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Zumindest von den Sandkasten-Airlines weiß ich, dass diese weltweit verteilte Teams haben, welche Crews stichprobenartig am Gate abfangen und dann wird gepustet. Wer verweigert, fliegt (nicht das Flugzeug). Bei meinem Arbeitgeber (großer Automobilzulieferer) dürfen Alkoholtests bei Verdacht durch den Vorgesetzten angeordnet werden. Die Ausführung obliegt dem Werkschutz. Auf dem Gelände selbst gilt ein striktes Alkoholverbot. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Leider habe ich auf die Schnelle keine technischen Datenblätter zu den üblichen Haubenblitzer-Systemen gefunden, die durchschnittlichen Stromaufnahmen (1W im Stand-By bis zu 10W bei Aktuierung) lassen aber vermuten, dass man mit so einem Haubenblitzer am Boden problemlos jemanden (zeitweise) erblinden könnte. Das ist dann von der Leuchtstärke sicher nochmal eine Größenordnung stärker als übliche Strobes und kein Vergleich zum normalen ACL-Lämpchen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Da nicht nach Paragraph 88 StGB gegen die Farbsprüher ermittelt wird, sondern wegen schlichter Sachbeschädigung, sehe ich wenig Wege für eine Vollkaskoversicherung, sich da rauszuwinden. Dass der Versicherungsvertreter, wenn er von Jan Brill allgemein zur Sache befragt wird, nicht groß „Klar, übernehmen wir alles!“ ankündigt, ist auch verständlich. Vielleicht sollten wir alle mal von den Begrifflichkeiten wieder ein bisschen abrüsten. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich hatte bisher 1x in meinem Leben zu einem Online-Artikel einer großen deutschen Tageszeitung ein direktes Feedback abgegeben, da in dem Artikel offensichtlich hanebüchener Blödsinn drin stand. Es war ein Artikel über IT-Security. Es erging mir ähnlich wie Michael. Man bedankt sich und das wars dann im Wesentlichen. In meinem Fall kam der Artikel von einem externen Journalisten, es wurde dann noch zugesagt, dass man die Hinweise dem Autor weitergibt. Änderungen gab es keine.
Meine Vermutung: Der Kostendruck bei solchen fachspezifischen Artikeln ist extrem hoch, so dass nach der Publikation höchstens noch kleine, aber offensichtliche Fehler korrigiert werden (wie z. B. ein Zahlendreher in einer Jahreszahl oder wenn KT zu Guttenberg mal wieder der Wilhelm als Vorname untergeschoben wird). Inhaltliche Auseinandersetzungen mit dem gegeben Feedback finden nicht statt. Das liegt bei externen Autoren sicherlich auch daran, dass diese ja ihr Honorar mit Publikation erhalten haben und daher die Devise "Fire & Forget" gilt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Zu den Easy Access Rules werden ja XML-Dateien bereitgestellt. Ich habe mir das für die Easy Access Rules für Aircrew mal ein wenig genauer angeschaut.
Das XML ist entpackt mit 53 MB ein ziemlicher Klopper, enthält aber alles, was auch im PDF vorhanden ist (also auch GMs und AMCs). Leider erkennt man schnell, dass das XML ohne weitere Nacharbeit direkt aus Office 2016 herausexportiert wurde. Mit gescheiter Aufbereitung - die auch eine Weiternutzung vereinfachen würde - könnte die Dateigröße bestimmt auf ein Drittel gesenkt werden.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Werte Mitforisti,
nachdem ich im Nachbarthread mal wieder breitbeinig mein veraltetes Wissen um die EASA-Regularien zur Schau gestellt habe, wollte ich einmal in die Runde Fragen, wo ihr eigentlich aktuelle Gesetzestexte (FCL, MED, SFCL, SERA, NCO, ...) nachschlagt.
Öffentlich bekannt sind mir bisher zwei Quellen:
- Die Gesetze als solche sind auf dem EUR-LEX-Portal abrufbar, beispielsweise die Part-FCL hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32011R1178
Dabei muss man allerdings aufpassen, auf die entsprechend letzte Version zu klicken, bevor man sich in die Regularien vertieft.
- Die EASA selbst veröffentlicht regelmäßig konsolidierte PDFs, auch inklusive der AMCs und GMs. Allerdings sind diese dem letzten Stand oft ein paar Versionen hinterher und außerdem auf Mobilgeräten, speziell Handys, eher schwierig zu handhaben.
