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Alle Beiträge von: Thomas Grahammer [grahatho]




Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Medical Class 2 trotz Diabetes
12. März 2024: Von Thomas Grahammer an Ulrich Dr. Werner

Hallo Ulrich,

vielen Dank für die Info. Das wird sie etwas beruhigen. Zuständig für die Konsultation ist dann die Lizenzbehörde oder? Sie hat nämlich eine österreichische Lizenz (AustroControl). Ich würde sie dann nämlich auch zu dem Fliegerarzt schicken zu dem ich auch gehe (ich habe auch eine Lizenz von der AustroControl).

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Luftrecht und Behörden | Diskussion Medical Class 2 trotz Diabetes
11. März 2024: Von Thomas Grahammer 

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir ist Typ-II Diabetikerin (51 Jahre alt, nicht insulin-pflichtig und mit einem HBa1c-Wert von 7,3) und würde gerne ihren vor vielen Jahren erworbenen PPL wieder "aufleben" lassen. Nun hat sie aber Angst, dass sie kein Class-II-Medical bekommt.

Ich habe das mal ein bisschen rechechiert und gesehen, dass das wohl bei "nicht insulin-pflichtig" kein Problem sein soll.

Vielleicht gibt es hier Mediziner:innen die da mal eine definitive Auskunft geben können. Dann gebe ich das gerne weiter.

Tausend Dank.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Wer ist bei einer Einweisung verantwortlich?
18. Oktober 2022: Von Thomas Grahammer an Lutz D.

>Ich bin ja nur CRI. Klar, bei Training gleich welcher Art gehe ich davon aus, PIC zu sein. (Das Wort Schueler darf man hier >nicht legalistisch verstehen, darauf sollte man hinweisen).

Auch ein CRI ist ein Fluglehrer. Das ergibt sich bereits aus dem Begriff "Instructor" für den das "I" bei CRI steht :) Daraus ergibt sich dann auch dass der "Probant" auch ein "Schüler" ist. Oder liege ich da jetzt völlig falsch?

>Wenn ja: Gehst du grundsätzlich davon aus, dass du einen Notfall besser handhaben würdest als dein Schüler (der womöglich >Eigentümer des Fliegers, älter und auch ein erfahrener Pilot ist).

Da ein Fluglehrer über die entsprechende Ausbildung verfügt, würde ich zunächst vermuten, dass der Fluglehrer im Falle eines Falles über die besseren Kenntnisse verfügt. Sollte er der Meinung sein dass der Schüler die besseren "Chancen" hat, kann er ja mit einem Callout "your controls" die faktische Kontrolle "übergeben".

Insgesamt ist ein bisschen Kommunikation im Sinne eines CCC auch in einem SP-Cockpit durchaus sinnvoll.

>Nicht unbedingt und es gibt natuerlich Faelle, wo man die Controls bei dem "Schueler" lasssen wuerde. In einem Notfall kommt >es ja nur auf das Ergebnis an. Wer was wann war, das kann hinterher geklaert werden.

So ist es ... :)

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Sonstiges | Beitrag zu General Aviation in der Zeit nach Corona...?
11. April 2020: Von Thomas Grahammer an Achim H.

Im großen und ganzen stimme ich Dir (leider) zu. Nur was die Grenzen angeht, bin ich anderer Meinung. Ich selbst lebe nur 8km von der Grenze DE-AT und fliege aktiv in AT (also bin geflogen - bis zur "Stilllegung" der GA in AT). Hier wird schon über eine Öffnung der Grenze nachgedachht und ich gehe davon aus, dass das in anderen Grenregionen nicht anders sein wird.

Was das "Immunitätszeugnis" angeht, so befürchte ich, dass das LBA und die Landesluftfahrtbehörden genau soetwas verlangen werden. Analog zur ZÜP kommt dann eine GÜP (GesundheitsÜberPrüfung) oder sowas. Das ist genau das was die Mutter aller unfähigsten Behörden jetzt gesucht hat. Eine weitere Möglichkeit Piloten zu gängeln. Wie gut dass ich schon vor Jahren nach AT ausgeflaggt habe ...

