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"Fehler bei der Behandlung sind nicht durch die Arzthaftpflichtversicherung gedeckt, da nicht während der Berufsausübung gehandelt wurde"
Heißt das, bei einem Verkehrsunfall auch vorsichtshalber wegducken? Außerhalb der eigenen Praxis nur helfen, wenn es "Bonusmeilen" gibt und der potentielle Patient vorher eine "Enthaftungserklärung" unterschrieben hat?
Armes Deutschland. Ich hoffe, wenn mir etwas passieren sollte, auf einen etwas mutigeren Arzt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Unter FCL.010 "Begriffsbestimmungen" gibt es eine Definition für "Flugzeit". Dort heißt es: "Bei Flugzeugen, Reisemotorseglern und Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Luftfahrzeug in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt."
Da Flugzeuge und Reisemotorsegler hier ausdrücklich nebeneinander aufgeführt werden, wird der TMG (in FCL) wohl nicht als "Flugzeug" angesehen.
Daneben gibt es unter FCL.010 getrennte Definitionen für "Flugzeug", "Motorsegler" und "Reisemotorsegler".
Nach alledem dürfte für die in FCL.720.A geforderten "70 Stunden als PIC auf Flugzeugen" die Zeit mit TMG nicht anrechenbar sein.
MfG Willi [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Das stimmt zwar, ist jedoch trotzdem falsch."
Guter Kommentar!
Willi [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Fuhrmeister!
Die Fakten sind für mich sehr klar: Wenn Herr Loitfelder sich lediglich erlaubt an die Opfer zu erinnern und dies dann als "Kondolenzgesudere" bezeichnet wird, dann ist das für mich widerlich, sorry. Aber vielleicht sehen Österreicher das anders.
MfG
Willi Fundermann
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Diese Aussage ist mit weitem Abstand das Widerlichste, was ich in diesem Forum bisher gelesen habe. Frei nach dem Maler Max Liebermann muss ich sagen: "Ach, wissen Se, ick kann jar nich soville fressen, wie ick kotzen möchte". Wenn Sie schon selbst keine Pietät besitzen, sollten Sie nicht die beleidigen, die offensichtlich darüber verfügen! Was an Ihrem Beitrag oder denen von Herrn Fischer "seriös" sein soll, erschließt sich mir jedenfalls nicht. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Gut gebrüllt, Löwe!
Wir alle, egal ob mit PPL, CPL, ATPL, als Testpilot, Astronaut oder was immer, sollten uns vor arroganten Urteilen über andere Piloten hüten. Ich bin sicher, die Piloten aller großen europäischen und nordamerikanischen Gesellschaften sind hervorragend ausgebildet und fliegen mit bestem Gerät.
Ich bin für mich schon vor Jahren zu der Überzeugung gelangt, es gibt keinen Vorfall oder Unfall in der Luftfahrt, von dem ich sagen würde: das kann mir nicht passieren! Die Erkenntnis aus solchen Ereignissen kann doch nur sein: wie konnten gut ausgebildete und ausgerüstete Piloten in solch eine Situation kommen, was kann ich möglicherweise tun, damit mir ähnliches erspart bleibt. Wer bisher - Gott sei Dank - von Unfällen verschont blieb, sollte sich doch mal ehrlich erinnern, wie oft er schon Glück hatte und hinterher sagen konnte: "Autsch, das war knapp, nochmal gut gegangen!"
Man sollte sich hier auch erinnern, dass keine Flugunfalluntersuchung der Feststellung von Verschulden dient, sondern ausschließlich der Ursachenermittlung und ggf. dem Erstellen von Sicherheitsempfehlungen, um ähnliches zu vermeiden.
MfG
Willi Fundermann
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Herr Schneider!
Die französischen Unfalluntersucher haben offensichtlich auch noch das "klassische" Verständnis von Aerodynamik. In dem Abschlussbericht zum Absturz der "AF 447" heißt es auf Seite 150, unter 1.18.3.1, "Background Information on stalls" u.a.: "The aerodynamic coefficient increases with the angle of attack (noted as alpha) up to a maximum value, after which it decreases when the angle of attack continues to increase. This tipping point, where the aerodynamic coefficient is at maximum is the marker, from an aerodynamic point of view, for the stall."
Und zur stall-recovery Technik für den A 330 heißt es im "FCOM" der Air France (Anlage 11 zu dem Bericht):
"THRUST LEVERS....................TOGA
At the same time:
PITCH ATTITUDE....................REDUCE
BANKANGLE...........................ROLL WINGS LEVEL..."
Das entspricht ziemlich genau dem, was ich geschrieben habe.
MfG
Willi Fundermann
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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"Das ist beim Motorflieger eben anders, da kann man nachdrücken und/oder Gas geben, es hat beides die gleiche Wirkung auf die Geschwindigkeit."
Mit allem Respekt, diese Aussage ist grober Unfug und mir ist kein Lehrer bekannt, der so etwas lehrt. Ein stall ist immer das Resultat eines zu großen Anstellwinkels, unabhängig von der Geschwindigkeit. Man kann ein Flugzeug bei jeder Geschwindigkeit "stallen", wenn man nur den Anstellwinkel ausreichend vergrößert.