Fragt man professionelle Rechtsanwender (z.B. Frank Dörner auf der vorletzten Aero), wird man auf entsprechende kommerzielle Anwendungen verwiesen, die allerdings mehrere hundert Euro pro Jahr kosten und daher für den Privatnutzer eher Overkill sind.
Aus meiner Zeit in den USA - ich habe dort 2018 den CPL gemacht - ist mir noch die App FAR/AIM in Erinnerung. An sich eine sehr simple App. Die entsprechenden Regularien sind in Kapiteln organisiert, diese lassen sich durchsuchen und bookmarken. Kreuzverweise zwischen den Regularien sind mit Links unterlegt. Damals gabs die App für 11 €, mittlerweile haben die wohl preislich etwas zugelegt. Für die Vorbereitung auf CPL und AGI war dieses Tool sein Geld mehr als Wert.
Leider konnte ich entsprechendes für den EASA-Raum bisher nicht finden. Rein technisch müsste sich das - zumindest für die Regularien an sich - realisieren lassen. Der EUR-LEX-Server bietet eine API, über die die Gesetzestexte bezogen werden können. Somit ließe sich das automatisiert in eine App gießen. Mir wäre das auf jeden Fall einen 10er im Jahr Wert.
Beste Grüße
Jo [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo,
ja, das habe ich auch gerade festgestellt. Mit der Änderung M4 von 2015 wurde der Text geändert. Zu Deutsch heißt es dort: "Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit". Das Wörtchen "einen" bzw. "a" ist entfallen.
Ich gehe damit mit euch d'accord, dass die Notwendigkeit, den Schulungsflug "am Stück" zu fliegen nicht mehr existiert.
Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Wolfgang,
die gesetzliche Notwendigkeit, was zu tun ist, ergibt sich aus Part-FCL und nicht aus behördlichen Formularen. Abgesehen davon bezieht sich der Term "Landungen" auf den Formularen der RPs und des LBA auf die Anzahl der Bodenberührungen, d.h. auch Touch&Gos sollten hier eingetragen werden. Es käme ja auch niemand auf die Idee, für die Einhaltung der Verlängerungskriterien 12 Full-Stops (oder gar 12 einzelne, unabhängige Flüge) zu fordern.
Ansonsten ist für mich - wie bereits geschrieben - FCL.740.A(b)(1)(ii) sehr klar und unmißverständlich:
- im Deutschen: einen(!) Schulungsflug von mindestens(!) 1 Stunde Dauer mit [FI/CRI]
- im Englischen: a(!) training flight of at least(!) 1 hour with [FI/CRI]
Im Gegensatz dazu wird bei den PIC-Stunden nur "6 Stunden als PIC" gefordert, ohne die auf einen Flug oder Flüge mit bestimmter Mindestlänge einzuschränken. Hätte der Gesetzgeber also gewollt, dass auch 4 unabhängige Platzrunden mit FI mit jeweils 15 Minuten Blockzeit ausgereicht hätten, hätte er der dritten Punkt der Liste in FCL.740.A(b)(1)(ii) ausformulieren können als "1 Stunde Schulungsflug mit FI/CRI". So ist es beispielsweise bei der Grundausbildung für den PPL formuliert, wo es in Punkt FCL.210.A(a)(1) "25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer" heißt, ohne dass hier weiter die Anzahl der Flüge oder Mindestflugzeiten vorgegeben werden.