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Pilot und Flugzeug Artikel | Beitrag zu Corona – was sonst?
11. April 2020: Von Thomas Grahammer an Jan Brill Bewertung: +3.00 [3]

Lieber Jan,

liebes PuF-Team,

ich schliesse mich vielen Vorrednern (bzw. -schreibern) an und verzichte gerne auf den Print-Refund. Das macht auf Eurer Seite nur Arbeit und mir (und ich denke den meisten andern Lesern der PuF) tut das nicht wirklich weh. Schade ist dann nur, dass eine Lücke in meiner - mittlerweile sehr stattlichen - Sammlung von PuFs der letzten Jahre fehlt. Aber das ist zu verschmerzen ob der Lage.

Ich hoffe sehr, dass Ihr auch als PuF gut durch diese Krise kommt. Stay safe!

Beste Grüße

Thomas

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Erst-Medical Klasse 2 ausflaggen?
23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Florian S.

Zu der Frage denke ich ist die Antwort eindeutig: Wenn ein AME das Medical bereits abgelehnt hat, kann man es natürlich auch in einer anderen CA versuchen. Hier sollte man aber selbstverständlich angeben, dass das Medical bereits abgelehnt wurde nebst Gründen (es gibt eine solche Frage im Fragebogen des LBA). Dann wird der untersuchende AME sicher genauer nachschauen und auch die Behörde wird das exakter prüfen. Aber gehen tut das. Oder sehe ich das falsch (Frage an die hier mitlesenden AME)?

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Erst-Medical Klasse 2 ausflaggen?
23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Dr. Thomas Kretzschmar

Danke Thomas. Endlich mal ein AME der sich dazu äussert. Genauso hat mein AME mir das auch erklärt.

Bg

DonTom

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Erst-Medical Klasse 2 ausflaggen?
23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Achim H.

Genau und ein deutscher Flugmediziner kann nur Medicals ausstellen, deren Nummer mit "DE" anfangen. Daher ergibt sich dann der Zwang des Medicals aus demselben Land wie die Lizenz.

Sorry Achim. Das ist einfach nicht wahr! Wie kommst Du da drauf? Selbstverständlich kann ein deutscher AME auch Medicals ausstellen die kein DE haben. Ich habe so eins. Seit einigen Jahren! Und die ACG hat sich noch NIE beschwert. Weder bei RampChecks noch bei Schein-Erweiterungen oder -Verlängerungen.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Erst-Medical Klasse 2 ausflaggen?
23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Achim H.

Oh oh oh Achim. Das stimmt so auch nicht. Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Erst-Medical Klasse 2 ausflaggen?
23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Achim H.

Hi Achim,

ich kann Dir gerne eine Kopie meines LBA-Medicals schicken und dann siehst Du, dass die Nummer auch da mit AT beginnt ... Das geht nämlich sehrwohl. Da ich heute zufällig wieder beim Fliegerdoc war, habe ich ihn gleich mal gefragt, ob das nur bei einer Re-Validation geht oder auch an Initio - dreimal darfst jetzt raten was er sagt: Es geht natürlich auch ab initio. Begründung: Jeder EASA-AME ist bei jeder anderen EASA-Behörde akkreditiert solange - UND DAS IST WICHTIG - er ein EASA-Cert als AME hat. JAR reicht nicht!

Ich hoffe ich konnte zur Verwirrung beitragen :)

bg

DonTom

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Erst-Medical Klasse 2 ausflaggen?
23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Achim H.

Lieber Achim,

es tut mir leid, aber das ist nicht wahr! ich selbst habe seit Jahren eine Lizenz von der AustroControl und ein Medical vom LBA. Im Rahmen von EASA-Part-FCL ist das kein Problem.

Falls Du anderer Ansicht bist, wäre sicher ein entsprechender Gesetzestext sinnvoll.

BG

DonTom

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