Die einzige Möglichkeit diese Situation zu ändern ist, den Anstellwinkel zu veringern; bestenfalls parallel dazu darf man Leistung erhöhen, wie es beispielsweise bei der CPL-Ausbildung gelehrt wird. Wer es nicht glaubt, kann es leicht ausprobieren: Man trimme einen beliebigen "Motorflieger" im Leerlauf bis kurz vor den stall und gebe dann, ohne Steuereingabe, Vollgas. Ergebnis ist immer: die Flugzeugnase geht hoch, die Situation verschlimmert sich.
Auch für alle Motorflugzeuge gilt die gute alte amerikanische Faustregel zur "stall-recovery": "Pitch, power, Bank!", und zwar nur in dieser Reihenfolge!
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Stimmt so nicht ganz: Ausgenommen bei CAT A sind generell lediglich die Inhaber eines Mountain-ratings. Andere Ausnahmen gibt es bei Flugzeugen keine, auch nicht für Fluglehrer (nur bei Hubschraubern ist keíne praktische Einweisung nötig).
Ansonsten gilt für alle Piloten (CAT A), die noch nie - oder in den letzten 24 Monaten nicht - in LSZS gelandet sind: Einweisung mit einem FI oder CRI der "LSZS current" ist.
Ich empfehle einen Blick auf die Homepage des "Engadin Airport", da steht alles offiziell. Außerdem muss man über diese Seite zunächst sein theoretisches "Briefing" absolvieren und den Test bestehen bevor man überhaupt hinfliegen darf.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Auf der homepage des LBA ist heute u.a. zu lesen: "... Damit bleibt auch der Betrieb mit einem Piloten innerhalb des Hoheitsgebietes bis zum 65. Lebensjahr weiterhin zugelassen".
Damit sollte dieser Punkt geklärt sein.
Willi Fundermann
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Die Aussage im Artikel zu EU-OPS 1.085 (d): "Die früher mal in JAR-OPS 1 festgelegten und vielen Piloten noch bekannten Werte von 0,2 Promille und acht Stunden (Bottle toThrottle) sind durch den Allgemeinen Passus(1) ersetzt worden" stimmt so nicht. Wer in der aktuellen EU-OPS nachsieht, liest im nächsten Absatz (e), dass noch genau das gleiche wie früher gilt:
"(e) A crew member shall be subject to appropriate requirements on the consumption of alcohol which shall be established by the operator and acceptable by the Authority, and which shall not be less restrictive than the following:
1. no alcohol shall be consumed less than eight hours prior to the specified reporting time for flight duty or the commencementof standby;
2. the blood alcohol level shall not exceed 0,2 promille at the start of a flight duty period;
3. no alcohol shall be consumed during the flight duty period or whilst on standby."
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich wollte mit meinen, ironisch gemeinten Kommentaren auch niemandem zu nahe treten. Ich stelle jedenfalls fest, dass man hier alte Bekannte treffen kann, von denen man lange nichts gehört hat. Sehr schön! Sicherlich ein Grund mehr, hier öfter mal reinzuschauen. Ich wünsche allen "always happy landings"!
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Bin neu in diesem Forum (beim Fliegen nicht mehr ganz so neu), daher vielleicht meine anfängliche Verwunderung.
So ist es für mich schon sehr interessant zu lesen, wie man vom eigentlichen Grundsachverhalt (OWi-Anzeige wegen eines angeblichen LuftVO-Verstoßes in EDFE) ausgehend, über: allgemeine Staatsverdrossenheit, zu hohe (oder doch zu niedrige?) Richtergehälter, Hells Angels, Benno Ohnesorg, die FDP, Putativnotwehr, entführte 1-mots, erschossene Piloten, die besondere politische Situation in Belgien und noch vieles mehr, endlich mal so richtig, natürlich streng am Thema orientiert, in´s Plaudern kommen kann.
Vielleicht könnte man auch die Ermordung von John F. Kennedy, den Tod von Marilyn Monroe oder Uwe Barschel noch irgendwie zielführend in die Diskussion einbringen? Dass Elvis Presley tatsächlich noch lebt oder die angebliche "Mondlandung" der Amis wären sicher weitere spannende Themen in diesem Zusammenhang.
Ich bin mir noch nicht so ganz sicher, wie ernst man das nehmen soll. Sehr schade aber, dass mein alter, leider viel zu früh verstorbener Freund Heiko Teegen (RIP) das alles nicht mehr erleben darf. Denn da ich bin sicher: er hätte seine helle Freude gehabt!
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich denke, die Sache mit den "grandfather-rights" ist dahingehend geklärt, dass diese gewährt werden, d.h. wer bisher nach JAR-FCL z.B. für die King Air einweisungsberechtigt ist, wird dies zukünftig auch nach EASA-FCL sein. In der im "Amtsblatt" der EU am 25.11.11 veröffentlichten Verordnung Nr. 1178/2011 (EASA-FCL) heißt es im Artikel 4, Abs. 6: "...werden für Inhaber von Lehrberechtigungen für Klassenberechtigungen oder von Prüferberechtigungen, die Rechte für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten besitzen, diese Rechte in Lehrberechtigungen für Musterberechtigungen oder eine Prüferberechtigung für Flugzeuge mit einem Piloten umgewandelt". Das bedeutet, ein CRI-Rating (für z.B. King Air nach JAR) wird in ein TRI-Rating (EASA) umgewandelt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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