ist aber bisher keine Umfrage der AOPA zu dem Thema bekannt. Oder war das lediglich eine regionale in Mönchengladbach?

Was ich bei der ganzen Diskussion aber nicht verstehe: Man kann und soll doch durchaus über Sinn und Reichweite von Datenschutzregelungen heftig streiten. In Deutschland wird hierzu von Legislative und Judikative nun mal, beginnend mit dem "Volkszählungsurteil" des BVerfG von 1983, eine relativ rigide Linie vertreten. Bürger anderer Länder - wie z.B. die Schweizer - schmunzeln zum Teil darüber.

Aber man sollte dabei doch einfach den übrigen Disputanten zugestehen, dass sie eine andere - auch extreme - Auffassung haben und vertreten dürfen, ohne relativ schnell in Beleidigungen abzugleiten ("Spießerdenke", "...komplett dämlich" pp).

Daher nochmal mein Vorschlag an alle Mitglieder: Anträge zur Hauptversammlung stellen, begründen, darüber diskutieren und abstimmen lassen. Und das Ergebnis dann - hoffentlich - mittragen. So, oder so ähnlich, geht Demokratie.

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
18. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Andreas Müller Bewertung: +14.00 [14]

Es geht mir nur um den einen Punkt, dass die AOPA sich hier einmischt und ich das über meine Beiträge auch noch finanziere.

Das würde ich mir nicht so einfach bieten lassen! Daher mein simpler Rat: als zahlendes - und damit stimmberechtigtes - Mitglied einfach am 25.08. d.J. an der Jahreshauptversammlung "Ihrer" AOPA in Egelsbach teilnehmen und dieses eminent wichtige Thema hierzu (rechtzeitig) zur Tagesordnung anmelden. Dann kann abgestimmt werden, wie die Mitglieder mehrheitlich über dieses Thema denken und wo die AOPA sich zukünftig "einmischen" soll - oder eben auch nicht. Im sehr unwahrscheinlichen Fall einer demokratischen "Abstimmungsniederlage" bliebe Ihnen dann immer noch die Möglichkeit auszutreten. Diese alleine ersparte sehr zuverlässig, dass Ihre Beiträge vielleicht auch zukünftig für von Ihnen unerwünschte Kampagnen "missbraucht" würden.

Allen anderen aber rate ich von Herzen, Mitglied bei der AOPA zu werden - sofern nicht bereits ohnehin geschehen. Ich sehe in Deutschland derzeit keine andere Vertretung der GA, die sich - auch zusammen mit dem DAeC - für unsere Interessen z.B. in Berlin und Brüssel derart qualifiziert "einmischt". Und daneben bietet der Verband natürlich zahlreiche weitere Vorteile für seine Mitglieder (Trainingslager, Fluglehrerfortbildungen pp.) Dass dabei nicht immer alle Mitglieder zu allen - natürlich auch streitigen - Themen einer Meinung sind, liegt in der Natur der - demokratisch legitimierten - Sache. Und das ist auch gut so!

P.S.: Und: Nein - ich möchte keine Prämie für eine eventuell erfolgreiche Mitgliederwerbung.

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Sonstiges | Beitrag zu Flightradar24 & Co.
18. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +4.00 [4]

Gibt es eigentlich auch Portale, die die Bewegungsdaten von privaten Kfz erfassen und veröffentlichen?

Zum Vergleich: Die "Mautdaten" der LKW z.B. dürfen in Deutschland nicht einmal auf richterliche Anordnung zur Aufklärung eines Mordes verwendet werden, obwohl man auch dort natürlich "die Namen der Insassen nicht" sieht! Der Gesetzgeber nennt das "Zweckbindung".

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Flugzeugkauf | Beitrag zu Holz vs. Metall
6. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

"Gegen Holz spricht, dass die Beurteilung des Zustands wohl deutlich schwieriger ist als bei Metallkonstruktionen. Eher anders, aber nicht deutlich schwieriger."

