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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
13. Mai 2022: Von Vlad V. an Erik N. Bewertung: +13.00 [13]

>>> Was leider das Phänomen nicht erklärt, warum ein handfester Anteil der Russen im "Westen" felsenfest den Kurs des Kreml befürwortet und von Nazis in der Ukraine faselt.

Es gibt viele Leute aus postsowjetischen Ländern, die quasi umsonst nach "Westen" immigrieren konnten: zum Beispiel Spätaussiedler (Russlanddeutsche) und Kontingentflüchtlinge (sowjetische Juden). Für sie wurde alles getan, sie erhielten von Anfang an entweder deutschen Pass oder Niederlassungserlaubnis, und konnten sofort die Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Natürlich haben viele von diesen Menschen die Möglichkeit genutzt, um sich zu integrieren und das neue Leben zu beginnen. Die anderen haben sich aber sogar nach Jahrzehnten nicht integriert, bezeichnen sich selber als Russen, kommunizieren nur mit anderen Russland-Emigranten, gucken ausschließlich russische Fernsehprogrammen, kaufen in russischen Geschäften ein, arbeiten bei anderen Russen (in vielen Fällen auch schwarz, um Sozialleistungen nicht zu verlieren) und können nur schlecht bis gar nicht Deutsch - ein leichtes Opfer für die russische Staatspropaganda. Am meisten sind es solche Leute, die hier Autokorsos mit russischen Fahnen organisieren, den Krieg befürworten und so weiter. Sie gehören eher zur Minderheit, sind aber sehr laut.

Die Menschen, die für alles, was sie hier erreicht haben, hart arbeiten mussten, sind eine andere Geschichte. Ein ausgebildeter Spezialist, der aus wirtschaftlichen, politischen oder anderen Gründen nach Deutschland ziehen will, muss die Sprache lernen, seinen Abschluss anerkennen lassen, Arbeit suchen und seinen Lebensunterhalt selbst verdienen. Er hat keinen Anspruch auf kostenlose Sprachkurse, oder Wohngeld, oder sonst etwas. Verliert er seine Arbeit oder begeht er ein Verbrechen, fliegt er raus. Erst nach 3-5 Jahren darf er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, und erst nach 8 Jahren hat er Anspruch auf deutsche Staatsangehörigkeit. Würde ein Putin-Unterstützer, der mit dem Leben in Russland und dem Handeln der russichen Regierung zufrieden ist, sich so viel Mühe geben, um sich in einem fremden Land einzuleben?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
13. Mai 2022: Von Vlad V. an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

>Welche wären das konkret? Unter welchen Randbedingungen? Und unter Bezug auf welche Regeln oder Richtlinien?

In Österreich und Frankreich sind die Luftfahrtbehörden der Ansicht, dass Segelfliegen von Sanktionen nicht betroffen ist. In Frankreich ist zusätzlich das Fliegen mit Fluglehrer (PPL) erlaubt.

In Tschechien dürfen PPL-Flugschüler mit russischem Pass oder doppelter EU/RU Staatsbürgerschaft seit paar Wochen den Training fortsetzen, wenn sie eine eidesstattliche Erklärung ("Sworn Statement") von der dortigen Luftfahrtbehörde unterschreiben, in der steht, dass die im Training erlernten Fähigkeiten nicht zum Fliegen in Russland oder im Interesse von russischen Fluggesellschaften genutzt werden. Welche Strafe für die Verletzung dieser Erklärung gibt, bleibt bisher unklar - ich würde Lizenzentzug vermuten, aber die Regelung ist relativ neu und keiner weiß, wie bzw. unter Bezug auf welche Richtlinien diese anzuwenden ist. Ob man dort nicht als Flugschüler, sondern als Privatpilot fliegen darf, ist auch noch unklar.

In den USA sind Privatpiloten von den Sanktionsbestimmungen nicht mehr betroffen, außer wenn es um eine Person handelt, die in der "Sanktionsliste" steht - das ensprechende NOTAM wurde angepasst. Mehr darüber hier.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
12. Mai 2022: Von Vlad V. an Chris _____

>Das ist in der Tat ein neues Niveau an Arbeitsverweigerung.

Es ist eher Verantwortungsverweigerung...

