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Ich habe ein "Universal Flugbuch", in dem Spalten für Motorflug , TMG, Luftsportgerät und Segler vorhanden sind. Die Stunden werden spaltenweise erfasst, stehen aber auf jeder Seite summiert unten bzw. im Übertrag. Damit hast Du fix alles was Du brauchst.
Guckst Du z.B. hier (den Link musst Du wohl zusammenpappen, die Foren-SW ... ):
https://www.siebert.aero/products/Katalog/Karten-Medien/Flugbcher-Formulare/Flugbcher/Universal-Flugbuch-Schiffmann.html
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Frage zum Checkflug:
Wenn man als PPL inhaber zusätzlich eine vom DAeC ausgestellte UL-Lizenz hat, zählen die Stunden ja auch für die PPL Lizenz.
Wie sieht das nun mit dem Checkflug für PPLer aus, der ja alle 24 Monate fällig ist.
1. Kann dieser auch auf einem UL absolviert wedern?
2. Muss dieser vom einem PPL-FI durchgeführt werden oder kann das auch ein UL-FI erledigen?
Vielen Dank im Voraus :-)
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Danke Tobias und auch allen anderen.
Es gibt ja schon einen ähnlichen Thread hier, aber der ist fünf oder mehr Jahre alt, da war mir nicht klar, was der heutige Stand der Dinge ist.
Ok, dann also ATO/DTO. Das macht mich zwar nicht froh, verbuche ich aber unter IHS: "Is halt so."
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Hallo Thomas,
Danke erst mal.
Was ist mit dem 'fast' ?
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Hallo zusammen,
ich bin Inhaber einer PPL-A Lizenz (SEP) und strebe an, zusätzlich eine TMG Berechtigung zu erwerben.
Nun habe ich dazu zwei verschiedene Aussagen gehört, sinngemäß:
1. 'TMG ist kein großes Ding, für einen PPL-Inhaber im Prinzip nur eine Einweisung mit nachfolgendem Eintrag in der Lizenz durch den (dazu berechtigten) Einweiser bzw. FI. Das ist mit drei bis vier Flugstunden normalerweise erledigt.'
2. 'TMG ist ein Class Rating und erfordert eine Ausbildung an einer ATO mit abschließender Prüfung.'
Trotz meines möglicherweise nicht korrekten Wordings sollte klar sein, was gemeint ist.
Was ist den nun richtig?
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> Die Liste [...], bei denen ich das machen würde [...] enthält sieben Einträge
Bei mir sind es drei. Alle drei waren meine Fluglehrer.
(es hat bei mir wg. beruflicher Abwesenheiten halt lange gedauert).
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Ich bin über die Entwicklung dieses Thread erstaunt. Meine Frage kam aus der (möglicherweise naiven) Befürchtung, dass ich ganz unbedarft eine Antwort geben könnte, die mir irgendwann mal auf die Füße fallen könnte.
Wie ich mittlerweile verstanden habe, komme ich in meinem Fall mit der Wahrheit aber gut weiter - was im behördlichen Zusammenhang m.E. ansonsten aber durchaus problematisch sein kann.
Ich mache für die erweiterten Betrachtungen aber einen Vorschlag: Jeder packt sein Päckchen hier öffentlich aus, und dann stimmen wir alle ab, ob derjenige noch fliegen sollte, oder nicht.
Wir würden uns Fachärzte, Gutachten und die Kosten fürs Medical samt merkwürdiger Fragebogen sparen, und hätten außerdem sogar noch was mitzubestimmen.
Das wäre doch was?
Ich selber würde mich dabei allerdings aufs Mitlesen beschränken. Nicht, dass am Ende noch jemand auf die Idee käme. ich wäre alleine wegen meines Abstimmungsverhaltens fluguntauglich.
:-)
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> islamistischer Gefährder
Die trinken ja keinen Alkohol.
Angeblich.
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Danke Alexander,
so denke ich mir das eigentlich auch. Gestutzt hatte ich aber trotzdem. Da lag es ja nahe, hier mal nach zu fragen.
So wie Du es formulierst, ist es auch absolut plausibel, also beantworte ich das am besten auch so.
PS: Deinen Link oben hatte ich übersehen. Sehr hilfreich, vielen Dank. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ja da hast Du recht.
Vielleicht hängt es mit dem geringen Vertrauen in Deutsche Behörden zusammen ... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Im Herbst habe ich mein Medical Klasse 2, und sehe zum ersten Mal den Mental Health Fragebogen.
Bis auf eine Frage habe ich damit auch keine Probleme. Die besagte Frage formuliert:
"Ich habe Schuldgefühle, wenn ich Alkohol getrunken habe."
Hm.
Ich trinke zum Essen gerne ein Glas Wein, oder nach körperlicher Arbeit, wenn ich damit fertig bin, schmeckt auch ein frisches Bier einfach köstlich. Schuldgefühle habe ich da nicht. Überhaupt nicht.