Dem möchte ich energisch widersprechen. Ich empfehle hierzu z.B. den Bericht der BFU zu einem "Luftzerleger" einer "CAP 10B" im Jahre 2001:

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2001/Bericht_3X160-0.01.pdf?__blob=publicationFile

Dabei sind leider mein "alter" Kunstfluglehrer und sein Schüler umgekommen. Ebenso wie - bei Unfällen mit der gleichen Ursache - zwei Piloten in Frankreich und zwei in den USA. Eine der - für mich entscheidenden - Aussagen der BFU: "Mit den gegebenen Mitteln und Methoden im Rahmen der vorgeschriebenen Inspektionen waren die vorhandenen Schäden im Untergurt nicht erkennbar" (s.S. 8 des Berichtes). Oder, wie es die Untersucher noch drastischer formulierten: "Zerstörungsfrei" kann niemand zuverlässig den Zustand des Hauptholmes feststellen. Zwingendes Fazit für mich: da würde ich heute auch zum "Normalflug" nicht mehr einsteigen!

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Motorausfall beim Start, Rückkehrkurve
2. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Flieger Max Loitfelder

Kleine Quizfrage (bei der sich auch alte Hasen verschätzen): Jet, Fahrwerk läßt sich nach dem Start nicht einfahren. Um wieviel höher ist der Spritverbrauch von A nach B circa?

Hapag Lloyd könnte diese Frage - zumindest für den Airbus A 310 - noch präziser beantworten.

So, und jetzt nur noch 38 Beiträge und wir haben die magischen 1000 erreicht! Schaffen wir doch locker, oder?

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Feuerlöscher an Bord?
30. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Klingt eher nach Gefummel, Klebeband-Ende-finden-und-aufpulen, als nach griffbereitem Löschmittel.

Vielleicht einfach mal Bilder der Dosen im Internet anschauen: Das "Klebeband-Ende" steht als Lasche sichtbar hervor, lässt sich auch blind ertasten und für die "Sehenden" sind zusätzlich noch Pfeile angebracht, in welche Richtung das Siegel entfernt werden soll. Das sollte - auch unter Stress - in etwa zwei bis drei Sekunden jedem möglich sein, vorausgesetzt die Dose ist in Reichweite.

Aber ich finde die Diskussion amüsant: dem einen ist das Risiko zu groß, dass der Löscher unbeabsichtigt auslöst, der andere befürchtet, die Dose erst garnicht auf zu bekommen. Warum nicht einfach den praktischen Erfahrungen von Roland Schmidt und Armin Müller vertrauen? Und: Nein, wir bekommen von PRYMOS keine Provisionen!

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Feuerlöscher an Bord?
29. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Andreas KuNovemberZi

Ich hätte bei so einer Spraydose die Sorge, dass diese sich mal unbeabsichtigt entleert. Ich würde daher schon einen richtigen Löscher nehmen.

Halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Die Dose ist fest mit einer Kappe verschlossen. Diese ist zusätzlich mit einem umlaufenden Klebeverschluss gesichert, der gleichzeitig als "Siegel" dient. Nachdem man das entfernt hat, muss die Kappe noch abgedreht werden - erst dann kann man den Löscher betätigen. Unbeabsichtigt funktioniert das alles sicher nicht.

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Avionik | Beitrag zu Datenverkehr zwischen GTX330 und GNS430W monitoren
24. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Nicolas Nickisch

War eher eine Scherzfrage ;-)

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Feuerlöscher an Bord?

Ich kann den hier empfehlen, arbeitet mit Schaum:

https://smile.amazon.de/Prymos-Feuerl%C3%B6schspray-Fahrzeuge-KFZ-Halterung-Vorteilsset/dp/B00EV0L2GQ/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1527161199&sr=8-1&keywords=prymos+feuerl%C3%B6scher+spray+kfz

Getestet und für gut befunden von der FAZ. Haben nach deren Aussage wohl alle Streifenwagen in Hessen an Bord. Gibts ebenfalls in einer Version für die eigene Wohnung - speziell geeignet auch bei Fettbränden in der Küche. Hab mir welche für Pkw und Wohnung gekauft. Musste ich beide - Gott sei Dank - noch nicht ausprobieren.