Unstittig ist, dass hier die Blockzeit zählt und dass die Inhalte des Schulungsflugs zwischen Pilot und Fluglehrer relativ frei gewählt werden können. Einen gewissen Bezug zur praktischen Fliegerei sollten die Themen allerdings aufweisen. Den Toilettengang würde ich jetzt eher nicht zu diesem Themenbereich zählen, hatte aber bisher (zum Glück) auch noch keinen Piloten, der von mir im Rahmen einer Auffrischungsschulung eine derartige Einweisung verlangt hätte. Aus der Erfahrung mit meinen Kindern kann ich aber zumindest sagen, dass das entsprechende FD-Endorsement (fecal dropping) in einer Stunde eh nicht zu schaffen ist. :-)
Beste Grüße
Johannes [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo Tobi, ich meine, dass die Stunde zusammenhängend sein muss. FCL.740.A sagt relativ klar: „ein Schulungsflug von mindestens einer Stunde Dauer“. Grüsse Jo [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ergänzung (am iPhone kann man leider nicht editieren): Du schreibst, dein Rating wäre gestern abgelaufen. Zumindest für PPL macht das keinen Sinn, da Class Ratings immer bis zum Monatsende laufen. Wenn du nur einen LAPL hast, ist die Sache simpel. Dann brauchst du keinen Prüfungsflug, sondern kannst die Auffrischungsschulung einfach nachholen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wenn der Flug nicht mindestens eine Stunde am Stück war, dann kann er leider nicht als Auffrischungsschulung zählen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Wir sind alle keine Juristen (ich zumindest nicht), daher werden wir es hier im Forum nicht abschließend klären können. Ihr habt eure Meinung, ich habe meine. Ich habe ausgeführt, warum ich § 315 eher nicht als anwendbar sehe. Die Staatsanwaltschaft scheint das (laut Bild-Artikel) ähnlich zu sehen und verfolgt - zu Recht - die Sachbeschädigung. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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@Horst: Kannst du bitte aufhören, alle möglichen Leute aufzuscheuchen und sinnlose Vorschläge zu machen, wie Luftfahrt, noch komplizierter, teurer, gängeliger und unpraktikabler gemacht werden kann? Wenn es die Aktionen der "Letzten Generation" tatsächlich schaffen, dass wir noch mehr Sicherheitszirkus in Deutschland aufbauen, dann haben die (in Ihrer Gedankenwelt) mehr erreicht, als sie sich jemals erhoffen konnten.
@Willi: Das wichtige ist hier das Wörtchen "und". Ich brauche erst die Beschädigung und(!) daraus folgend die Gefährdung. Ein knallorange angemalter Flieger gefährdet aber niemanden, denn dieser ist offensichtlich nicht flugfähig. Und für die Beschädigung als solche gibt es den Tatbestand der Sachbeschädigung. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Hallo,
meine FCC-Sprechfunkzeugnis habe ich bereits 2014 beantragt, es kann natürlich sein, dass ich mich hier nicht mehr korrekt erinnere. Normalerweise habe ich gezahlte Gebühren aber ganz gut im Kopf (bin ein Zahlenmensch). Es steht natürlich jedem frei, die Dienste von Dienstleistern in Anspruch zu nehmen. Die etwas hakelige Weboberfläche der FCC mit ihrem 90er-Jahre-Charme ist vielleicht nicht jedermanns Sache.
Man sollte jedoch beachten, dass man auch bei der FCC (ebenso wie bei der FAA) verpflichtet ist, seine Adressdaten aktuell zu halten. Wenn man sich selbst den FCC-Account anlegt, kann man dies einfach über das Webinterface erledigen. Und hier weiß ich sicher, dass es kostenfrei ist, denn dies habe ich erst vor ein paar Monaten wieder gemacht, als wir innerhalb der Stadt umgezogen sind.
Wie eine Adressaktualisierung funktioniert, wenn die Lizenz über einen Dienstleister ausgestellt wurde, müsste man dann ggf. bei diesen erfragen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Das liegt vielleicht daran, dass die bisherigen Aktionen tatsächlich nur Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung darstellen.
Ich muss zugeben, dass mich die Grundannahme, hier läge ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr vor, auch etwas an dem Leitartikel gestört hat. Darauf fußt ja ein wesentlicher Teil der Argumentationskette der ersten Hälfte des Artikels. Für einen gefährlichen Eingriff braucht es aber - wie der Name schon sagt - eine Gefahr, und zwar eine konkrete. Und die war bei den Aktionen zu keinem Zeitpunkt gegeben, denn dass das Fluggerät nicht mehr betriebssicher ist, ist mehr als offensichtlich.
§ 315 StGB trifft völlig zu Recht zu auf Personen, die beispielsweise Flugzeugbesatzungen im Landeanflug per Laserpointer blenden (ging vor ein paar Jahren mal durch die Presse). Denn damit wird die sichere Flugdurchführung gefährdet. Gleiches gilt für Menschen, die Steine oder Farbbomben auf fahrende(!) Autos werden. Werfe ich hingegen eine Farbbombe auf ein abgestelltes Fahrzeug/Flugzeug, ist das schlicht und ergreifend Sachbeschädigung (die selbstverständlich verfolgt gehört). [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Der beschriebene Ablauf entspricht dem üblichen Vorgehen. Das FSDO Nashville mag zur Online-Validation ggf. eine andere Auffassung haben als das FSDO New York. Interessant wäre, hier einmal einen Preis für das Procedere zu erfahren.