Wenn ich nun aber "Stimme gar nicht zu" ankreuze, ist mir nicht wohl. Wenn das ein fanatischer Antialkoholiker auswertet (oder die Bewertung dazu festgelegt hat, sei es in der Auswertungssoftware oder sonstwo), dann habe ich bereits ein 'Tag'.
Kreuze ich "Ich stimme völllig zu" an, habe ich für die vielleicht einen Schuldkomplex, hatte bereits Probleme mit Alkohol oder "der lügt uns ja die Hucke voll".
Wie seht Ihr das?
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Ich hab mal gesucht und Baumwollüberzüge von Sennheiser gefunden. Gute Qualität, aber mit Versand auch schnell 10 Euro für ein Paar, zumindest das was ich gefunden hatte.
Hier gibts, in geringerer Qualität aber für öfteres Wechseln gut, 100 Stück für kleineres Geld. Statt Baumwolle ist es "Stretchable Fabric", aber für den Preis kann man's probieren:
https://www.aliexpress.com/item/4000269324103.html
4,20€ inklusive Versand, das "leiste" ich mir ;-)
Vielleicht hilfts ja, und vielleicht hat ja noch jemand Interesse.
Wer in EDFC fliegt, kann von mir ein paar für lau oder für nen Espresso ab haben. Ggf. per PN melden.
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Nach gut 130 Stunden Nutzung beginnen die Ohrmuscheln an meinem Lightspeed Zulu zu zerbröseln. Nach jedem Flug schwarze Krümel rund ums Ohr und auf dem T-Shirt, also hab ich neue bestellt: 35 Euro.
Da freut man sich natürlich: Ein Headset für fast 1000 Euro, und dann nach vier Jahren so was. Bei meinem nicht mal halb so teuren David Clark (H10) undenkbar.
Die alten Lightspeed-Ohrmuscheln sind innen noch ok, es ist die Oberflächen-Beschichtung, die da bröselt. Deshalb meine Frage: Kennt jemand geeignete Überzüge aus Baumwolle oder so was, die man drüber ziehen könnte? [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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> rechtskräftig
Das ist das böse Wort. Aber Unrecht geschieht immer VOR einem "rechtskräftigen" Urteil.
Clever formuliert. Ändert aber nichts.
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> die characterliche Eignung
nennt man in China "social score". Nein Danke.
Vielleicht wird dann demnächst noch eine Gesinnungsprüfung dazu kommen: AFD-Wähler bekommen keine Lizenz.
Gabs so ähnlich schon mal, vor langer Zeit. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zum Abschluss habe ich noch die Überraschung, dass ich meine ZÜP nach nur (...) sieben Wochen bekommen habe. Respekt.
Und auch die Kosten sind erstaunlicherweise nicht gestiegen: 62 Euro.
Unser Einwohnermeldeamt hatte dagegen für eine (wie ich nun weiß, völlig überflüssige) Meldebescheinigung über die letzten 10 Jahre mal eben 9 Euro verlangt. Das hat knapp fünf Minuten gedauert (Namen eingeben, zwei mal klicken) und ein Blatt Papier und etwas Stempelfarbe gebraucht.
Stundensatz: 108 Euro. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Da hast Du recht.
Es hebt aber nicht die Stimmung, nicht bei mir, und auch nicht im Staate. Mal sehen, wohin das auf Dauer führt.
Ansonsten wünsche ich mir, dass ich einmal mit meiner Frau im Garten auf der Bank, gesund und ohne zwei mal die Woche die Tafel bemühen zu müssen, dem Sonnenuntergang zuschauen darf.
Man wird demütig. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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> Du ermächtigst die Behörde, in Deinem Namen von anderen Behörden nicht näher spezifzierte Informationen anzufordern.
Er (Du/ich ...) beauftragt die Behörde dazu. Im letzten Bescheid kam als Antwort "Die von Ihnen beauftragte Zuverlässigkeitsüberprüfung hat keine Beanstandungen ..."
Dieser Euphemisus treibt mir echt die Galle hoch.
Natürlich habe ich das de Jure beauftragt. Nur scheint es nicht genug, nicht nur diese Kröte schlucken zu müssen, sondern sich gewissermaßen auch noch sagen lassen zu müssen "Du willst es ja so." Das hätten die sich sparen können.
Ich finde das zynisch. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Besten Dank,
dann schick ich das jetzt mal ab, die Meldebescheinigung hab ich mir eben schon geholt.
VG
Edgar [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo zusammen,
ZÜP steht an. Zum Antrag gibts eine Liste beizufügender Dokumente, da sind mir vier Sachen nicht klar.