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Avionik | Beitrag zu Datenverkehr zwischen GTX330 und GNS430W monitoren
24. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Nicolas Nickisch

Die werden doch hoffentlich vor dem nächsten Einsatz im OP sterilisiert, oder?

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Midair in BW?
12. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Urs Wildermuth

Die BFU hat ihr Bulletin für Januar veröffentlicht, in dem über diesen Unfall berichtet wird. So richtig verstehen kann ich den Hergang bisher noch nicht, obwohl man jetzt etwas mehr über den Ablauf weiß.

Aber im Gegensatz zu dem, was hier bis jetzt geschrieben wurde: es stehen die Radardaten für beide Lfz. zur Verfügung und zusätzlich FLARM-Daten des Helis. Nach deren Auswertung weiß man möglicherweise mehr. Und: der Funkverkehr mit "Speyer Info" wurde nicht aufgezeichnet, nur der mit "Langen Information".

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wer ist bei einer Einweisung verantwortlich?
11. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Florian S. Bewertung: +6.00 [6]

"Bei wörtlicher Auslegung von Absatz 1 würde sich ja jeder strafbar machen, der bei einem Urlaubsflug im Ferienbomber einen Film anschaltet: Auch dazu muss man ja das LfZ "bedienen"..."

Dieser Unfug erschließt sich mir nicht spontan.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wer ist bei einer Einweisung verantwortlich?
11. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Und wer es trotzdem tut, begeht eine Straftat (§ 60 LuftVG).

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Sonstiges | Beitrag zu Kiel Holtenau Bürgerentscheid?
7. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Sven Walter

Ich finde das im Ergebnis auch toll und überraschend - ähnlich wie seinerzeit in Freiburg. Nur für Tempelhof hat es nicht geklappt, da kann man aber jetzt immerhin Rollschuh laufen.

Mir scheint letztlich endscheidend zu sein, welchem Lager die stärkste Mobilisierung gelingt. Nach dem was ich gelesen habe, haben von fast 200 000 stimmberechtigten Kielern nur 62 000, d.h. 31 %, abgestimmt und davon ca. 70 % für den Erhalt des Flughafens. Damit sind im Ergebnis weniger als 25 % der Stimmberechtigten pro Flugplatz! Die "Gegner" des Flughafens also zu träge, oder zu desinteressiert, wählen zu gehen? Bei Tempelhof war es genau umgekehrt.

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Absturz einer Canard in LOWI
1. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Reinhard Haselwanter

"bist Du bei Föhn im Gebirge schon mal geflogen ?" Ja, schon oft, auch in LOWI.

"da ist weit und breit nix von IMC" Das ist das, was ich meinte.

Für mich trotzdem sehr erstaunlich, zumal man wohl vermuten darf, dass speziell auch der Schweizer mit den Besonderheiten der Alpen vertraut sein dürfte. Man weiß halt nicht, was die Augenzeugen hier mit "steep climb" gemeint haben: hoher Anstellwinkel, oder große Steigrate.

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Unfälle und Zwischenfälle | Beitrag zu Absturz einer Canard in LOWI
1. Mai 2018: Von Willi Fundermann an Michel Wechsler

Die Beobachtung eines "steep climb" direkt nach dem Start klingt reichlich merkwürdig. Und das Wetter sieht - zumindest nach dem METAR zum Unfallzeitpunkt (~ 10.15 LT), abgesehen von "WS" - auch nicht wirklich schlecht aus. Der Flieger war zumindest noch nicht in IMC::

METAR LOWI 290820Z 11010KT 060V150 9999 FEW070 SCT300 22/07 Q1010 WS R08 NOSIG=
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