Die 100 USD für FCC Sprechfunkzeugnis kann man sich aber sparen. Dies ist ein reiner Papierakt ohne Nachweispflicht und dies kann man einfach auf der Homepage der FCC erledigen. Zumindest vor ein paar Jahren war das noch kostenfrei:
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Es geht auf jeden Fall nicht um die persönliche Steuer-ID (die 10-stellige Nummer, die heute jeder zur Geburt bekommt). Diese sollte man möglichst geheim halten und ausschließlich dem Finanzamt, der Hausbank und ggf. Krankenkasse und Arbeitgeber mitteilen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Willkommen im Forum, wundere dich nicht über die manchmal etwas abschweifenden Kommentare. Augen zu und durch :-)
Zu deiner Frage:
Wenn du tatsächlich nur eine Uhr brauchst, die im Flightbag liegt und nur angeschnallt wird, wenn du zum fliegen gehst, empfehle ich eine günstige Digitaluhr mit Datumsanzeige, wie z. B. dieses bekannte Modell von Casio. Damit kannst du Start- und Landezeiten aufschreiben und prüfen, ob du den Vollkreis tatsächlich in 2 Minuten geflogen bist. Zweckmäßigerweise stellst diese dann gleich auf UTC.
Ich selbst hatte ein ähnliches Modell noch aus Schülertagen, bis ich mir vor einigen Jahren zum runden Geburtstag selbst eine Citizen Promaster Skyhawk geschenkt habe. Diese hat praktischerweise ein kleines Fenster für eine zweite Zeitzone, in der die UTC-Zeit angezeigt wird.
[Beitrag im Zusammenhang lesen]
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2 Wochen, im April 2013 beim Luftamt Südbayern. Bei bestem Wetter, versteht sich.
Die lange Dauer hatte aber damals etwas mit der Pflichtumstellung der Lizenzen auf EASA zu tun. Ich nehme an, zu normalen Zeiten sind die deutlich schneller.
Korrektur: 2013, nicht 2023 [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Leutkirch macht im Winterhalbjahr um 17 Uhr zu. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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VFR sind keine Ausweichplätze vorgeschrieben und ein Wetterumschwung ist eine ausreichende Begründung für eine Sicherheitslandung, bei der ein geschlossener Flugplatz grundsätzlich ein sinnvolles Landefeld darstellt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Oder, auch sehr beliebt: „Wir sind ja grundsätzlich für Fliegen ohne Flugleiter, aber bei uns am Platz ist die Situation so speziell, dass man leider auf den Flugleiter nicht verzichten kann. Denn bei uns ist das Gras 1cm höher gemäht als nach ICAO-Vorgabe, und wenn wir keinen Flugleiter haben, kann niemand die Piloten darauf hinweisen.“ Habe ich (mit ähnlicher Begründung natürlich) letztens von einem Platzhalter so am Telefon mitgeteilt bekommen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Ich nehme an, das ist die normale CAT-Definition und bezieht sich auf Lufthansa und Vergleichbare. Flugausbildung ist Part-NCO (oder ggf. Part-NCC). Der Schüler zahlt für Ausbildung, nicht für Transport.
Bei Rundflügen stecke ich nicht ganz so tief in der Thematik drin, aber bei einem Rundflug, der an Flugplatz A beginnt und dort auch wieder endet fehlt es ebenso offensichtlich am Transport-Merkmal (Verbringung Personen oder Sachen von einem Ort zu einem anderen(!) Ort).
Etwas schade ist, dass Flughäfen hier nicht mit abgedeckt sind. EDNY ist ein schönes Beispiel, da sind nach 20 Uhr wir vom Verein oft die einzigen, die noch Flugbewegungen durchführen. Vielen Regionalplätzen geht es da sicher nicht anders und hier könnten massiv Kosten eingespart werden, wenn man den Service einfach früher auf PPR umstellt. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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AIS in Langen anrufen, um Zusendung per Mail bitten. Dort wird einem immer freundlich weitergeholfen. Ich habe das Dokument gerade per Mail erhalten, 21 Seiten sinds, das wird man sich abends oder am Wochenende einmal in Ruhe durchlesen müssen. [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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Sind wir nicht alle ein bisschen Freizeitautofahrer? :-) [Beitrag im Zusammenhang lesen]
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