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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
12. Mai 2022: Von Vlad V. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

>Ich würde dagegen klagen

Es ist auch eine krasse Sache - das BMDV weigert sich, einen förmlichen Bescheid (aka Verwaltungsakt) zu erteilen, gegen den man klagen könnte. Das Ministerium meint, die EU-Verordnung sei für die ganze EU gültig und es bedürfe deswegen keines Bescheides. Alles, was ich habe, sind ein paar E-Mails vom Bürgerservice des BMDV, wo nicht mal der Name des Sachbearbeiters steht. Die anderen betroffenen Piloten und Flugschüler (Russen mit Aufenthaltserlaubnis und Doppelbürger EU/RU) haben die gleiche Antwort erhalten. Keiner hat irgendwas schriftlich bekommen - nur All­ge­mein­hei­ten per E-Mail ohne rechtliche Begründund.

Der DAeC hat versucht zu intervenieren: sie haben das Ministerium überzeugt, einen Änderungsvorschlag an die EU-Kommission (Verfasser von Sanktionsbestimmungen) zu senden. Dieser wurde dort begraben. Auf eigene Faust will das Ministerium keine Lockerungen vornehmen, obwol die Luftfahrtbehörden in manchen EU-Ländern die Situation anders betrachten.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
12. Mai 2022: Von Vlad V. an Andy W ✈️

Die SPL-Lizenzen sind ja auch nicht EASA-konform, wenn ich mich nicht irre, doch für das BMDV spielt das keine Rolle. Die Sanktionen gelten nicht nur für den Verantwortungsbereich der EASA, sondern auch für die gesamte EU. Segelflug, UL, sogar Drohnen - alles verboten.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
12. Mai 2022: Von Vlad V. an Achim Ö.

>Na ja, aber "... done for the purpose of later operating a non-Russian aircraft ..." ist schon gegeben. Das andere war ja nur ein Beispiel.

Ich zitiere mal die offizielle Position des BMDV:

"Flugschüler im Besitz einer russischen Staatsbürgerschaft sind von den Bestimmungen der Sanktionen betroffen. Demnach ist die Fortführung der Ausbildung zum Erwerb, zur Erneuerung oder zur Verlängerung einer fliegerischen Lizenz für die Dauer der geltenden Sanktionen nicht mehr möglich. Die Bestimmungen der Sanktionen sind in diesem Zusammenhang auch auf die Tätigkeit des Fluglehrers, der eine FCL/SFCL konforme Lizenz und Lehrberechtigung hält, anzuwenden. Demnach ist es ihm untersagt, Schulungen und Überprüfungen jeglicher Form für Inhaber der russischen Staatsbürgerschaft durchzuführen."

Und das alles mit Verweis auf den EASA FAQ.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
12. Mai 2022: Von Vlad V. an Andy W ✈️
>Vielleicht wäre es eine Idee zu argumentieren, dein PPL Training ist Bestandteil deines modularen Wegs zur ATPL. Aber keine Ahnung, ob das funktioniert...

Das wird sicherlich nicht funktionieren. Ich mache kein PPL-Training, sondern eine SPL-Ausbildung (Segelflug). Es ist schwer vorstellbar, dass das BMDV die Geschichte über einen Weg zur ATPL durch SPL glauben würde. [Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
12. Mai 2022: Von Vlad V. an Reinhard Thormeyer

>wo ist Dein Wohnsitz ?

Wieso fragst Du?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Russische Doppelstaatler gegroundet
12. Mai 2022: Von Vlad V. an Erik N. Bewertung: +17.00 [17]

Ein Segelflugschüler mit russischem Pass und Wohnsitz in Deutschland hier.

Ich bin in Deutschland emigriert, weil ich die Politik von Putin nicht unterstützte, ihn nie gewählt habe und nicht in dem von diesem Mann regierten Land leben wollte. Hier lebe ich schon seit vielen Jahren, besitze eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, beherrsche fließend die deutsche Sprache, arbeite seit meinem ersten Tag hier und zahle Steuern an Deutschland, nicht an Russland. In Russland bin ich zum letzten Mal vor mehr als 5 Jahren gewesen. Die Verbrechen des Putin-Regimes in der Ukraine verurteile ich zutiefst, nehme seit Kriegsbeginn an Spendenaktionen teil, um den Menschen in der Ukraine zu helfen, und engagiere mich ehrenamtlich als Übersetzer für ukrainische Flüchtlinge. Mehr kann ich nicht tun.

