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Alle Beiträge von: Christina K. [kabimaus]




Luftrecht und Behörden | Beitrag zu EASA > FAA Conversion : Ist das nicht ein Denkfehler?
6. März 2026 16:03 Uhr: Von Christina K. an Rockhopper Flyer Bewertung: +1.00 [1]

Leider leider habe ich nicht das Problem, dass ich den Betrieb einer Phenom optimieren müsste ;-) Mein Fliegerleben dreht sich bisher um diverse SEP Cessnas und eine Auswanderung ist derzeit auch nicht geplant. Vor diesem Hintergrund macht eine FAA Conversion für mich also keinen Sinn.

Obwohl, vielleicht doch, aber nur in diesem Szenario: sollte sich die LBA Servicequalität nicht demnächst dramatisch verbessern könnte ich meine Lizenz zu Austrocontrol ausflaggen. Dann verfällt aber meine FAA Validation. Mit einer FAA Conversion hätte ich immerhin eine FAA Lizenz der es egal ist wo meine EASA Lizenz wohnt...

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Luftrecht und Behörden | Diskussion EASA > FAA Conversion : Ist das nicht ein Denkfehler?
6. März 2026 13:04 Uhr: Von Christina K. 

Moin!

Ich habe eine deutsche EASA PPL-A und eine FAA Validation. Aktuell spiele ich mit dem Gedanken eine FAA-Conversion nach TIP-L zu machen um eine eigenständige und vollständige FAA PPL zu erhalten. Voraussetzungen sind alle erfüllt (FAA Medical, Nachtflug, etc.)

Bisher bin ich davon ausgegangen, mit so einer Conversion eine "Backup-Lösung" für meine EASA-Lizenz zu erhalten. Also für den Fall, dass ich meine EASA Lizenz aus irgendeinem Grund nicht nutzen kann wo ja meine bestehende Validation ja auch nutzlos werden würde. Dank der Conversion könnte ich mit einer N-reg Maschine dann einfach weiter fliegen.

Nun kommt das große ABER:

Da mein Wohnsitz in Deutschland ist, hat diese Idee der "Backup-Lösung" aber vielleicht einen Denkfehler: Nach EU Verordnung 2018/1139 müssen Piloten, die ihren Wohnsitz in der EU haben und ein Flugzeug in der EU betreiben, grundsätzlich eine EASA-Lizenz besitzen – selbst wenn das Flugzeug N-registriert ist. Das bedeutet: Wenn meine EASA Lizenz verfällt, dürfte ich zwar US-rechtlich gesehen mit N-reg weiter fliegen, aber wenn ich das im europäischen Luftraum tue, verstoße ich gegen EU-Betriebsvorschriften für ansässige Piloten.

Ich bin keine Juristin und hoffe sehr, dass ich hier falsch liege. Wenn das nämlich wirklich so ist, dann wäre eine FAA conversion für den europäischen Luftraum eigentlich ziemlich nutzlos da man die sie, wie die Validation auch, nicht ohne eine gültige EASA Lizenz nutzen kann.

Was meint ihr?

Quelle: Verordnung (EU) 2018/1139 Kapitel 1, Artikel 2 ("Anwendungsbereich"), Absatz 1, Buchstabe b) ii)

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Flugzeugbau | Beitrag zu Sind deutsche Beschriftungen im Cockpit vorgeschrieben?
6. September 2025: Von Christina K. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Also im deutschen POH beziehen sich die Texte allesamt auf die ursprünglichen Beschriftungen. Da steht dann also z.B. "Die Klappenstellungen werden durch einen mit WING FLAPS beschrifteten Schalter gesteuert"

Daraus schließe ich, dass die englischen Beschriftungen sogar verbindlich sind?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Flugzeugbau | Diskussion Sind deutsche Beschriftungen im Cockpit vorgeschrieben?
6. September 2025: Von Christina K. 

In meiner Maschine (C150) sind vom Vorbesitzer über die Jahre am Armaturenbrett diverse deutsche Schildchen nachträglich angebracht worden ("Gas", "Zündung", "Klappen", etc.) und natürlich gibt es auch diverse Plaketten am Himmel mit den verpflichtenden Informationen über erlaubte Manöver usw., auch alles nachträglich auf deutsch hingebappt.

Da ich den Innenraum restauriere kommt der ganze alte Kram natürlich weg. Offiziell gibt es originale d.h. englische Schildersätze für das Muster zu kaufen und die möchte ich auch gerne verwenden. Allerdings frage ich mich, ob es nicht irgendeine Vorschrift gibt, nach der in einem D-reg Flugzeug deutsche Beschriftungen angebracht sein müssen.

Weiß das jemand?

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Selbstgedruckter Handyhalter für Cessna 150 Yoke
29. März 2017: Von Christina K. an Chris K.

Ach, nix Besonderes. Habe einen XYZ DaVinci, ist aber schon etwas in die Jahre gekommen. Sollte mit jedem Drucker gelingen...

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Beitrag zu Selbstgedruckter Handyhalter für Cessna 150 Yoke
24. März 2017: Von Christina K. an Ralph Wickenhöfer

Hallo Ralph,

freut mich, dass dir mein Design gefällt :-)

ich verwende eigentlich nur ABS, dieses ist im Gegensatz zu PLA temperatur- und UV-beständig.

Viele Grüße aus Kiel

Christina

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


Sonstiges | Diskussion Selbstgedruckter Handyhalter für Cessna 150 Yoke
23. März 2017: Von Christina K.  Bewertung: +16.00 [16]

Zunächst einmal ein herzliches "Moin" aus dem hohen Norden!

Da ich womöglich nicht die einzige Besitzerin einer Cessna 150 (Reims F150) bin, dachte ich mir, in diesem meinem ersten Beitrag teile ich doch gleich mal ein sehr praktisches Teil fürs Cockpit:

Ich habe vor einigen Tagen für meinen Flieger einen IPhone-Halter designed, mit dem man das Telefon direkt auf das Ruderhorn klemmen kann. Im Gegensatz zu den kommerziell erhältlichen Produkten kommt diese Halterung ohne jedes sperrige, hässliche Gedöns aus und blockiert auch nicht die Sicht auf Instrumente.

Wer will - und einen 3D Drucker sein Eigen nennt - kann das Design bei Thingiverse herunterladen (natürlich kostenlos) und sich das Teil zuhause ausdrucken.

https://www.thingiverse.com/thing:2195523


Unter dem Link könnt ihr übrigens auch noch mehr Photos von dem Teil in Aktion sehen.

Viele Grüße aus Kiel
Christina

[Beitrag im Zusammenhang lesen]


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