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Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Yak 52 Zulassung
26. September 2026 17:05 Uhr: Von Julian Siepmann an Viktor Molnar Bewertung: +1.00 [1]

Danke euch auf jeden Fall für die vielen Einschätzungen. Ich kann die Einwände bezüglich Kosten, Komplexität und der aktuell ungeklärten Zulassung absolut nachvollziehen. Mir ist auch bewusst, dass die Maschine seit rund fünf Jahren nicht mehr geflogen ist und zuletzt unter russischer Registrierung unterwegs war.

Aber Fliegen ist für mich eben auch ein Stück weit Träumerei – und die Yak-52 gefällt mir einfach unheimlich gut. Der Sternmotor, der Klang und die ganze Charakteristik des Flugzeugs haben schon eine besondere Atmosphäre. Eine Yak-18T, die hier ebenfalls genannt wurde, finde ich übrigens genauso interessant und wäre definitiv auch ein Kandidat.

Ich war vor Ort und habe mir die Yak selbst angesehen. Der Zustand macht auf mich grundsätzlich einen guten Eindruck. Das Druckluftsystem hält den Druck, der Motor ist M14P-typisch etwas ölfeucht, aber ohne für mich erkennbare größere Leckagen – abgesehen vom üblichen Öl aus dem Bereich der unteren Zylinder/Auspuffanlage nach längerer Standzeit.

Technisch bin ich nicht ganz unbedarft und schraube eigentlich schon immer. Motoren instand setzen, Autos restaurieren usw. gehören für mich dazu. Entsprechende Werkstattmöglichkeiten bis hin zur CNC-Fräse sind ebenfalls vorhanden. Mir ist natürlich klar, dass das bei einem Flugzeug trotzdem eine andere Welt mit entsprechenden Vorschriften ist.

Dass die 52 praktisch gesehen nicht unbedingt das sinnvollste Reiseflugzeug ist, brauchen wir nicht schönzureden: Tandem, kaum Stauraum und ordentlich Verbrauch. �� Aber darum geht es mir bei diesem Muster ehrlich gesagt auch nicht.

Nach dem PPL(A) möchte ich ohnehin noch die Kunstflugberechtigung machen. Ich hatte dazu bereits eine Flugschule im Raum München gefunden, die meines Wissens auch auf der Yak-52 ausbildet. Zusätzlich hat mir der bisherige Halter angeboten, sobald die Maschine wieder zugelassen und flugklar ist, mit mir entsprechende Einweisungsflüge auf der Yak zu machen. Mir ist wichtig, mich an das Muster vernünftig und mit entsprechender Erfahrung heranzutasten.

Jetzt gilt es für mich vor allem herauszufinden, ob sich die Zulassung mit vertretbarem Aufwand lösen lassen. Wenn das nicht funktioniert, muss man eben entsprechend weitersehen.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Yak 52 Zulassung
26. September 2026 10:48 Uhr: Von Julian Siepmann an P.B. S.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und die Hinweise!

Mein Standort ist Velbert also NRW

Dass die Yak-52 gerade als relativ frischer PPL-Inhaber ein anspruchsvolles Muster ist, ist mir durchaus bewusst. Der Plan ist auch nicht, nach Erhalt des Scheins direkt in die Yak zu steigen. Ich möchte zunächst noch einige Zeit chartern, Flugstunden und Erfahrung sammeln und mich dann mit entsprechender Einweisung langsam an das Muster herantasten. Das aktuelle Angebot ist einfach sehr interessant und die Yak-52 ist für mich persönlich schon länger ein sehr reizvolles Flugzeug.

Zur Historie: Der frühere Eigentümer hat die Maschine meines Wissens von 2003 bis 2017 aktiv geflogen und anschließend verkauft. Aktuell vermittelt er sie nur für den jetzigen Eigentümer – soweit ich verstanden habe, handelt es sich um seinen Sohn oder Schwiegersohn. Dieser hat seine Lizenz wohl nie zu Ende gemacht, weshalb die Maschine nun verkauft werden soll. Der ehemalige Eigentümer selbst möchte das Thema Fliegerei mittlerweile aufgeben.

Eine Korrektur noch zu meinem ersten Beitrag: Es geht nicht um eine Umregistrierung, sondern tatsächlich um eine neue Registrierung. Die Yak ist derzeit nirgendwo registriert. Sie war bis 2017 in Polen zugelassen, danach meines Wissens noch bis etwa 2021 in Russland und steht seitdem.

Genau deshalb versuche ich gerade, vor dem Kauf möglichst sauber zu klären, was für eine erneute Registrierung notwendig wäre. Bin leider absoluter Neuling beim Thema Flugzeug Zulassung

Viele Grüße
Julian

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Beitrag zu Yak 52 Zulassung
26. September 2026 09:26 Uhr: Von Julian Siepmann an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Super vielen Dank für den Tipp, werde ihn mal anschreiben und schauen ob er mir möglicherweise helfen kann.

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Diskussion Yak 52 Zulassung
25. September 2026 20:57 Uhr: Von Julian Siepmann 

Hallo zusammen,

ich bin Julian Siepmann, 30 Jahre alt und aktuell noch in der Ausbildung zum PPL(A).

Ich habe momentan die Möglichkeit, eine Yak-52 zu einem für mich sehr interessanten Preis zu übernehmen und versuche gerade, vor einer Entscheidung die Themen Zulassung und Motor sauber zu klären.

Die Maschine war bereits einmal in Polen zugelassen und soll nach Möglichkeit wieder unter polnischer Registrierung betrieben werden. Da ich deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland bin, wäre meine erste Frage:

Hat hier jemand Erfahrung damit, eine Yak-52 als Deutscher in Polen zuzulassen bzw. wieder zuzulassen?

Der zweite und für mich besonders wichtige Punkt betrifft den M14P. Der Motor hat bereits etwas mehr als 500 Stunden gelaufen und liegt damit über der mir bekannten TBO von 500 h.

Hat jemand von euch praktische Erfahrungen damit, einen M14P über die TBO hinaus „on condition“ weiterzubetreiben?

Mich würde insbesondere interessieren, unter welchen Voraussetzungen das in Polen möglich ist, welche Prüfungen bzw. Nachweise dafür verlangt werden und ob jemand vielleicht sogar eine Yak-52 in einer vergleichbaren Konstellation betreibt.

Auch Hinweise zu Prüfbetrieben, CAMO/CAO bzw. Ansprechpartnern in Polen, die sich wirklich mit der Yak-52 und dem M14P auskennen, wären sehr hilfreich.

Ich bin für jeden Erfahrungswert oder Kontakt dankbar – gerade von Leuten, die das Prozedere selbst schon einmal durchlaufen haben.

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Julian

[Beitrag im Zusammenhang lesen]

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