Alles für HESSEN:
- In der Liste steht nichts (mehr) von einem KBA-Auszug. War beim letzten Mal anders. Muss er nun rein oder nicht?
- Man soll eine Kopie des Reisepasses beifügen. Es ist keine "Personalausweis ODER Reisepass" Formulierung. Ich habe aber keinen Reisepass (vor Jahren abgelaufen).
- Meldebescheinigung Wohnsitze letzte fünf Jahre. Gilt das zwingend, oder ist hier evt. eine "ODER Personalausweis" Angabe gemeint?
- Angabe "Luftischerheitsbeauftragter" etc.: Gilt wohl nur für Unternehmen (LH, DFS usw.?)
Freue mich über Hilfe. :-)
PS: Wurde vermutlich schon öfter gefragt, aber erstens finde ich nichts dazu weil ich vielleicht falsch suche, und zweitens ändern sich die DInge ja alle Nase lang ... [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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> in der der AfD kann man auch mit Vorstrafen noch Karriere machen
Woanders auch:
- Reinhard Klimmt, SPD, Steuerrechtsvergehen
- Otto Fraf Lambsdorff, FDP, Steuerhinterziehung
- Otto Wisheu, CDU, Trunkenheit am Steuer und Verkehrunfall mit Todesfolge
Es gibt noch mehr vorbestrafte Politiker, aber auf die Schnelle fallen mir spontan diese ein, weil sie ungeachtet dessen weiter Karriere gemacht haben.
Nur der Vollständigkeit halber. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Florian,
> Dennoch ist es etwas "unschön", wenn Du hier den bekannten "Politikertrick" anwendest: "Sind die Zahlen zu klein, dann addieren wir einfach so viele Jahre auf, bis das raus kommt, was wir wollen"
das ist eine doch etwas ungelenke Interpretation meines Beitrags. Hätte ich das wirklich tun wollen, hätte da gestanden
"In den fünf Jahren ist ja nicht nur die ZÜP mit 65 Euro fällig, sondern fallen auch für das DWD-Abo 400 Euro an, für die AIP 650 Euro, für das Medical 500 Euro und für den Proficiency Test soundsoviel ..."
Das ist aber mitnichten meine Absicht gewesen.
Der "Politikertrick" geht zuweilen übrigens auch anders rum. Man rechnet die Kosten "für den Bürger" klein, so wie in Wolffs Beitrag:
> 65 Euro alle 5 Jahre (pro Jahr 12 Euro, pro Monat 1 Euro)
Korrekt wären 13 Euro. Dennoch nur knapp 3,6 Cent pro Tag. Pro Stunde noch weniger. Das ist echt nichts.
...
Immerhin konnte ich lernen, dass das Thema -aus nachvollziehbaren Gründen- doch stark polarisiert.
Deshalb steige ich hier aus der ZÜP-Diskussion aus. In meinem Eingangsbeitrag wollte ich nur wissen, ob es dazu etwas Neues gibt.
Vielen Dank allen, die dazu nützliche Antworten hatten.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Olaf,
> In dem Bescheid steht eine Rechts(behelfs?)belehrung, in der auch die Möglichkeit des Einspruchs erwähnt wird.
ich habe tatsächlich eine Rechtsbehelfbelehrung gefunden, und zwar gegen den Gebührenbescheid. Auf dem Bescheid zum Ergebnis der ZÜP finde ich das allerdings nicht. So jedenfalls der Stand von 2014.
Davon abgesehen dürfte es ohne bekannte Begründung einer Ablehnung schwierig sein, einen Einspruch zu untermauern.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Wolff,
> Edgar, willkommen im richtigen Fliegerleben.
Danke für das Willkommen :-)
> Selber Fliegen war, ist und wird es immer bleiben :Teuer!
Ich weiß. Aber tatsächlich fliege ich im Moment so "billig" wie nie zuvor. Keine Fluglehrer mehr, keine vier Flüge mehr die Woche, ich kann nicht klagen.
> Und wenn du dir wegen ca 65 Euro alle 5 Jahre (pro Jahr 12 Euro, pro Monat 1 Euro) in Verbindung mit Selbstfliegerei Gedanken machst?
Eigentlich nicht, ich zitiere mich mal selber:
> Ich wusste das natürlich alles vorher, und klage nicht (oder nur ganz leise).
Das ändert aber nicht meinen Standpunkt dazu, dass man für ein rechtwidriges Begehren auch noch zur Kasse gebeten wird. Als Argument dafür, dass das Fliegen wegen der ZÜP zu teuer ist, ist das wohl kaum.
> Sorry, dann bist du beim falschen Hobby angekommen.
Ganz sicher nicht. Es ist das schönste Hobby, zu dem ich je einen Zugang gefunden habe.
> Und es mag für dich neu sein, die ZUEP ist es für uns schon seit Jahren nicht mehr
"Dich" und "uns". Ach so.
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