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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Auslandsflug mit N-registriertem Experimental
9. März 2022: Von Bernhard Hornberger an Tim Harris

Das ist ja cool! Woher kommt denn diese Tabelle? Stand 2012, ok aber eine gute Basis.

Vielen Dank

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Auslandsflug mit N-registriertem Experimental
9. März 2022: Von Bernhard Hornberger an Guido Frey

Ja, da hast Du Recht. Hatten wir auch schon dran gedacht.

Die Oscar Ursinus Vereinigung betreut Selbstbauer in Deutschland. Für in Deutschland gebaute Experimentals gelten aber andere Regelungen als für Experimentals aus EU Drittstaaten.

Deshalb sind wir da leider nicht fündig geworden...

Trotzdem Danke für den Tipp

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Diskussion Auslandsflug mit N-registriertem Experimental
9. März 2022: Von Bernhard Hornberger 

Seit Jahren betreiben wir eine RV-8, die wir aus den USA importiert haben.
Als Flugzeug mit beschränkter Zulassung oder auch restricted certification aus einem EU-Drittstaat, gelten für unsere RV-8 allerdings andere Einreisebestimmungen innerhalb Europas als für zertifizierte Flugzeuge. Viele Nationalstaaten wollen Fragen rund um Experimentals (wie auch ULs und historische Flugzeuge) selbst regeln. Für Flüge ins Ausland ist schon aus diesen Gründen ein Studium der nationalen AIP Pflicht. Die Einreiseregelungen finden sich in den nationalen AIP im Kapitel GEN 1.2.

Vielfach findet man in der jeweiligen nationalen AIP jedoch keinerlei Regelungen zur Einreise mit US Experimentals. Und unsere Anfragen per eMail wurden in vielen Fällen von den nationalen Behörden ignoriert.
Manche Länder haben uns kurz per eMail mitgeteilt, dass keine Einflugerlaubnis erforderlich ist. In Deutschland - großes Lob an unsere Behörden - wird die Einflugerlaubnis innerhalb weniger Tage per Fax oder Mail für ein Jahr erteilt, wobei an 180 Tagen im Jahr geflogen werden darf.
Jedoch gibt es europäische Länder, die einerseits darauf bestehen, dass vor Einreise eine Genehmigung eingeholt wird, das Beantragen dieser Einfluggenehmigung andererseits unnötig erschweren. Eines dieser Länder ist angeblich Italien. Italien übersetzt seine AIP scheinbar maschinell. Zumindest ergeben einige Sätze im Kapitel GEN einfach keinen Sinn, was das Lesen oder deren Verständnis nicht gerade fördert. Deshalb hatten wir 2018 die ENAC per Email angeschrieben. Ebenfalls per Email wurde uns mitgeteilt, dass keine Einflugerlaubnis erforderlich sei. Vor kurzem sagte uns ein Pilot, dass Italien nun eine Entry Permission verlange, andernfalls drohe die Beschlagnahme des Flugzeuges bei Kontrolle. Auch heute finden wir in der AIP Italia GEN 1.2 über ein Erfordernis einer Einflugerlaubnis für unser Flugzeug genau gar nichts. Seit mehreren Wochen bekommen wir auch keine Antwort aus Italien.

Soviel zur Sachlage. Wir überlegen nun, ob wir eine Datenbank aufbauen wollen, in der Informationen zum Einflug in europäische Länder mit Flugzeugen mit beschränkter Zulassung hinterlegt sind. Ansprechpartner, Adressen, eMail Adressen etc. Unseres Wissens nach, gibt es eine derartige Datenbank nicht. Die EASA ist hierfür gemäß Annex I ihrer Basic Regulations nicht zuständig.

Unsere Frage nun: Möglicherweise hat der eine oder andere bereits Erfahrung mit dieser Thematik gemacht und kann darüber berichten. Wenn Ihr Leute kennt, die N-registrierte Experimentals fliegen, könnt Ihr vielleicht einen Kontakt herstellen. Möglicherweise wurde das Thema auch schon einmal diskutiert. Gerne auch hierzu einen Link (ich habe Nichts gefunden) oder ist in einem anderen Forum besser aufgehoben. Wir freuen uns jedenfalls über Feedback.

Bernhard

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Avionik | Diskussion GTX335 tauschen oder aufrüsten
6. Dezember 2017: Von Bernhard Hornberger 

Hallo hier im Forum,

nachdem dies mein erster Beitrag ist, stelle ich mich kurz vor: Mein Name ist Bernhard, ich fliege von ETSL aus eine RV-8. Mit der Fliegerei habe ich - nach einer Kindheit auf dem Flugplatz und vielen, vielen Modellbau- und Modellflugstunden - 2003 mit meiner Segelfluglizenz begonnen. Es folgten UL, TMG, LAPL, PPL. Letzterer aktuell mit Acro Berechtigung.

Aktuell stellt sich uns eine Frage zur Aufrüstung unseres Transponders für ADS-B out: In unserer RV-8 ist momentan ein GTX335 von Garmin verbaut. Außerdem haben wir ein TRX-1500 (Flarm und ADS-B In) mit Darstellung auf einem Butterfly Display und auf SkyDemon. Der GTX 335 kann leider keine NMEA Daten vom GPS verarbeiten. Das TRX-1500 kommt als GPS Quelle also nicht in Frage. Wollen wir ADS-B out haben, brauchen wir also ein zertifiziertes GPS mit zusätzlicher Antenne, das uns rund 1500 Euro kosten wird. Als wir den GTX335 gekauft haben hatte der Garmin-Service uns zugesagt, mit einem kommenden Software Update auch NMEA Daten verarbeiten zu können. Dieses Projekt wird von Garmin nicht mehr verfolgt.

Nun haben wir zwei Möglichkeiten: Den Garmin GTX335 rausschmeißen und z.B. den VT-2000 einbauen, der GPS Daten vom TRX-1500 beziehen kann und ADS-B out liefert ODER den Garmin GTX335 mit zertifiziertem GPS aufrüsten. Kosten dafür ca 1500 Euro (Material)

Da mir das Hintergrundwissen zu den Vorgängen in der Luftfahrt und zur Qualität der genannten Geräte fehlt, wende ich mich an Euch mit der Bitte, ein wenig zur Entscheidungsfindung beizutragen.

Vielen Dank

Bernhard

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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