Russische Staatsbürgerschaft würde ich gerne abgeben, darf aber noch nicht, weil es meine einzige Staatsbürgerschaft ist und ich leider noch nicht lang genug in Deutschland lebe, um deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Klar, es gibt viele, die Putin unterstützten, aber die Vorwürfe gegen alle Russen und Befürwortung von Kollektivschuld, die ich seit dem Kriegsbeginn schon mehrmals begegnet bin, machen mir Angst. Mit so einer Verallgemeinerung kann ja auch ich als Nachfahre einer jüdischen Familie, die im Zweiten Weltkrieg fast zerstört wurde, genauso gut alle Deutschen hassen, unabhängig von der persönlichen Beteiligung an Holocaust. Ich tue es aber nicht, weil es absurd ist und nur mehr Hass auslösen würde.

Ich weiß nicht, inwiefern die Verbrechen der russischen Armee und Verhalten der Putins-Unterstützern meine Schuld sind. Noch weniger kann ich nachvollziehen, wie ein Flugverbot in Bezug auf mich in der Ukraine-Krise hilfreich sein soll. Ja, die Sanktionen sind wichtig und richtig – in einem Rechtsstaat kann und muss man aber differenzieren, gegen wen diese Sanktionen gerichtet sind und ob die aufgrund von Sanktionen erteilten Verbote dem Sinn und dem Zweck von Sanktionen dienen.

Es gibt, zum Beispiel, auch Sanktionen gegen Schiffe, die unter der Flagge Russlands fahren, oder russischen Staatsbürgern gehören, oder von russischen Staatsbürgern gechartert werden - solche Schiffe dürfen europäischen Gewässern und Hafen nicht anlaufen. Aber: das gilt nur für jene Schiffe, die länger als 15 Meter sind. Russische Frachtschiffe und Luxus-Yachten von russischen Oligarchen sind davon betroffen, kleine Boote von Privatpersonen aber nicht. Man könnte solche Regel auch im Luftfahrt anwenden und die Flugverbote nicht ausschließlich von der Staatsangehörigkeit des Piloten, sondern auch vom Startgewicht bzw. Länge des Flugzeugs abhängig machen.

Oder nehmen wir zum Beispiel mich. Ich bin Segelflugschüler – das könnte gleich von Sanktionen ausgeschlossen werden, weil Segelfliegen per se gar nichts mit russischen Fluggesellschaften, Luxus-Jets, Oligarchen usw. zu tun hat. Darüber hinaus kann ich mir nicht vorstellen, wie eine Fluggesellschaft oder ein Oligarch das Segelfliegen verwenden könnte, um die Sanktionen umzugehen. Das Flugverbot ist in diesem Fall offensichtlich sinn- und zwecklos.

Es scheint, dass niemand an die Privatpiloten gedacht hat, als die Bestimmungen von Sanktionen in aller Eile verfasst wurden. Wie man sieht, es ist nicht nur möglich, sondern auch ganz einfach, die Sanktionen so anzupassen, dass diese die Unbeteiligten, die sich legal in der EU aufhalten, nicht betreffen. In den USA hat man den Fehler schnell erkannt und korrigiert.

Die zuständigen Behörden der EU dagegen schweigen oder geben abfällige Antworten. Es sieht so, als würde sich keiner von Entscheidungsträgern dafür interessieren, irgendetwas zu ändern – das BMDV verweist auf EASA, und die EASA ignoriert einfach alle Kontaktversuche bzw. Anfragen zu diesem Thema.

Außerdem, als ein Bekannter von mir (Privatpilot mit doppelter EU/RU Staatsbürgerschaft) einen Vertreter von EASA beim Aero in Friedrichshafen darauf angesprochen hat, wurde er mit offener Missachtung behandelt. Auf ungehobelte Art und Weise behauptete der EASA-Mann, er habe „wegen des Kriegs“ keine Zeit dafür, über das Thema zu sprechen. Für alle anderen Besucher hatte er aber alle Zeit der Welt, und der Krieg war plötzlich kein Hindernis mehr. Solches Verhalten seitens einer EU-Behörde finde ich inakzeptabel.

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